vater und mutter spielen mit kind

Voraussetzungen, Fristen und Tipps Elternzeit verlängern

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Kaum ist dein Kind auf der Welt und schon ist die Elternzeit vergangen. Als Elternteil musst du dann eine Entscheidung fällen: Möchtest du die Elternzeit verlängern? Dabei ist eine Verlängerung nicht immer ohne Einverständnis deines Arbeitgebers möglich. Was die Voraussetzungen für deinen erfolgreichen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit sind, erfährst du hier.

von C. Kürschner
02.09.2024
4 Min Lesezeit

Elternzeit verlängern Das Wichtigste in Kürze

  • Die maximale Länge der Elternzeit sind 36 Monate pro Elternteil in höchstens drei Zeitabschnitten vor dem 8. Geburtstag deines Kindes.

  • Die Frist für den Antrag auf Verlängerung deiner Elternzeit liegt bei 7 Wochen bis zum dritten Lebensjahr, danach bei 13 Wochen.

  • Dein Arbeitgeber kann bei Erfüllung der Voraussetzungen nur wegen dringenden betrieblichen Gründen deine Elternzeit verweigern.

  • Seit dem 1. Mai 2025 kannst du die Verlängerung deiner Elternzeit digital beantragen – allerdings nur, wenn dein Kind ab diesem Datum geboren wurde.

  • Wichtig ist, dass du eine Bestätigung über den Eingang deines Antrags erhältst – z. B. eine Empfangsbestätigung per E-Mail – um im Streitfall nachweisen zu können, dass du die Frist eingehalten hast.

Was sind die Voraussetzungen, um die Elternzeit zu verlängern?

Wenn die Höchstdauer von 36 Monaten noch nicht erreicht wurde und nicht bereits drei Zeitabschnitte genehmigt wurden, kannst du die Elternzeit verlängern.

Ein neuer Zeitabschnitt der Elternzeit beginnt immer, wenn du zwischendurch gearbeitet hast. Wurden diese drei Abschnitte ausgereizt, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit. Das gilt auch, wenn du die Höchstdauer von 36 Monaten noch nicht erreicht hast.

Voraussetzungen für das nachträgliche Verlängern von Elternzeit:

  1. Maximaldauer von 36 Monaten noch nicht erreicht

  2. Bisher wurden maximal zwei Abschnitte genutzt

  3. Elternteil befindet sich nicht im Bindungszeitraum

  4. Antrag auf Verlängerung der Elternzeit wurde fristgerecht gestellt

  5. es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Verlängerung der Elternzeit

Ist dein Arbeitgeber wohlwollend, kann er die Elternzeit auch verlängern, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es liegt in diesem Fall in seinem Ermessen.

Wann ist ein Verlängern der Elternzeit nicht möglich?

Aus den Voraussetzungen für das Verlängern der Elternzeit ergeben sich die Bedingungen, unter denen eine Verlängerung nicht ohne weiteres möglich sind:

  1. Maximaldauer von 36 Monaten ist erreicht

  2. Es wurden drei Abschnitte genehmigt

  3. Elternteil befindet sich im Bindungszeitraum

  4. Antrag auf Verlängerung der Elternzeit wurde nicht fristgerecht gestellt

  5. Arbeitgeber kann betriebliche Gründe geltend machen

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt es im Ermessen deines Arbeitgebers, ob er einer Verlängerung der Elternzeit dennoch zustimmt.

Vorgehen Wie kann ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber verlängern?

Dein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen.

Das formlose Anschreiben sollte die folgenden Daten und Informationen enthalten:

  • Anschrift deines Arbeitgebers

  • Deine Anschrift und Personaldaten

  • Datum des Antrags

  • Beginn und die Dauer des Verlängerungszeitraums

Kann ich die Elternzeit auch ohne Zustimmung meines Arbeitgebers verlängern?

Fällt die Antragstellung nicht in den Bindungszeitraum, kann dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zumeist nicht ablehnen. Dafür müssen jedoch alle weiter oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Ausnahme können dringliche betriebliche Gründe darstellen, die dein Arbeitgeber jedoch sehr dezidiert darlegen muss.

Auch innerhalb des Bindungszeitraums kann die Elternzeit unter bestimmten Umständen ohne Zustimmung verlängert werden.

Zu diesen besonderen Härtefällen gehören folgende:

  • Während der Elternzeit befindest du dich im Mutterschutz

  • Schwere Erkrankung oder Behinderung deines Kindes

  • erneute Schwangerschaft

Lehnt dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ab, ist es empfehlenswert, dir Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. In unserer Erstberatung kannst du von Rechtsexperten hilfreiche Tipps für deinen Fall einholen.

Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen früheren Arbeitsplatz?

Es ist grundsätzlich angedacht, dass du nach der Beendigung der Elternzeit deinen früheren Arbeitsplatz zurückerhältst. Jedoch hast du nur ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, nicht den exakt gleichen. Gemäß des Direktions- bzw. Weisungsrechts deines Arbeitgebers (§ 106 GewO) kann dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zuweisen, der deinem bisherigen Arbeitsumfeld ähnelte. Die genaueren Bedingungen ergeben sich aus den Bestimmungen deines Arbeitsvertrags.

Wurde dir eine Verlängerung der Elternzeit verweigert und möchtest du dagegen vorgehen? Ein KLUGO Partneranwalt für Arbeitsrecht informiert dich über dein Recht und deine möglichen Schritte.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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