Vertragliche Inhalte Arbeitsvertrag
Hast du arbeitsvertragliche Probleme mit deinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Dann kannst du dich von KLUGO von Partner-Anwälten und Rechtsexperten beraten lassen.
Der Arbeitsvertrag dient als Grundlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und regelt alle relevanten Rechte und Pflichten beider Parteien. Die wichtigsten Inhalte eines Arbeitsvertrags legt das Nachweisgesetz fest.
Arbeitsvertrag Das Wichtigste in Kürze
Ein Arbeitsvertrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann somit auch mündlich abgeschlossen werden.
Ein Formzwang kann aber durch eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag entstehen.
Im Arbeitsvertrag werden grundsätzliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten.
Arbeitnehmer sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit eine schriftliche Vereinbarung fordern.
Arbeitsrechtliche Informationen Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und ein schuldrechtlicher Austauschvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er regelt jegliche Arbeitsverhältnisse (§§ 611-630 BGB) sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Dabei ist die Hauptpflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung, mit der er in Vorausleistung geht, zu erbringen, während der Arbeitgeber sich verpflichtet, diese mit einem Lohn oder Gehalt zu vergüten. Arbeitsverträge sind jedoch frei in der Form und können auch mündlich vereinbart werden. Allerdings können Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zu einer schriftlichen Form zwingen.
In unseren Beiträgen zum Thema "Arbeitsvertrag" erhältst du weitere wichtige Informationen:
Arbeitnehmerpflichten
Folgende Pflichten lassen sich aus dem Arbeitsvertrag herleiten:
Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung (muss höchstpersönlich und in Vorleistung erbracht werden)
Wichtig: Die Arbeitsleistung kann der Arbeitgeber einklagen.
Es gibt aber auch Nebenpflichten:
Treuepflicht
Verschwiegenheitspflicht
Mitteilungspflicht (beispielsweise die rechtzeitige Krankmeldung bei Krankheit)
Wettbewerbsverbot
Rücksichtnahmepflicht
Arbeitgeberpflichten
Pflichten des Arbeitgebers laut Arbeitsvertrag:
Pflicht, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu vergüten.
Nebenpflichten des Arbeitgebers:
Allgemeine Fürsorgepflicht
Beschäftigungspflicht
Obhutspflicht (Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit)
Was muss ein Arbeitsvertrag beinhalten?
Im Arbeitsvertrag sollten sämtliche Regelungen über das Arbeitsverhältnis stehen:
Kontaktdaten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beginn und Länge des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Arbeitsverträgen auch das Ende der Beschäftigung)
Tätigkeitsbeschreibung (kurze, aber genaue Zusammenfassung)
Probezeit (Dauer)
Überstundenregelung
Vergütungshöhe und wann diese fällig ist (Zusammensetzung der Vergütung aus ggf. Zuschlägen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen)
Arbeitsort (z. B. Homeoffice oder Büro)
Wöchentliche Arbeitszeit
Kündigungsfristen
Regelungen zur Arbeitszeit
Urlaubsanspruch (Anzahl der Urlaubstage pro Jahr)
Regelungen im Krankheitsfall
Verbot einer Nebentätigkeit
Hinweis auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen
Wichtig: Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub oder Kündigungsfristen getroffen wurden, so gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Inhalt des Arbeitsvertrags wird meist vom Arbeitgeber bestimmt, aber der Arbeitnehmer kann bei der Verhandlung über beispielsweise Gehalt oder Urlaubstage mitbestimmen. Dies geschieht üblicherweise direkt beim Vorstellungsgespräch. Des Weiteren kann der Arbeitgeber Lücken im Arbeitsvertrag hinsichtlich der konkreten Tätigkeit aufgrund seines Direktionsrechts einseitig ausfüllen.
Vertragsfreiheit: Was bedeutet das für den Arbeitsvertrag?
