Frau wurde gekündigt

Unwirksame Kündigung: Wann Form- und Inhaltsfehler entscheidend sind

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Du hast eine Kündigung erhalten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie unwirksam sein. Sowohl inhaltliche als auch formale Fehler können eine Kündigung rechtlich angreifbar machen.

In diesem Beitrag erfährst du:

  • Welche Inhaltsfehler eine Kündigung unwirksam machen

  • Welche Formfehler relevant sind

  • Welche Schritte du jetzt gehen solltest, um deine Rechte zu schützen

von KLUGO
27.01.2026
5 Min Lesezeit

Unwirksame Kündigung ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Bleibt die Kündigung unwirksam, besteht dein Arbeitsverhältnis weiter.

  • Sowohl die Art der Kündigung als auch die Einhaltung von Fristen sind entscheidend.

  • Bei Zweifeln an der Wirksamkeit solltest du schnell rechtlichen Rat einholen.

  • Eine Kündigung kann per Kündigungsschutzklage angefochten werden.

Welche Inhaltsfehler sorgen für die Unwirksamkeit der Kündigung?

Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Schon kleine inhaltliche Fehler können ausreichen, damit du dich erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage wehrst. Besonders häufig passieren Fehler bei der Kündigungsfrist, beim Kündigungsgrund oder bei formalen Voraussetzungen. Ein genauer Blick lohnt sich also fast immer. Oft reicht schon ein kleiner Fehler, etwa wenn im Kündigungsschreiben die Frist falsch berechnet wurde.

Fehler bei der ordentlichen Kündigung

Bei einer fristgerechten Kündigung sind zwei Punkte entscheidend:

  1. Kündigungsfrist einhalten

  2. Kündigungsgrund korrekt angeben

Häufige Kündigungsgründe:

  • Betriebsbedingt: z. B. Arbeitsplatzabbau oder Betriebsschließung

  • Verhaltensbedingt: wenn du deine Pflichten schuldhaft verletzt hast und eine Abmahnung erfolgte

  • Personenbedingt: Gründe in deiner Person, die nicht persönlich vorwerfbar sind; keine Abmahnung nötig

💡 Wichtig: Wenn die Kündigungsfrist falsch berechnet ist, musst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Klage einreichen. Sonst verlierst du die Möglichkeit, die Kündigung rechtlich anzufechten.

Fehler bei der außerordentlichen Kündigung

Eine fristlose Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.

💡 Tipps:

  • Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes

  • Prüfe Tarifvertrag und Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderte)

  • Kein wichtiger Grund? → Kündigungsschutzklage erwägen

Welche Formfehler können die Kündigung unwirksam machen?

Neben inhaltlichen Fehlern kann eine Kündigung auch allein wegen formaler Mängel unwirksam sein. Arbeitgeber müssen dabei strenge Vorgaben einhalten. Schon kleine Abweichungen können entscheidend sein, vor allem, wenn du schnell reagierst.

  • Unterschrift: nur vom Geschäftsführer, Vorstand oder autorisierten Dritten gültig

  • Form: schriftlich im Original

  • Zugang: erst mit tatsächlichem Erhalt beginnt die Frist

  • Vollmacht: bei bevollmächtigten Dritten muss die Original-Vollmacht vorliegen (§ 174 BGB)

⚠️ Wichtig: Auch kleine Formfehler können entscheidend sein – zum Beispiel, wenn jemand unterschreibt, der gar nicht berechtigt ist. Das gilt jedoch nur, wenn du innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage einreichst.

Praxisbeispiel: So kann eine Kündigung unwirksam sein

Situation: Anna arbeitet seit 8 Jahren in einem Unternehmen. Ihr Arbeitgeber kündigt sie fristgerecht, gibt aber keinen genauen Kündigungsgrund an. Außerdem hatte Anna in der Vergangenheit keine Abmahnung für das angebliche Fehlverhalten erhalten, das nun als Grund genannt wird.

Analyse:

  • Fehlender Kündigungsgrund → inhaltlicher Fehler

  • Keine Abmahnung bei verhaltensbedingtem Kündigungsgrund → weiterer Fehler

  • Folge: Die Kündigung ist anfechtbar. Anna kann innerhalb der 3-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen.

💡 Praxis-Tipp: Mit professioneller Unterstützung durch Partner-Anwälte und Rechtsexperten kann Anna ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung deutlich erhöhen, selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen.

Was tun bei einer unwirksamen Kündigung?

Stellst du fest, dass deine Kündigung unwirksam sein könnte, solltest du keine Zeit verlieren. Entscheidend ist, dass du richtig und fristgerecht handelst, um deine Rechte zu sichern und deine Chancen deutlich zu verbessern.

  1. Fristgerecht Klage einreichen

  2. Kündigung prüfen lassen (Partner-Anwälte & Rechtsexperten)

  3. Dokumentation aller Unterlagen

  4. Rechtliche Beratung einholen, um Fehler zu vermeiden

☝️ Hinweis: Mit professioneller Unterstützung kannst du nicht nur die Kündigung anfechten, sondern oft auch eine gerechte Abfindung oder Weiterbeschäftigung erreichen.

Eine Kündigung ist nie einfach, aber sie muss kein endgültiges Ende bedeuten. Sie kann auch der Ausgangspunkt sein, um deine Situation aktiv zu gestalten. Wenn du jetzt richtig handelst, kannst du deinen Arbeitsplatz sichern, eine faire Abfindung aushandeln oder selbst entscheiden, wie es weitergeht. Mit professioneller Unterstützung musst du diesen Weg nicht allein gehen und findest die besten Lösungen für dich.

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Häufige Fragen

Bin ich während des Verfahrens noch angestellt?

✅ Ja, dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Muss ich auf Gehalt verzichten?

Nein, der Anspruch bleibt bestehen.

Was passiert, wenn ich verliere?

Wenn du eine Kündigungsschutzklage verlierst, bedeutet das Folgendes:

  • Die Kündigung bleibt wirksam.

  • Kein Anspruch auf Abfindung.

  • Kostenrisiko bleibt überschaubar.

  • Arbeitslosengeld bleibt möglich.

Kann eine mündliche Kündigung gültig sein?

Nein, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, sonst ist sie rechtlich unwirksam.

Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?

Nein, eine Kündigung per WhatsApp ist nicht gültig. Kündigungen müssen schriftlich mit Unterschrift erfolgen, sonst sind sie rechtlich unwirksam.

Gilt eine Kündigung, wenn sie nicht unterschrieben ist?

Nein, eine Kündigung muss immer schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Ohne Unterschrift ist sie rechtlich unwirksam.

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