Mutterschutz

Rechte und Schutzmaßnahmen für werdende Mütter Mutterschutz: Alles Wichtige auf einen Blick

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Eine Schwangerschaft und die ersten Wochen als junge Mutter sind eine ganz besondere Zeit. Sie fordert die volle Aufmerksamkeit auf die neue Aufgabe, das Mutterschutzgesetz schafft den Rahmen, um Arbeitnehmerinnen den nötigen Raum dafür zu geben. Erfahre hier, welche Rechte und Pflichten schwangere Frauen in einem Arbeitsverhältnis haben.

von C. Kürschner
02.12.2024
5 Min Lesezeit

Mutterschutz Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt Rechte und Pflichten von schwangeren Frauen im Arbeitsverhältnis.

  • Der Mutterschutz gilt während der gesamten Schwangerschaft und zumeist bis zu acht Wochen nach der Entbindung.

  • Zum Mutterschutz gehören ein starker Kündigungsschutz und ein Arbeitsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

  • Das Mutterschutzgeld basiert auf dem Nettolohn der letzten drei Monate.

  • Der Mutterschutz beeinflusst den Urlaubsanspruch nicht, und die Elternzeit startet erst danach.

Was ist Mutterschutz?

Schwangere Frauen und junge Mütter stehen unter einem besonderen Schutz, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Dafür stehen verschiedene Maßnahmen und Regelungen zur Verfügung, die im Mutterschutzgesetz  zu finden sind. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen (auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Hausangestellte oder Praktikantinnen). Nur Hausfrauen und selbstständige Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschutz.

Der Mutterschutz umfasst unter anderem Maßnahmen in diesen Bereichen:

  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

  • besonderer Kündigungsschutz

  • Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt

  • sicheres Einkommen während des Beschäftigungsverbots

Wann sollte ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?

Die Mutterschutz-Regelung sagt, dass Frauen den Arbeitgeber umgehend über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen sollen. So geben sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die das MuSchG vorsieht.

Zu den Mutterschutz-Maßnahmen gehören unter anderem:

  • keine Überstunden: Arbeitgeber dürfen Schwangere nicht zu Mehrarbeit verpflichten.

  • Verbot von Nachtarbeit: Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen.

  • Anpassung des Arbeitsplatzes: Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob der Arbeitsplatz verändert oder neugestaltet werden muss.

Je nach Beruf kann auch ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Es ist also bereits deshalb sinnvoll, den Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft zu informieren. Wenn du Bedenken hast, dann sprich darüber mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Wie berechnet man die Mutterschutzfrist?

Es gibt vor und nach der Geburt einen Zeitraum von mehreren Wochen, in denen in der Regel ein Beschäftigungsverbot gilt. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Insgesamt ergibt sich also eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen, § 3 MuSchG.

Wann die Mutterschutzfrist beginnt und endet, ist aus dem errechneten Geburtstermin ersichtlich. 

Beispiel für Mutterschutz-Rechner:

  • voraussichtlicher Geburtstermin: 8. März 2023

  • Beginn der Mutterschutzfrist sechs Wochen vorher: 25. Januar 

  • letzter Arbeitstag: 24. Januar 2023

  • Ende der Mutterschutzfrist (bei Geburt an berechnetem Tag): 3. Mai 2023

Wann genau die achtwöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt beginnt, hängt vom tatsächlichen Geburtstermin ab. Es gehen also keine Tage verloren, wenn das Kind zu spät kommt. Wie lange der Mutterschutz gilt, hängt auch von besonderen Umständen ab: Hat eine Frau eine Mehrlingsgeburt, erhöht sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um vier weitere Wochen auf maximal zwölf Wochen.

Die vierwöchige Verlängerung ist außerdem möglich, wenn:

  • Kind im medizinischen Sinne als Frühgeburt gilt (weniger als 2.500 Gramm Geburtsgewicht)

  • Kind mit Behinderung auf die Welt kommt

Urlaubsanspruch und Elternzeit: Auswirkungen auf Mutterschutz

Der Mutterschutz hat keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch. Wird beispielsweise ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen, verfallen dadurch keine Urlaubstage. Genauso wenig zählt der gesetzlich festgelegte Mutterschutz zur Elternzeit. Die genehmigte Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz.

Wie beantrage ich Mutterschutzgeld und wie hoch ist es?

Ab der 33. Schwangerschaftswoche stellt der Arzt eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin aus. Dieses Dokument wird gemeinsam mit dem Formular zur Beantragung von Mutterschutzgeld bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Dein Mutterschaftsgeld wird anhand deines durchschnittlichen Netto-Lohns der letzten drei Monate berechnet, jedoch maximal 13 Euro pro Tag. Der Durchschnitt ergibt sich aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn deiner Mutterschutzfrist, § 24i Abs. 2 SGB V.

Kann ich während des Mutterschutzes gekündigt werden?

Schwangere Arbeitnehmerinnen und Frauen im Mutterschutz haben einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in der Regel unzulässig. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung nicht über die Schwangerschaft informiert war. Die Arbeitnehmerin hat dann zwei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Verstreicht die Frist, ist die Kündigung wirksam.

Einzige Ausnahme: Die Frau war aufgrund besonderer Umstände nicht dazu in der Lage, den Arbeitgeber zu informieren, z. B. weil sie selbst nicht um die Schwangerschaft wusste. Dann kann sie den Arbeitgeber auch nach Ablauf der zwei Wochen über die Schwangerschaft informieren, die Kündigung wird unwirksam.

Es gibt jedoch Härtefälle, in denen ein Arbeitgeber die Kündigung im Mutterschutz bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen kann.

Ein solcher Härtefall kann in den folgenden Fällen vorliegen:

  • Insolvenz des Unternehmens

  • teilweise Stilllegung

  • Kleinbetrieb kann ohne schwangere Arbeitskraft den Betrieb nicht fortführen und benötigt einen Ersatz

  • Schwangere Arbeitnehmerin hat sich einer besonders schweren Pflichtverletzung schuldig gemacht

Die Kündigung darf in keinen Zusammenhang mit der bestehenden Schwangerschaft stehen.

Wenn dir während des Mutterschutzes gekündigt wurde oder die Kündigung im Raum steht, informier dich unverzüglich über deine Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage. Diese muss spätestens drei Wochen nach Eingang der Kündigung eingereicht werden. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht zeigt dir, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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