Wie kann ich sie erkennen? Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag

Hast du unwirksame Klauseln in deinem Arbeitsvertrag gefunden, so kannst du ihn anfechten. Für eine rechtliche Einschätzung kontaktiere einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten in der Erstberatung.

Auf dieser Seite

Nicht immer sind die in Arbeitsverträgen genannten Klauseln rechtswirksam. Du solltest deinen vorliegenden Arbeitsvertrag in jedem Fall prüfen. Informiere dich hier, welche Klauseln unwirksam sind und worauf du achten solltest.

von KLUGO
06.02.2023
9 Min Lesezeit

Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Vertragsstrafen, Schwangerschaftsverbot, Widerrufsvorbehalt & Co. können unwirksame Klauseln sein.

  • Unwirksame Klauseln sind auf den ersten Blick nicht immer erkennbar.

  • Du kannst in bestimmten Fällen wegen Diskriminierung dagegen vorgehen.

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unzulässig?

Ein Arbeitsvertrag muss bestimmte gesetzlich geregelte Vorschriften beinhalten. In der Gestaltung des Arbeitsvertrages sind Arbeitgeber darüber hinaus frei.

Pflichtteile eines Arbeitsvertrags sind u. a.:

  • Das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses.

  • Bei befristeten Verträgen die Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  • Die vom Arbeitnehmer zu leistende Tätigkeit.

  • Die Arbeitszeit.

  • Jährliche Urlaubstage.

  • Die Höhe der Vergütung oder des Gehalts.

  • Kündigungsfristen

Folgende Klauseln, auf die wir in den nächsten Abschnitten genauer eingehen, sind in einem Arbeitsvertrag unzulässig:

  • Außergewöhnlich hohe Vertragsstrafen.

  • Ausschlussfristen, die einen Nachteil für den Arbeitnehmer bedeuten.

  • Eine Überstundenangabe, die den Arbeitnehmer ausbeutet

  • Willkürliche Rückzahlungsforderungen von Fort- und Weiterbildungskosten.

  • Ein Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers.

  • Schwangerschaftsverbote für Arbeitnehmerinnen.

  • Regelungen zu Versetzungen nach Belieben des Arbeitgebers.

Zusammenfassung:

Allgemein gilt: Vertragsklauseln, die dich als Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder nicht mit gesetzlichen Regelungen übereinstimmen, sind grundsätzlich unzulässig.

Ganz einfach von Zuhause aus KLUGO Vertrags-Check vom Rechtsanwalt

Erhalte rechtliche Sicherheit durch einen KLUGO Vertrags-Check und vermeide somit unangenehme Fragen. Mit dem Vertrags-Check kannst du einen bestimmten Vertragspunkt ganz einfach von Zuhause prüfen lassen. Das Ergebnis erhältst du innerhalb von 2 Tagen. Die Prüfung kostet dich einmalig nur 99,90 €.

Gehe dazu folgendermaßen vor:

  • Reiche den Vertrag/das Dokument ein, das du prüfen lassen willst.
  • Füge eine konkrete Fragestellung hinzu.
  • Dein Dokument wird durch einen Rechtsexperten auf Sach- & Rechtslage geprüft.
  • Erhalte dein geprüftes Dokument innerhalb von 2 Arbeitstagen zurück und habe Klarheit über die rechtliche Situation.
Jetzt Vertrag oder Dokument prüfen lassen Antwort i.d.R. von 2 Arbeitstagen.

Sind übertrieben hohe Vertragsstrafen rechtswidrig?

Die Vereinbarung von Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag stellt an sich kein Problem dar. Schließlich möchte sich dein Arbeitgeber absichern, solltest du als Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen und z. B. plötzlich nicht mehr auf der Arbeit auftauchen oder die Kündigungsfrist außer Acht lassen.

Problematisch wird es, wenn die Vertragsstrafe zu hoch angesetzt wird. Übersteigt die in deinem Arbeitsvertrag genannte Vertragsstrafe ein Monatsbruttogehalt, ist die Klausel i. d. R. rechtswidrig. Trittst du die Stelle doch nicht wie vereinbart an, darf die Vertragsstrafe nicht höher ausfallen, als der Betrag, den du bei einer sofortigen Entlassung erhalten hättest.

Beispiel: Kündigst du innerhalb der Probezeit und der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen, darf die Höhe der Vertragsstrafe die Vergütung für zwei Wochen nicht überschreiten.

Eine unwirksame Vertragsklausel einer übertrieben hohe Strafe könnte lauten:

„Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß an oder beendet das Arbeitsverhältnis vertragswidrig, verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von vier Bruttomonatsgehältern [… €] zu zahlen.“

Können Ausschlussfristen zu meinem Nachteil gelten?

