Du wurdest gekündigt? Kündigungsschutzklage einreichen: Fristen, Ablauf und Kosten
Du kannst eine Kündigungsschutzklage selbst beim Arbeitsgericht einreichen – ein Anwalt oder Rechtsexperte ist nicht zwingend nötig. Bei komplexen Fällen, zur Erfolgseinschätzung oder für eine bessere Abfindung kann anwaltliche Unterstützung jedoch von Vorteil sein.
Wurdest du ungerechtfertigt gekündigt? Dann kannst du vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Das Gericht entscheidet, ob dein Job bleibt und ob dir eine Abfindung zusteht.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du eine Kündigungsschutzklage einreichst, welche Fristen du beachten musst, welche Voraussetzungen gelten und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist. Zudem geben wir dir hilfreiche Tipps für den Ablauf des Verfahrens.
Kündigungsschutzklage ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Die Kündigungsschutzklage ermöglicht es Arbeitnehmern, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.
Das Verfahren wird durch das Einreichen der Klage beim Arbeitsgericht eingeleitet.
Wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gewinnt, kann dies zur Weiterbeschäftigung bei dem Arbeitgeber oder zu einer Abfindung führen.
Arbeitnehmer sind nicht an einen Anwaltszwang im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gebunden.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
In Deutschland sind Arbeitnehmer durch umfassende Regelungen vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Zwar kann ein Arbeitgeber grundsätzlich selbst entscheiden, mit wem er arbeiten möchte, doch aufgrund der existenziellen Bedeutung eines Arbeitsplatzes gibt es gesetzliche Vorgaben, die Kündigungen nicht zur Willkür machen.
Falls du gegen eine Kündigung vorgehen möchtest, kannst du eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Der Ablauf folgt einem typischen Schema:
Einreichen der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, musst du die Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das kannst du selbst tun, aber du kannst auch einen Anwalt beauftragen, der die Klage für dich einreicht. Eine Anwaltspflicht besteht nicht, doch juristische Unterstützung ist oft sinnvoll – besonders bei der Fristberechnung, die häufig zu Problemen führt.
⚠️ Wichtig: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam.
Die Güteverhandlung
Nach der Klageeinreichung findet zunächst ein Gütetermin statt. Ziel dieser Verhandlung ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen – oft in Form eines Vergleichs. Arbeitnehmer haben hier die Möglichkeit, eine Abfindung zu verhandeln. Falls die Kündigung nicht rechtswirksam ist, lässt sich in der Regel eine höhere Abfindung durchsetzen als bei einer rechtmäßigen Kündigung.
⚠️ Wichtig: Das Arbeitsgericht ist verpflichtet, den Gütetermin innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung anzusetzen (§ 61a Abs. 2 ArbGG).Der Kammertermin
Kommt es bei der Güteverhandlung zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin. Dort müssen beide Parteien ihre Argumente darlegen. Der Arbeitgeber erläutert die Kündigungsgründe, der Arbeitnehmer erklärt, warum die Kündigung unwirksam sein könnte.
⚠️ Wichtig: Im Arbeitsrecht gilt, dass der Arbeitgeber die Beweislast für die Kündigungsgründe trägt. Er muss nicht nur darlegen, sondern auch beweisen, dass die Kündigung rechtmäßig ist.Das Urteil
Nach der Verhandlung erlässt das Gericht ein Urteil, das den Rechtsstreit in erster Instanz beendet. Falls eine der Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen und das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weitergeben.
👉 Hinweis: Der Gütetermin wird in der Regel schnell nach Klageeinreichung anberaumt. Zwischen diesem und dem Kammertermin vergehen jedoch etwa 5 Monate. Erst danach wird das Urteil gefällt oder eine Einigung erzielt.
Vorteile durch professionelle Unterstützung
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Rechtliche Expertise
Ein Experte kennt die Gesetze und Anforderungen und erhöht so deine Erfolgschancen. -
Zeitersparnis
Mit rechtlicher Hilfe geht der Antragsprozess oft schneller, so dass du dich auf anderes konzentrieren kannst. -
Vermeidung von Fehlern
Ein Anwalt sorgt für korrekte Einreichung, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
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Fristen für die Kündigungsschutzklage
Die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung. Es ist entscheidend, diese Frist genau zu beachten, da sie gesetzlich festgelegt ist. Wird die Klage nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, kann der Anspruch auf die Überprüfung der Kündigung verwirken. Achte darauf, dass der Zeitpunkt des Zugangs korrekt erfasst wird, da er maßgeblich für die Fristenberechnung ist.
