Das Arbeiten im Homeoffice ist vor allem seit der Corona-Pandemie ein großes Thema. Statt einfach nur von zuhause aus zu arbeiten, zieht es immer mehr Arbeitnehmer ins Ausland. Warum auch nicht? Schließlich lässt es sich mit Blick aufs Meer vielleicht noch besser arbeiten als am heimischen Schreibtisch. Doch ist das mobile Arbeiten im Ausland erlaubt? Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Regelungen es zum mobilen Arbeiten im Ausland gibt.
Wer im Homeoffice arbeitet, erledigt seine beruflichen Aufgaben von seinem eigenen Zuhause aus, wobei Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung die Pflicht haben, den Arbeitsplatz adäquat einzurichten. Mobiles Arbeiten hingegen meint das vollkommen ortsunabhängige Arbeiten, beispielsweise auch im Ausland.
Im Unterschied zum Homeoffice ist der Arbeitsort beim mobilen Arbeiten also nicht genau definiert und das mobile Arbeiten gilt als noch freiere Form des Arbeitens als das Homeoffice.
Ebenso wie es kein Recht auf Homeoffice gibt, haben Arbeitnehmer auch keinen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten. So entschied das Arbeitsgericht München in seinem Urteil vom 27.08.2021 – Az. 12 Ga 62/21. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die während der Corona-Pandemie statt aus dem Homeoffice in München vier Wochen von Basel in der Schweiz aus arbeiten wollte.
Das Gericht wies die Klage mit dem Verweis auf § 106 GewO zurück, der Arbeitnehmer das Recht einräumt, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher [zu] bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“
Ein Anspruch auf mobiles Arbeiten haben Arbeitnehmer demzufolge grundsätzlich nicht. Ist der Arbeitgeber allerdings einverstanden, steht mobilem Arbeiten trotz fehlender rechtlicher Regelungen nichts im Wege. Es ist jedoch ratsam, die Rahmenbedingungen zum mobilen Arbeiten in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festzuhalten.
Außerdem muss vorab dringend geprüft werden, welche Auswirkungen das mobile Arbeiten im Ausland auf die Sozialversicherung hat. Je nachdem, wie lange mobil im Ausland gearbeitet wird, werden sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen relevant, die keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfen. Üblicherweise ist im EU-Ausland der Wohnort für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entscheidend, im Ausland können aber zusätzliche Beitragspflichten entstehen.
Derzeit gibt es noch keine genauen gesetzlichen Regelungen zum mobilen Arbeiten und auch keinen Anspruch auf die freie Arbeit im Ausland. Individuelle Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind aber jederzeit möglich.
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