
Das solltest du wissen Workation: Darf ich mobil aus dem Ausland arbeiten?
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Der Trend zur Workation, dem mobilen Arbeiten aus dem Ausland, erfreut sich bei Arbeitnehmern wachsender Beliebtheit. Doch bevor man Laptop und Koffer packt, sollte man die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen kennen. Ob Sozialversicherungsfragen, Steuerpflichten oder Genehmigungen – die Planung einer Workation erfordert eine gründliche Abstimmung mit dem Arbeitgeber und ein genaues Verständnis der geltenden Vorschriften.
Workation Das Wichtigste in Kürze
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland.
Mobiles Arbeiten im Ausland sollte immer durch eine Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt werden.
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen müssen vor Beginn einer Workation geklärt werden.
Wer ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Ausland arbeitet, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Innerhalb der EU ist mobiles Arbeiten oft einfacher, außerhalb sind häufig zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
Workation: Was ist der Unterschied zu Homeoffice?
Wer im Homeoffice arbeitet, erledigt seine beruflichen Aufgaben von seinem eigenen Zuhause aus, wobei Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung die Pflicht haben, den Arbeitsplatz adäquat einzurichten. Workation hingegen meint das vollkommen ortsunabhängige mobile Arbeiten, beispielsweise auch im Ausland.
Im Unterschied zum Homeoffice ist der Arbeitsort beim mobilen Arbeiten also nicht genau definiert und das mobile Arbeiten gilt als noch freiere Form des Arbeitens als das Homeoffice.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland?
Ebenso wie es kein Recht auf Homeoffice gibt, haben Arbeitnehmer auch keinen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten. So entschied das Arbeitsgericht München in seinem Urteil vom 27.08.2021 – Az. 12 Ga 62/21. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die während der Corona-Pandemie statt aus dem Homeoffice in München vier Wochen von Basel in der Schweiz aus arbeiten wollte.
Das Gericht wies die Klage mit dem Verweis auf § 106 GewO zurück, der Arbeitnehmern das Recht einräumt, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“
Unter welchen Voraussetzungen kann ich mobil im Ausland arbeiten?
Einen Anspruch auf mobiles Arbeiten haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Ist der Arbeitgeber allerdings einverstanden oder besagt der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung etwas anderes, so steht mobilem Arbeiten trotz fehlender rechtlicher Regelungen nichts im Wege.
Es ist jedoch ratsam, die Rahmenbedingungen zum mobilen Arbeiten immer in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festzuhalten, wenn dies noch nicht passiert ist.
Diese Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:
Ort und Dauer des Auslandsaufenthalts
Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Pflichten des Arbeitnehmers (z. B. zur Arbeitszeiterfassung)
Arbeitsmittel
Kostenerstattung (z. B. für Visa oder Bescheinigungen)
Modalitäten der Rückkehr
Wer allerdings ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber im Ausland arbeitet, verstößt gegen das Arbeitsrecht und kann abgemahnt oder schlimmstenfalls gekündigt werden.
Workation: Was sollte ich bezüglich meiner Sozialversicherung beachten?
Du solltest vor der Umsetzung vorab dringend prüfen, welche Auswirkungen das mobile Arbeiten im Ausland auf die Sozialversicherung hat. Je nachdem, wie lange du mobil im Ausland arbeitest, werden sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen relevant, die keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfen. Üblicherweise ist im EU-Ausland der Wohnort für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entscheidend, im Ausland können aber zusätzliche Beitragspflichten entstehen.
Wie lange darf eine Workation dauern?
Die Dauer einer Workation kann unterschiedlich lang ausfallen. Wichtig ist die 183-Tage-Regel: Wer mindestens 183 Tage, die auch alle Kalendertage wie Wochenenden, Krankheits- und Urlaubstage im Jahr umfasst, in Deutschland arbeitet, bleibt hier steuerpflichtig. Somit kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer auch in Deutschland abführen.
Sobald du mehr als 183 Tage im Ausland arbeitest, wirst du dort und nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer das dortige Steuer- und Arbeitsrecht gilt. Für deinen Arbeitgeber kann dies einen finanziellen Nachteil und Mehraufwand bedeuten.
Braucht man für eine Workation eine Arbeitserlaubnis?
Innerhalb der Europäischen Union (EU) können EU-Staatsangehörige ohne jegliche Einschränkungen reisen, sich in einem Land aufhalten und dort arbeiten (Art. 45 Abs. 1 AEUV). Bei längerem Aufenthalt solltest du dich allerdings bei der Gemeinde oder der Ausländerbehörde vor Ort anmelden.
Außerhalb der Europäischen Union sollten sich an Workation Interessierte unbedingt über die jeweiligen Bedingungen informieren. Je nachdem kann, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Ein Touristenvisum reicht nicht aus, um in einem Land außerhalb der EU arbeiten zu dürfen.
Was sollten an Workation interessierte Arbeitnehmer tun?
Wenn du eine Workation planst, solltest du unbedingt vorab das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Dieser entscheidet, ob mobiles Arbeiten im Ausland genehmigt wird. Es ist wichtig, offene Fragen wie Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und mögliche Auswirkungen auf die Produktivität zu klären. Zudem solltest du deinen Arbeitsvertrag prüfen, da einige Vereinbarungen bereits Regelungen zum mobilen Arbeiten enthalten. Falls keine klaren Vorgaben bestehen, empfiehlt es sich, eine Zusatzvereinbarung zu treffen, die alle Details zur Workation festhält. So lässt sich sicherstellen, dass alle rechtlichen und praktischen Aspekte berücksichtigt werden.
Wie kann mir ein KLUGO Partner-Anwalt weiterhelfen?
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dabei unterstützen, die rechtlichen Aspekte einer Workation zu klären. Er prüft deinen Arbeitsvertrag und berät dich zu Zusatzvereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Außerdem hilft er bei der Klärung von Sozialversicherungs- und Steuerfragen, die durch mobiles Arbeiten im Ausland entstehen können. Falls es zu Streitigkeiten über eine Genehmigung oder die Bedingungen der Workation kommt, sorgt ein Anwalt für rechtssichere Lösungen und vertritt deine Interessen kompetent.
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