Mann am Tisch gibt Frau Vertrag

Kündigungsarten im Arbeitsrecht Änderungskündigung: Definition, Abfindung und Fristen

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Dein Arbeitgeber hat das Recht, dir innerhalb gewisser Grenzen neue Aufgaben oder einen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen – das nennt man Weisungsrecht. Wenn allerdings dein alter Vertrag aufgehoben und ein neuer in Kraft tritt, handelt es sich um eine Änderungskündigung. Welche Gründe es dafür gibt und ob du Anspruch auf eine Abfindung hast, klären wir in diesem Beitrag.

von KLUGO
04.11.2022
8 Min Lesezeit

Änderungskündigung Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Änderungskündigung erfolgt, wenn sich deine Arbeitsbedingungen ändern, du aber weiterhin im Unternehmen bleiben kannst.

  • Dein alter Arbeitsvertrag wird gekündigt und du erhältst gleichzeitig einen neuen Vertrag – deine Betriebszugehörigkeit bleibt dabei bestehen

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Abfindung erhalten.

  • In jedem Fall solltest du das Angebot von einem Anwalt prüfen lassen.

Was ist eine Änderungskündigung?

Wenn du einen Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast, entstehen dadurch bestimmte Verpflichtungen. Die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen, wie Gehalt, Aufgabenbereich und Arbeitsort, sind für beide Seiten bindend. Dein Arbeitgeber kann jedoch eine Änderung der Vertragsbedingungen anstreben – dafür braucht er deine Zustimmung. Diese Zustimmung oder Ablehnung wird im Rahmen einer Änderungskündigung von dir erwartet.

Bei einer Änderungskündigung wird dein aktueller Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt, und du bekommst gleichzeitig ein neues Vertragsangebot mit geänderten Bedingungen. In den meisten Fällen bedeutet das eine Verschlechterung der Konditionen. Du hast dann die Wahl, ob du das neue Angebot annimmst oder ablehnst.

Eine Änderungskündigung kann aber auch Vorteile für dich haben, wie zum Beispiel:

  • Deine Betriebszugehörigkeit bleibt erhalten, auch wenn sich der Vertrag ändert.
  • Es kann eine Chance für eine berufliche Weiterentwicklung oder Veränderung sein.

Obwohl der Begriff „Kündigung“ vielleicht anderes vermuten lässt, geht es bei einer Änderungskündigung nicht darum, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Vielmehr sollen die Arbeitsbedingungen angepasst werden, während du weiterhin im Unternehmen bleibst.

Was solltest du tun, wenn du eine Änderungskündigung von deinem Arbeitgeber erhältst?

Wenn du eine Änderungskündigung bekommst, hast du folgende Möglichkeiten, um darauf zu reagieren:

  1. Ablehnung des Angebots: Wenn du das Änderungsangebot deines Arbeitgebers komplett ablehnst, wird dein Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung beendet. In diesem Fall hast du, wie bei jeder anderen Kündigung, die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Änderungskündigungsschreibens Kündigungsschutzklage zu erheben.

  2. Vorbehaltlose Annahme: Wenn du mit der Änderungskündigung einverstanden bist, unterzeichnest du diese, und dein Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich geändert.

  3. Annahme unter Vorbehalt: Wenn du unsicher bist, kannst du die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Dann prüft das Gericht, ob die geänderten Arbeitsbedingungen rechtmäßig und sozial gerechtfertigt sind. Wird die Kündigung für rechtmäßig erklärt, tritt der neue Vertrag in Kraft. Dabei wird jedoch nicht die Frage behandelt, ob die in der Änderungskündigung enthaltene Beendigungskündigung wirksam ist.

Hast du Fragen zur Änderungskündigung? Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht stehen dir sofort und kompetent zur Seite!

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Wie bereits erwähnt, können Änderungskündigungen für dich als Arbeitnehmer eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeuten. Um dich zu entschädigen, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung gezahlt. Manche Arbeitgeber zahlen auch eine Abfindung, um rechtliche Schritte von deiner Seite zu vermeiden, in der Hoffnung, dass du der Änderungskündigung zustimmst.

Wichtig:

Lehnst du eine Änderungskündigung ab und legst Widerspruch ein, wird im Zuge der Gerichtsverhandlung oft eine Abfindung vorgeschlagen. Arbeitgeber hoffen, dass du die Entlassung nach Ablehnung der Änderungskündigung akzeptierst.

Wie hoch kann die Abfindung ausfallen?

Wie bei einer ordentlichen Kündigung wird bei einer Abfindung in der Regel ein Betrag von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr gezahlt (§ 1a KSchG). Die Höhe der Abfindung hängt zudem von deiner Position, einem besonderen Kündigungsschutz und den Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren ab.

Möchtest du mehr über die mögliche Höhe deiner Abfindung erfahren? Dann schau dir unseren Abfindungsrechner an. Dort kannst du deine individuellen Daten eingeben und eine Einschätzung der Abfindung erhalten, die dir zustehen könnte.

Welche Gründe rechtfertigen eine Änderungskündigung?

