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Elternzeit verkürzen oder vorzeitig beenden: Geht das?

STAND 22.12.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Es lässt sich nicht alles im Leben planen und so kann es notwendig werden, die Elternzeit zu verkürzen. Aber geht das und wenn ja, wann braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verkürzen der Elternzeit ist ohne Einwilligung des Arbeitgebers möglich, wenn die Betroffene wieder schwanger ist und den Mutterschutz antreten möchte.
  • Das Verkürzen der Elternzeit ist in Härtefällen unter Zustimmung des Arbeitgebers möglich bei: existenzieller Bedrohung der Familie, schwer erkrankter Elternteil, Behinderung/Tod eines Elternteils oder Kindes.
  • Die Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur unter Angabe von dringenden betrieblichen Gründen und Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich.

In welchen Fällen kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden oder verkürzen?

Als Elternteil hat man gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ein Anrecht auf Elternzeit. Dieses „besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.“

Über den angedachten Zeitraum muss der Arbeitgeber vorab informiert werden, um Maßnahmen treffen zu können. Möchte man nun die Elternzeit verkürzen, muss der Arbeitgeber zustimmen. Denn insbesondere, wenn er eine Elternzeitvertretung eingesetzt hat, kann eine verfrühte Rückkehr an den Arbeitsplatz zu einer finanziellen Belastung führen.

Wer als Vater in Elternzeit ist und nun eine erneute Schwangerschaft ansteht, kann einen Antrag auf das Verkürzen der Elternzeit beantragen. Das ist auch in besonderen Härtefällen möglich, wenn beispielsweise ein Elternteil schwer erkrankt oder eine Behinderung oder auch der Tod eines Elternteils oder Kindes vorliegt. Auch wenn die wirtschaftliche Existenz der Familie bedroht ist, kann ein Verkürzen der Elternzeit beantragt werden. In allen diesen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, diesen Antrag auf Verkürzung der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen schriftlich abzulehnen.

Wie kann ich meine Elternzeit verkürzen?

Um die Elternzeit verkürzen zu können, muss ein schriftlicher Antrag erfolgen. Dafür gibt es keine Frist. Jedoch ist es empfehlenswert, eine Frist zu setzen, sobald die Entscheidung getroffen wurde. So gibt man dem Arbeitgeber einen zeitlichen Spielraum, um die Rückkehr zu ermöglichen. Wichtig ist es auch, den Grund für die geplante Verkürzung anzugeben. Für den Arbeitgeber und dessen Planung macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Verkürzung wegen einer erneuten Schwangerschaft angedacht ist oder die Person tatsächlich ins Unternehmen zurückkehren möchte. Um die Elternzeit Verkürzung zu beantragen, können Sie ganz einfach unser Muster nutzen.

Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Verkürzung der Elternzeit per Einschreiben oder persönlich mit einer Bestätigung abzugeben. Das Eingangsdatum kann wichtig sein, wenn die Ablehnung mit der Frist von vier Wochen verbunden ist.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Verkürzung der Elternzeit ablehnt?

Der Antrag auf das Verkürzen der Elternzeit darf nicht abgelehnt werden, wenn die Betroffene wieder schwanger ist und in den Mutterschutz gehen möchte. Wird hier der Antrag dennoch abgelehnt, sollte sich die Betroffene an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Wenn einer der oben genannten Härtefälle eintritt (schwere Erkrankung eines Elternteils, Tod/Behinderung eines Kindes etc.), darf der Arbeitgeber den Antrag auf ein Verkürzen der Elternzeit nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Wenn Ihnen die angegebenen Gründe als nicht hinreichend erscheinen, können Sie sich auch in diesem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um eine Beurteilung Ihrer Situation zu erhalten.

Kann ich während der verkürzten Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündigen?

Während der Elternzeit gelten dieselben Kündigungsfristen wie in der geregelten Anstellung. Es ist also möglich, während der Elternzeit zu kündigen. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch die Elternzeit.

Zudem gibt es gemäß § 19 BEEG ein Sonderkündigungsrecht. Demnach ist es möglich, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Das ist immer dann ein Vorteil, wenn die normale Kündigungsfrist länger als drei Monate ist. Ein Aufhebungsvertrag kann zwischen beiden Parteien jederzeit vereinbart werden.

Welche Auswirkungen hat ein Verkürzen der Elternzeit auf das Elterngeld?

Bei einem Verkürzen der Elternzeit endet das Auszahlen des Elterngeldes mit dem Ende der Elternzeit. Wer die Elternzeit vorzeitig beendet, hat nämlich in der Regel keinen weiteren Anspruch auf Elterngeld. Es ist jedoch möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, d. h. mit einer Arbeitszeit unter 32 Wochenstunden.

Wer Elterngeld Plus gewählt hat, erhält über einen längeren Zeitraum Elterngeld. Wird nun die Elternzeit verkürzt und die Betroffene kehrt in den Vollzeit-Job zurück, kann es möglich sein, das Elterngeld Plus rückwirkend in Basiselterngeld umzuwandeln. Dann gilt: Zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus ergeben einen Lebensmonat mit Basiselterngeld. Hierzu sollte man sich jedoch eingehend beraten lassen, da durch die rückwirkende Umwandlung der Verlust des Krankenversicherungsschutzes droht. Ein weiterer Nachteil des Verkürzens der Elternzeit ist der wegfallende Kündigungsschutz, der während der Elternzeit besteht.

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