Eine Ausschlussfrist wird auch Verfallsfrist genannt. Es handelt sich um eine Frist, in derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Diese Art der Frist in deinem Arbeitsvertrag ist zunächst nicht rechtswidrig. Sie stellt sicher, dass gegenseitige Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden, darunter z. B. Gehaltszahlungen oder die Rückgabe des Diensthandys.

Sobald die Ausschlussfrist zu kurz angesetzt ist, zählt sie zu den unwirksamen Klauseln in deinem Arbeitsvertrag. Die Ausschlussfrist fällt auch dann unter die unwirksamen Klauseln, wenn sie auf einer unklaren oder überraschenden Formulierung beruht. Die Überschrift einer solchen Vertragsklausel darf daher nicht unter den Punkten „Sonstiges“ oder „Schlussbestimmungen“ zu finden sein. An Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Verjährungsfrist, die gemäß § 195 BGB drei Jahre beträgt.

„Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansonsten sind die Ansprüche verwirkt.“

Wann sind Überstunden eine Ausbeutungsmaßnahme?

Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber hat kein unbeschränktes Widerrufsrecht von Sonderzahlungen, von dem er willkürlich Gebrauch machen könnte. Damit eine solche Klausel rechtswirksam wird, muss sie genaue Begründungen beinhalten, die einen Widerruf rechtfertigen würden. Diese vereinbarten Begründungen müssen im Falle eines Widerrufs dann auch tatsächlich vorliegen.

„Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.“

Da diese Formulierung keinerlei Klarheit verschafft, welches Ausmaß deine Überstunden annehmen können, wirst du durch diese Klausel klar benachteiligt – d. h. diese Klausel ist unwirksam. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 1. September 2010, dass es sich bei der oben genannten Formulierung um eine unwirksame Klausel handelt (Az.: 5 AZR 517/09).

Die Vertragsklausel, die sich auf Überstunden bezieht, wird erst dann rechtswirksam, wenn sie die Anzahl der zu leistenden Überstunden vorschreibt – so urteilte das Bundesarbeitsgericht am 16. Mai 2012 (Az.: 5 AZR 331/11).

Eine wirksame Klausel könnte daher lauten:

„Monatlich sind bis zu 15 Überstunden pauschal mit der Bruttovergütung gemäß § … dieses Vertrages abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundlohns gesondert vergütet.“

Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag sind häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wir möchten, dass verlässlicher Rat vom Rechtsexperten einfach, schnell und unkompliziert zu dir kommt. Über die telefonische Erstberatung von KLUGO kannst du ganz einfach Kontakt aufnehmen und deine ersten Fragen zu deinem Arbeitsvertrag direkt an einen KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsexperten stellen.

Darf mein Arbeitgeber die Rückzahlung von Weiter- oder Fortbildungskosten fordern?

Grundsätzlich gilt: Von Fort- und Weiterbildungen profitieren dein Arbeitgeber und du gleichermaßen – insofern du nicht kurz darauf das Unternehmen verlässt. Finanziert dein Arbeitgeber eine Weiterbildung, ist es rechtens zu vereinbaren, dass du eine bestimmte Zeit nach der Weiterbildung nicht kündigen darfst.

Eine zulässige und erlaubte Vertragsbindung richtet sich nach der Fortbildungsdauer:

  • Fortbildungsdauer max. 1 Monat: Vertragsbindung bis 6 Monate erlaubt

  • Fortbildungsdauer max. 2 Monate: Vertragsbindung bis 1 Jahr erlaubt

  • Fortbildungsdauer 3–4 Monate: Vertragsbindung bis 2 Jahre erlaubt

  • Fortbildungsdauer bis 1 Jahr: Vertragsbindung bis 3 Jahre erlaubt

  • Fortbildungsdauer mehr als 2 Jahre: Vertragsbindung bis 5 Jahre erlaubt

Kündigst du dennoch vor Ablauf der Frist, hat dein Arbeitgeber das Recht, die Weiter- oder Fortbildungskosten zurückzuverlangen.

„Gegebenenfalls gewährte Fort- oder Weiterbildungskosten sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe zurückzuzahlen.“

Darf ein Widerrufsvorbehalt in meinem Arbeitsvertrag stehen?

Im Zusammenhang mit Sonderzahlungen, z. B. Urlaub- oder Weihnachtsgeld, steht nicht selten die folgende Klausel in Arbeitsverträgen:

„Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem monatlichen Bruttoentgelt ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe von … Euro. Diese Zulage kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt frei widerrufen werden.“

Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber hat kein unbeschränktes Widerrufsrecht von Sonderzahlungen, von dem er willkürlich Gebrauch machen könnte. Damit eine solche Klausel rechtswirksam wird, muss sie genaue Begründungen beinhalten, die einen Widerruf rechtfertigen würde. Diese vereinbarten Begründungen müssen im Falle eines Widerrufs dann auch tatsächlich vorliegen.

Ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt zulässig?

Ebenso wie beim Widerrufsvorbehalt möchte sich dein Arbeitgeber mit einer solchen Klausel häufig die Freiheit nehmen, Sonderzahlungen nach Belieben einzustellen. Da die genannten „Leistungen“ hier nicht genauer definiert sind, ist diese Klausel unwirksam.

„Sonstige, in diesem Vertrag nicht vereinbarte Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Selbst wenn der Arbeitgeber sie mehrmals und in regelmäßigen Abständen erbringen sollte, erwirbt der Arbeitnehmer dadurch keinen zukünftigen Rechtsanspruch.“

Zusammenfassung:

Arbeitgeber sind bei der Erstellung von Arbeitsverträgen zu einem strengen Transparenzgebot verpflichtet. Sowohl bei Klauseln bezogen auf einen Widerrufsvorbehalt als auch bei Klauseln, die sich auf ein Freiwilligkeitsvorbehalt beziehen, müssen die Formulierungen daher detailliert und transparent verfasst sein. Es muss ersichtlich sein, auf welche Leistungen genau sich diese Klausel bezieht.

Sind Schwangerschaftsverbote rechtens?

Selbstverständlich steht es deinem Arbeitgeber nicht zu, Klauseln in deinen Arbeitsvertrag aufzunehmen, die dir eine Schwangerschaft verbieten.

Eine unwirksame Klausel könnte wie folgt lauten:

„Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich dazu, ab Beschäftigungsbeginn zwei Jahre auf eine Schwangerschaft zu verzichten. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, muss sie mit einer sofortigen Kündigung rechnen.“

Dein Arbeitgeber hat bei privaten Plänen wie einer Familiengründung keinerlei Mitspracherecht. Die genannte Klausel wird ohnehin unwirksam, wenn du von einer Schwangerschaft erfährst. Dir darf gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) während einer Schwangerschaft nämlich nicht gekündigt werden.

Darf mein Arbeitgeber mich willkürlich versetzen?

Deinem Arbeitgeber steht ein gewisses Weisungsrecht zu. Dennoch darf er dieses nicht zu deinem Nachteil missbrauchen. Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort oder die Übernahme anderer Aufgaben müssen auch in deinem Interesse stehen.

Du musst der neuen Tätigkeit nur nachkommen, insofern diese zumindest inhaltlich mit der im Vertrag vereinbarten Tätigkeit identisch ist. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln am 9. Januar 2007 (Az.: 9 Sa 1099/06). Eine Versetzung in ein komplett anderes Aufgabengebiet ist unzulässig.

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, gegebenenfalls auch anderweitige zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen, falls erforderlich auch an einem anderen Ort.“

Wann ist der ganze Arbeitsvertrag ungültig?

Arbeitgeber fügen in Arbeitsverträgen häufig die sogenannte salvatorische Klausel ein. Damit wollen sie vermeiden, dass aufgrund einer unwirksamen Klausel ein kompletter Vertrag außer Kraft gesetzt wird.

Die salvatorische Klausel kann lauten:

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“

Ein Arbeitsvertrag ist aufgrund einer unwirksamen Klausel in den meisten Fällen aber nie komplett ungültig. Am Ende entscheidet das Arbeitsgericht darüber, ob ein Vertrag zulässig ist oder nicht.

KLUGO Erstberatung Was kannst du gegen solche Klauseln tun?

Hast du Klauseln in deinem Arbeitsvertrag stehen, die dir unwirksam erscheinen? Solche Klauseln lassen sich häufig nicht auf den ersten Blick erkennen. Beinhaltet dein Arbeitsvertrag eine solche unwirksame Klausel, lohnt es sich ggf. deinen Arbeitsvertrag anzufechten. Du solltest daher in jedem Fall, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. KLUGO bietet eine telefonische Erstberatung durch erfahrene KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten an. Sende uns dein Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular – wir verbinden dich im Anschluss ohne Umwege mit einem passenden Ansprechpartner.

Über unsere Autoren Weil uns dein Recht
am Herzen liegt

Wir verfassen unsere Artikel, Ratgeber und Glossare unter sorgsamer Recherche. Dafür arbeiten wir als KLUGO mit einem Team aus Textern, Rechtsexperten und Volljuristen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Texte auf Aktualität, damit du dich auf uns verlassen kannst.

mann mit brille schaut in die kamera