Kündigungsschutzklage gewonnen: So geht es weiter!

Wer eine Kündigung erhält und an ihrer Rechtmäßigkeit zweifelt, hat die Möglichkeit rechtlich gegen diese vorzugehen. Ein optimales Ergebnis kann häufig durch eine sogenannte Kündigungsschutzklage erzielt werden. Doch was muss der Arbeitgeber beachten, sobald die Kündigungsschutzklage gewonnen wurde?

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Kündigungsschutzklage gewonnen Das Wichtigste in Kürze

  • Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess führt in der Regel zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses.

  • Die Kündigung des Arbeitgebers wird durch die gewonnenen Kündigungsschutzklage unwirksam, und der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein übliches Gehalt.

  • Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich kein Recht auf eine Abfindung, kann jedoch während des Kündigungsschutzprozesses ein Angebot des Arbeitgebers erhalten.

  • Auch bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn es im Interesse beider Parteien liegt oder besondere Gründe vorliegen.

Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich gegen eine als ungerechtfertigt empfundene Kündigung zur Wehr zu setzen. Wenn der Arbeitnehmer den Prozess gewinnt, hat dies weitreichende rechtliche Konsequenzen für das bestehende Arbeitsverhältnis. In den folgenden Punkten werden die wichtigsten Ergebnisse einer gewonnenen Kündigungsschutzklage zusammengefasst.

  1. Wiedereinstellung: Der Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch auf Wiedereinstellung in seine alte Position. Das Arbeitsgericht stellt fest, dass die Kündigung rechtswidrig war, sodass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

  2. Fortführung des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis wird durch den Erfolg der Klage weitergeführt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf sein übliches Arbeitsgehalt, das weiterhin gezahlt werden muss.

  3. Rückwirkender Kündigungsschutz: Falls der Arbeitnehmer während des Verfahrens von der Arbeit freigestellt wurde, gilt der Kündigungsschutz rückwirkend. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die ausgefallenen Löhne für den Zeitraum der Freistellung nachzuzahlen.

  4. Angebot des alten Arbeitsplatzes: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer seinen alten Arbeitsplatz wieder anzubieten und dessen Arbeitsleistung als Erfüllung des Arbeitsvertrages zu akzeptieren.

Wichtig!

Die gewonnene Kündigungsschutzklage verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer seinen alten Arbeitsplatz wieder anzubieten. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anerkennen und als Erfüllung des Arbeitsvertrages akzeptieren.

Beschädigtes Vertrauensverhältnis durch Kündigungsschutzklage

Ein Kündigungsschutzprozess kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigen, sodass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar wird. In einem solchen Fall kann das Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses anordnen, als wäre eine wirksame Kündigung ausgesprochen worden.

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer kein Recht auf eine Abfindung. Im Falle des Kündigungsschutzprozesses kann der Arbeitgeber vom Arbeitsgericht aber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden (§ 9 Abs. 1 Satz KSchG). Dies ist nur möglich, wenn das Gericht feststellt, dass eine weitere dienliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist.

Wenn Sie mit Ihrer Kündigungsschutzklage erfolgreich waren, besteht Ihr Arbeitsverhältnis in der Regel unverändert fort. Oftmals führt ein gerichtlicher Prozess jedoch zu einem beschädigten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sodass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht im Interesse der Parteien ist. Ganz typisch ist dann auch die Vereinbarung einer Abfindung.

Paul Krusenotto Rechtsanwalt
Paul Krusenotto

Kündigungsschutzprozess gewonnen trotz neuer Arbeitsstelle

Sollte der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses eine neue Arbeitsstelle angetreten haben, hat er die Möglichkeit, die Fortsetzung seines alten Arbeitsverhältnisses ohne rechtliche Konsequenzen zu beenden. Dazu kann der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils den alten Arbeitgeber durch ein Schreiben erklären, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigert. Der Arbeitnehmer macht sich dabei nicht schadensersatzpflichtig.

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