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Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Obwohl viele Kündigungsschutzklagen zu einer Abfindung führen, sollten die damit verbundenen Kosten nicht außer Acht gelassen werden. Es fallen zwei Hauptarten von Kosten an: Gerichtskosten und Anwaltskosten. Damit das Verfahren schnell beginnen kann, muss der Kläger die Gerichtskosten vor der Verfahrensöffnung bezahlen. Folgende Arten von Kosten können anfallen:
Anwaltskosten in der ersten Instanz
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zahlt jede Partei in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht ihre Anwaltskosten selbst. Diese Regelung schützt vor allem Arbeitnehmer, die häufig als Kläger auftreten, und verhindert, dass sie bei einem negativen Ausgang des Verfahrens zusätzlich zu den eigenen Kosten auch die Kosten der Gegenseite tragen müssen.Kostenerstattungspflicht in höheren Instanzen
Vor dem Arbeitsgericht selbst gibt es keine Kostenerstattungspflicht – dies gilt jedoch nur für die erste Instanz. In Berufungsverfahren und höheren Instanzen trägt die unterlegene Partei die gesamten Kosten der Gegenseite. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass Arbeitnehmer aus finanziellen Gründen von einer Kündigungsschutzklage absehen. Gerichtskosten sind, anders als bei anderen Verfahrensarten, erst nach Abschluss des Verfahrens zu zahlen. Die genaue Höhe der Kosten wird erst festgelegt, wenn der Streitwert im Kündigungsschutzprozess bestimmt wurde.Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Wenn du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehst, richten sich die anfallenden Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese hängen insbesondere davon ab, welche Aufgaben der Anwalt im Prozess übernimmt. Dazu gehört zum Beispiel die Verfahrensgebühr, die bei Klageeinreichung anfällt, sowie eine Termingebühr, die immer dann fällig wird, wenn der Anwalt vor Gericht erscheinen muss oder ein Gerichtstermin angesetzt war – auch wenn dieser nicht stattfindet.Weitere Kostenarten
Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, erhält der Anwalt eine sogenannte Einigungsgebühr, die dafür gezahlt wird, dass er an der Einigung mitgewirkt hat. Zusätzlich können auch Reisekosten, Auslagen und andere Kosten anfallen.
Warum einen Anwalt bei Kündigungsschutzklagen hinzuziehen?
Obwohl der Gesetzgeber keinen Anwaltszwang für eine Kündigungsschutzklage vorsieht, ist es für Arbeitnehmer oft sinnvoll, einen Anwalt hinzuzuziehen. Hier sind einige Gründe, warum:
Komplexität des Falls: In schwierigen oder unklaren Situationen kann ein Anwalt oder Rechtsexperte helfen, den Fall besser zu verstehen und strategisch vorzugehen.
Erfolgsaussichten: Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten der Klage professionell einschätzen und dich gezielt beraten.
Abfindungsverhandlungen: Besonders bei Verhandlungen über die Höhe der Abfindung kann ein erfahrener Anwalt wertvolle Unterstützung bieten und bessere Ergebnisse erzielen.
Rechtliche Expertise: Mit der nötigen Fachkenntnis hilft ein Anwalt oder Rechtsexperte dabei, formale Fehler zu vermeiden und die bestmöglichen Argumente vor Gericht zu präsentieren.
Häufige Fragen
Ist man während der Kündigungsschutzklage noch angestellt?
Während einer Kündigungsschutzklage bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts bestehen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer weiterhin angestellt bleibt, es sei denn, das Gericht trifft eine andere Entscheidung oder es wird eine einvernehmliche Lösung gefunden.
In der Regel wird der Arbeitnehmer während der Klagezeit auch weiterhin bezahlt, außer es liegt eine fristlose Kündigung vor. In diesem Fall können andere Regelungen gelten. Es ist wichtig, alle relevanten Fristen und Bedingungen zu beachten, um die eigenen Rechte zu schützen.
Wie wird eine Kündigungsschutzklage dem Arbeitgeber mitgeteilt?
Der Arbeitgeber wird über die Kündigungsschutzklage durch eine Mitteilung des zuständigen Arbeitsgerichts informiert. Das Gericht sendet dem Arbeitgeber eine beglaubigte Abschrift der Klage und lädt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer zur Güteverhandlung ein. Falls das Gericht das persönliche Erscheinen anordnet, ist eine tatsächliche Teilnahme erforderlich. Andernfalls genügt es, wenn Vertreter beider Seiten an dem Termin teilnehmen.
Was passiert nach einer Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage kann auf drei verschiedene Weisen enden:
Gütliche Einigung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf eine Einigung einigen, oft in Form einer Abfindungszahlung.
Kündigung als wirksam: Das Gericht kann entscheiden, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis.
Kündigung als unwirksam: Wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und eventuell ausstehende Löhne nachzahlen.
Gewonnene Kündigungsschutzklage: Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis faktisch bestehen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und auch eventuell nicht gezahlte Löhne nachzahlen. In diesem Fall spricht man von einer gewonnenen Kündigungsschutzklage.
Auflösung des Arbeitsverhältnisses: Nach einem Kündigungsschutzprozess kann das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden, wenn ein neues Urteil gefällt wird. Dies passiert oft, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angespannt ist. Wenn das Gericht eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses beschließt, muss der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung zahlen. Die Höhe dieser Abfindung wird vom Gericht festgelegt.
Neue Stelle gefunden: Falls der Arbeitnehmer während des Verfahrens eine neue Stelle findet, muss er das Arbeitsverhältnis mit dem früheren Arbeitgeber nicht fortsetzen. Er kann eine Erklärung abgeben, dass er die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses verweigert, ohne finanzielle Nachteile oder Schadensersatzforderungen befürchten zu müssen.
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