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Versetzung: Was darf der Arbeitgeber?

STAND 22.05.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Wenn der Arbeitgeber eine Versetzung ankündigt, ist der Schock auf Arbeitnehmerseite groß. Vor allem, wenn die Versetzung nicht in eine andere Stadt im Inland, sondern sogar ins Ausland erfolgen soll. Schnell stellt sich hier die Frage: Darf mein Arbeitgeber mich einfach (ins Ausland) versetzen? Und was kann ich tun, um mich erfolgreich gegen eine Versetzung zu wehren? In diesem Beitrag haben wir alles Wichtige zum Thema für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart, hat der Arbeitgeber das Recht, Arbeitnehmer zu versetzen.
  • Auch die Versetzung ins Ausland ist rechtens, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Versetzung jedoch unzulässig sein.
  • Wann eine Versetzung rechtens ist und wann nicht, muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Wenn Sie sich gegen eine Versetzung wehren möchten, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht dabei behilflich sein.

Was ist eine Versetzung und welche Voraussetzungen gibt es für sie?

Eine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne meint die Änderung des Arbeitsorts, der Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens, vgl. § 95 Abs. 3 BetrVG.

Die Voraussetzungen für eine Versetzung sind:

  • Vorliegen eines Versetzungsrechts im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag.
  • Angemessene Ankündigungsfrist der Versetzung seitens des Arbeitgebers.
  • Die Versetzung darf keine unzumutbare Belastung für den Arbeitnehmer darstellen.
  • Der Arbeitgeber muss berechtigte betriebliche Interessen an der Versetzung haben, wie z. B. Organisationsänderungen oder Personalbedarf.
  • Wenn der Arbeitnehmer einen Betriebsrat hat, muss dieser vorher angehört werden.

Darf mein Arbeitgeber mich versetzen?

Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen, stellt dieser sich wahrscheinlich zunächst die Frage, ob die Versetzung rechtens ist. Aufschluss kann ein Blick in den Arbeitsvertrag geben. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nämlich dann versetzen, wenn dies im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag entsprechend geregelt ist.

Wurde kein Versetzungsrecht vereinbart, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ohne weiteres versetzen. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch auf eine Versetzung, ist dies auch ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag usw. möglich.

Auch für eine Versetzung ins Ausland muss es eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag geben. Im Falle eines Piloten, der gegen seine Versetzung ins Ausland geklagt hatte, entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.11.2022, Az. 5 AZR 336/21 beispielsweise zugunsten des Arbeitgebers. Da im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart war, gilt das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch für die Versetzung ins Ausland.

Wann ist eine Versetzung unzulässig?

Eine Versetzung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann in folgenden Situationen unzulässig sein:

  • Fehlendes Versetzungsrecht: Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kein Versetzungsrecht vereinbart ist, kann eine einseitige Versetzung durch den Arbeitgeber unzulässig sein.
  • Unzumutbare Belastung: Eine Versetzung kann unzulässig sein, wenn sie dem Arbeitnehmer unzumutbare Nachteile oder Belastungen auferlegt, beispielsweise durch erhebliche Entfernungen, unzumutbare Arbeitszeiten oder persönliche Umstände.
  • Diskriminierung: Eine Versetzung, die aufgrund von diskriminierenden Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft oder Religion erfolgt, ist unzulässig und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
  • Verstoß gegen den Kündigungsschutz: Eine Versetzung kann als verdeckte Kündigung angesehen werden, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer unzulässig zu benachteiligen oder seine Kündigung zu erreichen.
  • Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte: Wenn der Arbeitgeber einen Betriebsrat hat, muss dieser vor einer Versetzung angehört und gegebenenfalls beteiligt werden. Eine Versetzung ohne ordnungsgemäße betriebliche Mitbestimmung kann unzulässig sein.

Kann ich eine Versetzung ablehnen?

Eine Versetzung kann dann abgelehnt werden, wenn sie unzulässig ist. Erfolgt sie allerdings im Einklang mit den arbeitsvertraglichen Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben, kann ein Arbeitnehmer sie nicht pauschal ablehnen, sondern sollte die Änderungskündigung annehmen.

Wie kann ich mich gegen eine Versetzung wehren?

Wenn Sie sich gegen eine Versetzung wehren möchten, können Sie folgende Tipps beherzigen:

  1. Betriebsrat einschalten: Informieren Sie den Betriebsrat über die geplante Versetzung. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte und kann Ihre Interessen vertreten.
  2. Arbeitsvertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf etwaige Regelungen zum Thema Versetzung. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber das Recht zur Versetzung tatsächlich besitzt.
  3. Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag verweigern: Wenn der Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrags oder das Hinzufügen von Zusatzklauseln im Zusammenhang mit der Versetzung verlangt, können Sie diese ablehnen.
  4. Zwischenzeugnis verlangen: Fordern Sie ein Zwischenzeugnis an, das Ihre bisherige Tätigkeit, Leistung und Qualifikation dokumentiert. Dies kann wichtig sein, um eventuelle spätere Ansprüche geltend zu machen oder Ihre berufliche Situation zu sichern.
  5. Arbeit fortführen: Falls Sie die Versetzung vorläufig ablehnen oder rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie in der Regel Ihre Arbeitspflichten weiterhin erfüllen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  6. Anwalt einschalten: Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.