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Kostenlos deinen Rentenanspruch berechnen Rentenrechner

30.04.2018
5 Min Lesezeit
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Berechne mit dem Rentenrechner deine persönliche Rente. Mit wenigen Klicks findest du bei uns deine Rentenhöhe sowie den regulären Beginn deiner Altersrente heraus.

Rentenrechner: Dieses Geld bleibt dir im Alter

Die Rentenberechnung mit dem Rentenrechner dient dazu, deine voraussichtliche Rente zu kalkulieren. Hierfür musst du einige wenige Angaben zu deinem Berufsbeginn, deinem Bruttogehalt und deinem Berufsjahr machen. Der Rechner ermittelt im Anschluss, unter Berücksichtigung der zukünftigen Preisentwicklung, ein aussagekräftiges Ergebnis. Je weiter das Rentenalter jedoch in der Zukunft liegt, umso ungenauer wird die jeweilige Berechnung.

Was kann der Rentenrechner?

Du möchtest deine Rente berechnen? Dann trag deine persönlichen Angaben in den Rentenrechner ein und erfahre deine Rentenhöhe im Alter. Anhand des persönlichen Einkommens und deines Alters führt der Rentenrechner eine Hochrechnung deiner vergangenen Einkünfte und noch folgenden Arbeitsjahre durch. Eine spezielle Methodik analysiert entsprechend dein Renteneintrittsalter und deine Rentenhöhe. Vor allem der Brutto-Lohn ist Grundlage für die spätere Rente. Zudem bestimmen das Rentenalter und die Dauer der Berufstätigkeit die Rentenhöhe. Außerdem berücksichtigt der Rechner, dass zu Beginn der Karriere weniger und zum Ende hin mehr verdient wird. Mögliche Tariferhöhungen werden ebenfalls einkalkuliert.

KLUGO Tipp:

Verlass dich nicht nur auf die gesetzliche Rente. Sorge immer selbst vor und kümmere dich um eine umfassende Altersvorsorge für eine ausreichende Rentenhöhe.

Rentenberechnung: Wie berechnet sich die Rente?

Verschiedene Angaben werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt: Die Rentenformel setzt sich aus den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenart-Faktor und dem Rentenwert zusammen. Die Formel zur Berechnung der Rente lautet also E x Z x R x A. Grundlage für die Berechnung ist das jeweilige Bruttoeinkommen. Der Zugangsfaktor beeinflusst ebenfalls die Rente. Gehst du mit 65 Jahren in Rente, hast du einen Zugangsfaktor von 1,0. Jeden Monat, den du früher in Rente gehst, sinkt dieser um 0,3 Prozentpunkte. Ein einziges Jahr macht entsprechend einen Faktor von 3,6 % aus. Arbeitest du länger, erhältst du anschließend auch mehr Rente.

Rentenanpassung der Bundesregierung für Ost- und Westdeutschland
Rentenanpassung der Bundesregierung für Ost- und Westdeutschland – Infografik

Der Rentenart-Faktor ist bei der Altersrente 1. Bei der Witwenrente beträgt er allerdings 0,55 und bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5. Unter dem Rentenwert lässt sich die monatliche Rente für ein Jahr Beitragszahlung beim Durchschnittslohn berechnen. In jedem Jahr wird dieser Beitrag neu festgelegt.

Die Bestandteile der Rente sind also:

  • Entgeltpunkte

  • Zugangsfaktor

  • Rentenart-Faktor

  • Rentenwert

Zusammenfassung:

Die Rente setzt sich aus den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenart-Faktor und dem Rentenwert zusammen. Vor allem das Rentenalter beeinflusst die Rentenhöhe. Bei einem Rentenalter von 65 Jahren liegt der Faktor bei 1,0.

Welche Angaben sind beim Rentenrechner nötig?

Deine Rente kannst du mit wenigen Angaben in unserem Rentenrechner berechnen. Neben dem Geburtsdatum gibst du hier an, ob du schwerbehindert oder im Bergbau beschäftigt bist. Auch das Alter, das du beim Berufseinstieg hast, sowie das aktuelle Monatsbrutto und der Arbeitsort sind als Angaben notwendig. Der belegungsfähige Raum beginnt ab dem 17. Lebensjahr. Hierzu wird ebenfalls ein Wehr- oder Zivildienst hinzugezählt. Eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung zählt jedoch nicht dazu.

Die Berechnung gliedert sich in drei Renten: die reguläre Altersrente mit 67 Jahren, die frühestmögliche Rente ohne Abschlag sowie die frühestmögliche Rente mit Abschlag. Die Mindestversicherung von 35 Jahren muss bei der früheren Altersrente erfüllt sein. Verschaffe dir jetzt einen Überblick und nutze den Rentenrechner.

Checkliste für den Rentenrechner:

  • Arbeitsort und Geburtsjahr

  • Bruttolohn

  • Schwerbehinderung

  • Beschäftigung im Bergbau

  • Kirchensteuer

  • Alter bei Berufseinstieg

Was ist das aktuelle Renteneintrittsalter?

In den letzten Jahren stieg die Altersgrenze für die Rente immer weiter an. Es gibt allerdings die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Hier musst du jedoch etwaige Abschläge in Kauf nehmen. Nach 35 Jahren Wartezeit ist ein früherer Renteneintritt möglich, und zwar mit dem 63. Lebensjahr. Das aktuelle Renteneintrittsalter für alle Arbeitnehmer nach dem Geburtsjahr 1964 liegt bei 67 Jahren.

Zudem gibt es Rente nicht nur im Alter: Ist die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder der Ehemann verstorben, gibt es frühere Rente oder Witwenrente. Auch bei einer Arbeitslosigkeit bestehen Rentenansprüche. Die Höhe der Rente hängt von der Laufzeit des Arbeitslosengeldes und des Zeitraumes ab. Allerdings sind die Zahlungen im Vergleich zur Rente von Erwerbstätigen relativ gering. Aus diesem Grund steht aktuell das Thema Mindestrente in der politischen Diskussion.

Monatliche Rente gemäß § 64 SGB VI

Nach § 64 SGB VI wird die monatliche Rente nach der Rentenformel berechnet. Hierfür werden die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenart-Faktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Nutze jetzt die Rentenberechnung und mache dir einen Überblick über deine zukünftige Nettorente. Bei rechtlichen Fragen zum Thema Versicherungsrecht und Rente helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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