Mit dem Brutto-Netto-Rechner lassen sich schnell und einfach Netto- und Bruttolohn berechnen. Je nach Steuerklasse und individuellen Beiträgen finden Sie so Ihr monatliches Gehalt heraus.
Mit unserem Brutto-Netto-Gehaltsrechner nutzen Sie ein kostenloses Tool, um einen Überblick über Ihre persönlichen Steuern und Sozialabzüge zu erhalten.
Nutzen Sie den Lohnrechner, um eventuelle Gehaltserhöhungen abzuschätzen oder um den Anteil der sozialen Abzüge am Bruttogehalt zu analysieren. Zudem dient der Brutto-Netto-Rechner dazu, zu entscheiden, ob Sie Ihre Steuerklasse wechseln sollten.
Der Brutto-Netto-Rechner dient als Hilfe, um das individuelle Gehalt auszurechnen. Er berechnet Ihnen die jeweiligen Steuern Ihres Gehalts sowie die Sozialabgaben, die bei Ihrem Bruttolohn fällig werden. Beim Berechnen des Lohns müssen Sie entsprechend alle Angaben zu Gehalt, Krankenkasse oder Steuerklasse machen – den Rest erledigt der Rechner in wenigen Sekunden.
Grundlegend unterliegt Ihr Bruttolohn festgesetzten rechtlichen Abzügen, welche sich, je nach Steuerklasse, auf Ihren Nettolohn auswirken. Aus diesem Grund ist der Lohnrechner ideal, um Gehaltsverhandlungen zu führen oder eine Gehaltserhöhung zu bewirken. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialabgaben in Form von Kranken-, Rente-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung schmälern hierbei den Bruttolohn. Zudem wird beim Berechnen des Nettolohns häufig die Kirchensteuer abgezogen.
Bei der Berechnung des Nettolohns ist neben dem Bruttolohn die Lohnsteuerklasse entscheidend. So gilt die Steuerklasse I vorwiegend für Ledige, Verwitwete, Geschiedene oder getrennt lebende Paare. Lohnsteuerklasse II gilt für Alleinerziehende mit höherer steuerlicher Entlastung. In die Steuerklasse III fallen verheiratete Arbeitnehmer, die nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Fällt ein Partner in Steuerklasse III, fällt der andere in Steuerklasse V. Ändern lassen sich die Steuerklassen für Verheiratete jedes Jahr. Die Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen. Bei ihnen ist die steuerliche Belastung am höchsten.
Die Steuerklassen im Überblick:
Möchten Sie Ihren Partner heiraten, hilft Ihnen der Lohnrechner, die beste Steuerklasse herauszufinden. Die Steuerklasse IV ist empfehlenswert, wenn beide ähnlich verdienen. Ansonsten bietet sich die Kombination aus Steuerklasse III für den einen und Steuerklasse V für den anderen Partner an. Bekommen Sie ein Kind, erhöht sich Ihr Nettogehalt durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Auch ein Ausstieg aus der Kirche mindert Ihre Steuern um die entsprechende Kirchensteuer.
Der Brutto-Netto-Rechner lässt sich ganz einfach bedienen: Im ersten Schritt tragen Sie in den Lohnrechner Ihr Steuerjahr sowie Ihr persönliches Monats- oder Jahresbrutto ein. Den Gehaltsrechner müssen Sie zudem auf Ihr Geburtsjahr und auf die Kinderfreibeträge anpassen. Im nächsten Schritt folgen Ihre Steuerklasse und die Angaben, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kinder haben. Daraufhin tragen Sie Ihr Bundesland sowie die Krankenkasse, den Beitragssatz oder den privaten Eigenanteil ein.
Den Lohnrechner für das Nettogehalt können Sie individuell anpassen. So können Sie nicht nur Ihr Jahres- oder Monatsbrutto, sondern sogar Ihr Wochen- und Ihr Tagesbrutto ganz genau berechnen.
Im letzten Schritt geben Sie weitere Einkünfte Ihrer Lohnsteuerkarte an. Haben Sie weitere Einträge, können Sie unter anderem Einmalbezüge oder Jahresfreibeträge eintragen. Je detaillierter Ihre Angaben sind, umso exakter berechnet der Gehaltsrechner Ihren Nettolohn.
Die Bemessung der Krankenversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Bruttoarbeitslohn. Damit vor allem Besserverdiener nicht zu stark belastet werden, wird diese Bemessungsgrundlage nach oben hin begrenzt. Gesetzlich Versicherte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 4.237,50 Euro zahlen derzeit 7,3 Prozent Ihres Gehalts an die Krankenkassen. Arbeitgeber tragen denselben Anteil, sodass der Beitragssatz genau aufgeteilt wird. Etwaige Zusatzbeiträge hängen von den Krankenkassen ab und werden von den Krankenkassenmitgliedern selbst bezahlt.
Nach § 19 handelt es sich bei dem Arbeitslohn um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Form von zum Beispiel Gehältern, Löhnen oder Gratifikationen. Einnahmen sind nach § 8 Abs. 1 EStG Güter, die in Geld oder Geldwerten bestehen und steuerpflichtig sind. Der Arbeitslohn wird in Brutto- und Nettolohn unterschieden und im Arbeitsvertrag festgelegt.
Die Angaben für den Brutto-Netto-Rechner im Überblick:
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