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Krankengeld nach Kündigung
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Krankengeld nach Kündigung? - Das gilt

STAND 25.08.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Erkrankte Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Zunächst ist der Arbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen verpflichtet, das übliche Gehalt weiterzuzahlen. Ist der Arbeitnehmer danach noch nicht wieder gesund, folgt die Zahlung des Krankengeldes. Wenn jedoch eine Kündigung im Raum steht oder bereits ausgesprochen wurde, sorgen sich viele Arbeitnehmer: Erhalte ich Krankengeld auch nach einer Kündigung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist und die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers entfällt.
  • Privatversicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Das Krankengeld wird auch im Falle einer Kündigung seitens des Arbeitgebers gezahlt.
  • Kündigt der Arbeitnehmer selbst, kann es bei der Zahlung des Krankengelds zu einer Sperrfrist kommen.
  • Eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages wird auf das Krankengeld angerechnet, wenn es sich um eine sogenannte unechte Abfindung handelt.

Was ist Krankengeld und wer zahlt es üblicherweise?

Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen am Stück wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben, erhalten sie von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld, § 44 Abs. 1 SGB V. Auf dieses haben sie Anspruch, wenn die Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall, zu der der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen verpflichtet ist, entfällt.

Für das Krankengeld wird der übliche Bruttoverdienst allerdings gekürzt: Es beträgt daher entweder 90 Prozent des Nettogehalts oder 70 Prozent des Bruttogehalts (den geringeren Wert) abzüglich des Arbeitnehmeranteils für die Sozialversicherungsbeiträge.

Privatversicherte sollten unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen, weil sie sonst je nach Tarif eventuell gar keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Wer zahlt das Krankengeld nach einer Kündigung?

Doch wie sieht es bei einer Erkrankung während der Arbeitslosigkeit aus oder wenn sich die Zahlung des Krankengelds mit einer Kündigung überschneidet?

Krankenkassen zahlen das Krankengeld grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird und im Zeitraum der Kündigungsfrist krank wird. Auch im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter.

Der Arbeitgeber ist ebenfalls dazu verpflichtet, den Lohn im Krankheitsfall trotz bereits ausgesprochener Kündigung weiterzubezahlen. Seine Verpflichtungen enden, wenn die Kündigungsfrist ausgelaufen ist – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bis dahin wieder gesund ist oder nicht.

Wenn der gekündigte Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld erhält, muss er seine Erkrankung gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen, um Leistungen zu erhalten. Bei länger als sechs Wochen andauernder Krankheit übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Doch Achtung: Ist der Erkrankte wieder genesen und möchte wieder Arbeitslosengeld erhalten, muss er es erneut beantragen.

Bekomme ich Krankengeld trotz eigener Kündigung?

Ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, spielt für die Zahlung des Krankengeldes keine Rolle – es sei denn, der Arbeitnehmer kündigt erst dann, wenn er bereits krank und arbeitsunfähig ist.

Dann kann es zu einer sogenannten 12 Wochen andauernden Sperrzeit kommen, in der der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und/oder Krankengeld hat. Ausnahmen gibt es dann, wenn der Arbeitnehmer aus einem vernünftigen Grund gekündigt hat, beispielsweise, weil er Opfer sexueller Belästigung wurde oder bereits einen neuen Job in Aussicht hat.

Abfindung und Krankengeld – geht das?

Erhalten Sie als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung, gibt es im Hinblick auf das Krankengeld Besonderheiten zu beachten. Hier wird zwischen einer sogenannten echten und unechten Abfindungszahlung unterschieden. Von einer echten Abfindungszahlung spricht man, wenn mit der Zahlung der Verlust des Arbeitsplatzes kompensiert werden soll. Um eine unechte Abfindung von einer echten zu unterscheiden, ist oft arbeitsrechtliches Know-how gefragt.

Ziehen Sie also unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag im Gegenzug für eine Abfindung unterzeichnen. Denn: Eine echte Abfindung hat keine Auswirkungen auf die Zahlung von Krankengeld, eine unechte schon. Sie wird auf das Krankengeld und auch auf Arbeitslosengeld angerechnet.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Das deutsche Arbeitsrecht ist äußerst komplex und für arbeitsrechtliche Laien häufig nur schwer zu überblicken. Gerade deswegen sollten Arbeitnehmer im Zweifelsfall immer Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufnehmen und sich beraten lassen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Krankengeld und Kündigung oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem haben, sind wir für Sie da. Über die telefonische Erstberatung von KLUGO können Sie ganz einfach Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen direkt mit einem unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten besprechen.

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