
Wichtige Fakten auf einen Blick Sonderurlaub: Wann habe ich einen Anspruch darauf?
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Sonderurlaub ermöglicht Arbeitnehmern, in außergewöhnlichen Situationen von der Arbeit freigestellt zu werden, ohne dass sie ihren regulären Urlaubsanspruch belasten. Ob bei persönlichen Ereignissen wie Hochzeiten oder Todesfällen, der Geburt eines Kindes oder für ehrenamtliche Tätigkeiten – das Gesetz und der Arbeitsvertrag regeln den Anspruch auf diese bezahlte Freistellung. Ein klarer Überblick über die Voraussetzungen und Rechte hilft, den Sonderurlaub korrekt zu beantragen und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Sonderurlaub Das Wichtigste in Kürze
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei wichtigen persönlichen Gründen wie Hochzeit oder Todesfall.
Die Details zu Sonderurlaub können in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt und eingeschränkt sein.
Gründe für Sonderurlaub sind beispielsweise die eigene Hochzeit, Geburten von Kindern oder Todesfälle im Familienkreis.
Ehrenamtliche Tätigkeiten wie Einsätze für THW, Freiwillige Feuerwehr oder als Schöffe werden ebenfalls oft berücksichtigt.
Wird der Sonderurlaub ohne Begründung versagt, kann der Anspruch mit Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht auf bezahlte Freistellung eingeklagt werden.
Was ist der gesetzliche Sonderurlaub?
Arbeitnehmer haben das Anrecht auf bezahlten Urlaub. Dieser regelmäßige Urlaub wird dafür genutzt, um in die Ferien zu fahren, zu Hause zu entspannen oder Zeit mit der Familie zu verbringen. Und genau dafür ist er auch da: Es handelt sich um den gesetzlich verschrieben Erholungsurlaub. Deshalb gilt auch: Wer in seinem Urlaub krank wird, kann sich per Attest krankschreiben lassen und die Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Nun gibt es aber Situationen, in denen es Arbeitnehmern unzumutbar oder schlichtweg nicht möglich ist, arbeiten zu gehen. In diesen Situationen ist es oftmals möglich, Sonderurlaub zu nehmen.
Anspruch auf Sonderurlaub: Das sagt das Gesetz
In § 616 S. 1 BGB ist geregelt, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete seines Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig wird, dass „er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Was gute Gründe für den Sonderurlaub sind und für welchen Zeitraum sich Angestellte freinehmen können, ist nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich ist im Arbeitsvertrag geregelt, ob und unter welchen Umständen es Sonderlaub geben kann. So kann Sonderurlaub auch kategorisch ausgeschlossen werden. Es liegt also letztendlich im Ermessen des Arbeitgebers, welche Gründe er für Sonderurlaub gelten lässt.
Gründe für Sonderurlaub
Sehr oft erhalten Arbeitnehmer in den folgenden Situationen Sonderurlaub:
Todesfall: Stirbt ein nahes Familienmitglied (Elternteil, Ehegatte/frau, das eigene Kind, Geschwisterteil), erhalten Angestellte in der Regel zwei Tage Urlaub für den Todestag und die Beerdigung.
Hochzeit: Wer heiratet, erhält für den Tag der Trauung gesetzlichen Sonderurlaub.
Geburt: Für die Geburt des eigenen Kindes lässt sich schlecht Urlaub einplanen. Deshalb steht Angestellten an diesem Tag Sonderurlaub zu.
Umzug: Wenn ein Umzug aus betrieblichen Gründen, bspw. einer Versetzung, erfolgt, erhält der Arbeitnehmer einen Tag Sonderurlaub. Erfolgt der Ortswechsel aus persönlichen Gründen, muss kein Sonderurlaub gewährt werden.
Zu den besonderen Gründen für den Sonderurlaub gehören ehrenamtliche Aufgaben von Arbeitnehmern wie die Tätigkeit als Schöffe bzw. Schöffin oder eine Tätigkeit für das Technische Hilfswerk (THW) oder die Freiwillige Feuerwehr. Für den jeweiligen Zeitraum werden die Angestellten ohne Lohnverzicht freigestellt. Das THW-Gesetz und die Feuerwehr-Gesetze sehen vor, dass Arbeitgebern das gezahlte Gehalt von Bund und Ländern erstattet wird.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Wer mit guten Gründen von der Arbeit fernblieb, aber trotzdem keine Lohnfortzahlung erfolgte, sollte einen Blick in den Arbeitsvertrag bzw. die geltenden Tarifbestimmungen schauen. Ist der Grund für den gesetzlichen Sonderurlaub dort nicht ausgeschlossen, sollte ein Gespräch mit dem Betriebsrat erfolgen. Der nächste Schritt wäre die Vorbereitung einer Feststellungsklage. Diese sollte gut überlegt sein, denn sie hat weitreichende Folgen. Sprich gern mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht, der dir Tipps für dein weiteres Vorgehen gibt. So sicherst du dir professionelle Unterstützung und vermeidest rechtliche Nachteile.