
Erreichbarkeit von Arbeitnehmern Dienstliche Anrufe in der Freizeit: Ist das erlaubt?
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Abends ruft noch einmal der Vorgesetzte durch, um Änderungen an der Präsentation für morgen durchzugeben. Und im Urlaub checkst du die Mails, weil die Kollegen Fragen an dich haben. Diese ständige Erreichbarkeit als Arbeitnehmer, sei es im Urlaub oder nach Feierabend, ist sehr nett, auf Dauer aber auch sehr belastend. Die Freizeit sollte arbeitsfreie Zeit sein, weshalb du deine Rechte als Arbeitnehmer kennen solltest.
Erreichbarkeit von Arbeitnehmern Das Wichtigste in Kürze
Arbeitsrecht: Die Erreichbarkeit von Arbeitnehmer beschränkt sich auf die gesetzlich geregelte Arbeitszeit.
Ausnahmen: Du befindest dich in Rufbereitschaft oder im Bereitschaftsdienst. Auch während einer Krankschreibung kannst du mit deinem Arbeitgeber ausmachen, dass du bei dringenden Fragen erreichbar bist.
Notfälle: Gibt es gewichtige Gründe, die die Existenz des Unternehmens bedrohen, dürfen Arbeitgeber Angestellte auch im Urlaub kontaktieren.
Erreichbarkeit von Arbeitnehmern: Das sagt das Arbeitsrecht
Es gibt für Arbeitnehmer keine Verpflichtung, nach dem Ende der Arbeitszeit weiterhin für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Ruft der Kollege trotz Feierabend an, um noch etwas Wichtiges zu klären oder hat der Vorgesetzte eine dringende Aufgabe, die zeitnahe bearbeitet werden muss, gilt dies als Arbeitszeit und muss deshalb vergütet werden.
Ob du dich als Arbeitnehmer aber überhaupt darauf einlässt, nach der Arbeit erreichbar zu sein, entscheidest du selbst. Arbeitgeber können sich die ständige Erreichbarkeit auch nicht durch eine zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag sichern. Solche Klauseln sind unwirksam.
Erreichbarkeit im Urlaub: Nur im Notfall
Der Urlaub soll eine arbeitsfreie Zeit sein, weshalb du nicht erreichbar sein musst. Das gilt jedoch nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei zusätzlichen Urlaubstagen, die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind, verhält es sich anders. Der Arbeitgeber kann dich innerhalb dieser zusätzlichen Urlaubstage kontaktieren oder sogar wegen dringender Angelegenheiten zurückrufen. Planst du also eine Reise nach Übersee, solltest du vorab sicherstellen, dass der Urlaub in die gesetzlichen Urlaubstage fällt.
Wie lange muss ich für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?
Du musst für deinen Arbeitgeber während der Arbeitszeit erreichbar sein. Das gilt auch im Homeoffice. Damit es hier zu keinen Schwierigkeiten kommt, sollte vorab kommuniziert werden, wie der Arbeitstag sich zeitlich gestaltet. So kann es möglich sein, dass du dich über die Mittagszeit ausloggst und nicht erreichbar bist, weil du familiäre Verpflichtungen hast.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt Ausnahmen, in denen die erweitere Erreichbarkeit, über die reguläre Arbeitszeit hinaus, erwartet wird.
Rufbereitschaft
Von den allgemeinen Regelungen zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmer sind alle Personen ausgeschlossen, die sich im Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft befinden. Ärzte, Feuerwehrleute, psychologische Fachkräfte oder die Katastrophenhilfe: Wer sich in solchen Berufsgruppen für die Rufbereitschaft oder den Bereitschaftsdienst verpflichtet, muss damit rechnen, außerhalb der Arbeitszeit kontaktiert zu werden. Oftmals wird über Diensthandys oder Funkgeräte die ständige Erreichbarkeit der Arbeitnehmer sichergestellt.
Notfall
Stell dir vor, die Existenz deines Arbeitgebers ist bedroht und nur du kannst das Unternehmen retten. Weil du ein Passwort kennst, weißt, wo das rettende Dokument liegt oder über einzigartiges Wissen verfügst – das können wichtige Gründe sein, warum dein Arbeitgeber dich auch im Urlaub kontaktieren darf.
Führende Position
Je höher die Position im Unternehmen ist, desto mehr Verantwortung geht damit einher. Da kann es durchaus passieren, dass schnelle Entscheidungen getroffen werden sollen, die unaufschiebbar sind und zu der du als Führungskraft befragt werden musst.
In solchen leitenden Positionen kann die ständige Erreichbarkeit ein Muss sein, die sich in einer höheren Vergütung zeigt. Wenn du dir unsicher bist, ob du als Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung eine ständige Erreichbarkeit gewährleisten musst, hilft oftmals das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Musst du erreichbar sein, wenn du krankgeschrieben bist?
Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Deshalb musst du grundsätzlich nicht erreichbar sein, wenn du krankgeschrieben bist. Hier gilt es aber abzuwägen: Wenn du dir einen Fuß gebrochen hast, kannst du trotzdem erreichbar sein, wenn es dringende geschäftliche Angelegenheiten gibt, für die es dein Wissen oder deine Meinung braucht. Bist du wiederum mit Fieber bettlägerig, musst du nicht erreichbar sein. Ob du als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zur Erreichbarkeit während der Krankschreibung verpflichtet bist, könnte im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein.
Dein Vorgesetzter erwartet ständige Erreichbarkeit und du fragst dich, ob das rechtens ist? Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dir weiterhelfen und im Rahmen einer Ersteinschätzung eine erste Orientierung bieten. Kontaktiere uns und lass dich von einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten beraten.