Dein Arbeitgeber kann dir nur aus einem triftigen Grund eine Änderungskündigung aussprechen. Das kann der Fall sein, wenn das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen umstrukturieren muss, Zuständigkeiten neu verteilt oder die Arbeitszeiten ändert (z. B. durch die Einführung von Kurzarbeit).

Falls du aufgrund gesundheitlicher Probleme deine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, könnte dir dein Arbeitgeber durch eine Änderungskündigung eine neue Position anbieten, damit du im Unternehmen bleiben kannst. Auch der Wegfall deiner Arbeitsstelle kann ein Grund für eine Änderungskündigung sein.

Welche Fristen sind bei der Änderungskündigung zu beachten?

Wenn dir dein Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht, muss er die Kündigungsfrist einhalten, die in deinem Arbeitsvertrag oder in anderen vertraglichen oder tariflichen Regelungen festgelegt ist.

Folgende Kündigungsfristen gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gemäß § 622 BGB:

Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist zum Ende Kalendermonats

Bis 2 Jahren

1 Monat

Bis 5 Jahren

2 Monate

Bis 8 Jahren

3 Monate

Bis 10 Jahren

4 Monate

Bis 12 Jahren

5 Monate

Bis 15 Jahren

6 Monate

20 Jahre

7 Monate

KLUGO Tipp:

Nach Erhalt einer Änderungskündigung hast du drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Gleiche gilt, wenn du die Änderungskündigung annehmen möchtest.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Änderungskündigung wirksam?

Wie bei einer normalen Kündigung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzielt, müssen auch bei einer Änderungskündigung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese wirksam ist:

  • Der Betriebsrat muss vor der Kündigung angehört werden, wenn es einen gibt.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  • Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfrist einhalten (vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende, abhängig von der Betriebszugehörigkeit).

  • Die Änderungskündigung muss konkret darlegen, welche Arbeitsbedingungen sich ändern (Bestimmtheit). Ist das Angebot unklar oder widersprüchlich, ist die Kündigung unwirksam.

  • Gemäß § 2 KSchG muss die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt sein, also persönliche, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe haben.

  • Auch wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, muss sie notwendig sein und sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken.

§ 2 KSchG – Änderungskündigung

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und 2). Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.

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Wann ist eine Änderungskündigung wirksam?

Stellt sich deine Änderungskündigung als unwirksam heraus, musst du dennoch eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben.

Änderungskündigung erhalten? Lass dich von einem Rechtsexperten beraten!

Bei einer Änderungskündigung stehst du vor der Wahl, ob du die geänderten Arbeitsbedingungen akzeptierst oder das Arbeitsverhältnis riskierst. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir helfen, die Kündigung zu prüfen und deine Optionen abzuwägen. In einer Erstberatung bekommst du Klarheit über die rechtlichen Möglichkeiten und kannst entscheiden, wie du weiter vorgehen willst. Hol dir jetzt professionelle Unterstützung!

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Häufige Fragen

Ist die Änderungskündigung eine Alternative zur ordentlichen Kündigung?

Bevor dein Arbeitgeber gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine ordentliche Kündigung ausspricht, hat er die Möglichkeit, dir eine Änderungskündigung anzubieten. Wenn es eine Chance gibt, dich weiterzubeschäftigen – auch unter geänderten Bedingungen – ist er verpflichtet, zuerst die Änderungskündigung in Betracht zu ziehen.

Wenn du der Änderungskündigung nicht zustimmst, kann das Ergebnis ähnlich wie bei einer ordentlichen Kündigung sein. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wäre dein Arbeitsverhältnis beendet, es sei denn, du nimmst die Änderung unter Vorbehalt an und entscheidest dich, rechtlich dagegen vorzugehen.

Änderungskündigung: Was ist der Unterschied zur Versetzung?

Wenn du als Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen verändern möchtest, musst du nicht immer eine Änderungskündigung aussprechen. Gemäß § 106 der Gewerbeordnung hat dein Arbeitgeber ein Weisungs- und Direktionsrecht. Das bedeutet, dass er dir innerhalb bestimmter Grenzen einen neuen Arbeitsbereich zuweisen kann.

Diese Entscheidung hängt jedoch von den Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag sowie von tariflichen Bestimmungen ab. Wenn sich dein Arbeitgeber innerhalb dieser Regelungen bewegt, handelt es sich um eine Versetzung. In diesem Fall braucht er deine Zustimmung nicht.

Unterschied zwischen ordentlichen Änderungskündigung und der außerordentlichen Kündigung

Der wesentliche Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Änderungskündigung liegt im Zeitpunkt der Wirksamkeit. Erhältst du eine ordentliche Änderungskündigung, arbeitest du erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den geänderten Bedingungen. Eine außerordentliche Änderungskündigung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tarifvertraglich oder gesetzlich ausgeschlossen ist. In diesem Fall muss ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem dann vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen für den Arbeitgeber unzumutbar ist und er sich somit deutlich früher vom Arbeitsverhältnis lösen möchte.

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