Vertragsfreiheit bedeutet beim Arbeitsvertrag, dass der Abschluss, der Inhalt und die Form frei vereinbar ist (§ 105 GewO). In Ausnahmefällen kann bedingt durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge ein Formzwang entstehen. Ungeachtet der Vertragsfreiheit dürfen seit dem Nachweisgesetz Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen, um dort wesentliche Arbeitsbedingungen festzuhalten und im Streitfall als Beleg zu nutzen.
Wichtig: Bestimmte Vereinbarungen müssen schriftlich erfasst werden wie beispielsweise die Befristung eines Arbeitsverhältnisses.
Abschlussfreiheit
Unter bestimmten Umständen darf der Betriebsrat die Einstellung von Arbeitnehmern verhindern.
Es gibt ein Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG im Arbeitsrecht).
Formfreiheit
Der Abschluss von Arbeitsverträgen ist grundsätzlich formfrei, allerdings passiert dies in der Praxis nur selten, weil ein schriftlicher Arbeitsvertrag bei eventuellen Streitigkeiten als Beleg dient.
Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen können vorschreiben, dass Arbeitsverträge schriftlich umgesetzt werden müssen. Dies gilt auch für Ausbildungsverträge (vgl. § 11 BBiG).
Wenn kein Arbeitsvertrag besteht, müssen die wesentlichen Vertragsbestimmungen seit dem Nachweisgesetz vom 20.07.1995 in einer Niederschrift dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats ausgehändigt werden.
KLUGO Tipp:
Lass immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag anfertigen, damit du im Ernstfall einen Beweis hast.
Inhaltsfreiheit
Beide Parteien können den Arbeitsvertrag frei gestalten. Die Gestaltungsfreiheit wird jedoch beschränkt durch zwingende gesetzliche Vorschriften, aber auch durch die Vorschriften zum Arbeitsschutz und Regelungen im Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen.
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Neben den üblichen Arbeitsverträgen gibt es noch den Berufsausbildungsvertrag, der eine besondere Form des Arbeitsvertrags darstellt, genauso wie der drittfinanzierte Arbeitsvertrag eine Sonderform ist.
Kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden?
Ja, allerdings gibt es wie oben erwähnt Einschränkungen bzw. seit dem Nachweisgesetz Vorgaben, dass bestimmte Inhalte zwar nicht in einem üblichen Vertrag, allerdings in einer Niederschrift für den Arbeitnehmer festgehalten werden müssen.
Was passiert, wenn eine Probezeit nicht in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist?
Falls eine Regelung zu einer Probezeit in deinem Arbeitsvertrag fehlt, so hast du keine Probezeit zu befürchten, in der du eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen statt vier hättest.
Kann mir mein Arbeitgeber später andere Arbeitsaufgaben geben, die nicht im Arbeitsvertrag stehen?
Nein, achte aber darauf, dass deine Tätigkeit sehr genau im Arbeitsvertrag beschrieben wird, sonst kann der Arbeitgeber Lücken finden, um dir andere Tätigkeiten zu übergeben, an denen du eigentlich kein Interesse hast oder die nicht deiner Qualifikation entsprechen. Im Zweifelsfall kann aber die Stellenausschreibung auch als Beleg dienen.
Was ist, wenn der Arbeitsvertrag nichtig oder fehlerhaft ist?
Wenn dein Vertrag nichtig ist oder fehlerhaft, kannst du trotzdem für geleistete Arbeit einen Lohn einfordern. Dies ist zum Beispiel bei einem Beschäftigungsverbot, der Fall. Man bezeichnet dies als faktisches Arbeitsverhältnis. Auch eine Anfechtung des Arbeitsvertrags erzielt keine Rückwirkung. Außerdem kommt eine Anfechtung einer außerordentlichen Kündigung gleich, trotz dessen es immer noch Unterschiede gibt.
Wird das Arbeitsverhältnis trotz Teilnichtigkeit fortgeführt?
Ja, laut § 139 BGB ist davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis vorgeführt wird.