Mann schaut ungläubig auf einen Brief

Betriebsinsolvenz Was tun, wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

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Dein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet – und jetzt? Keine einfache Situation, aber erst mal gilt: Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Du musst dir also keine Sorgen machen, dass dein Job sofort weg ist. Kommt es dennoch zu Zahlungsausfällen, gibt es Möglichkeiten, wie du dich absichern kannst. Welche das sind, erfährst du im Beitrag.

von KLUGO
02.12.2022
7 Min Lesezeit

Arbeitgeber insolvent Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich unverzüglich über das Insolvenzverfahren zu informieren.

  • Du als Arbeitnehmer hast auch nach der Eröffnung des Verfahrens einen Anspruch auf Gehaltszahlungen.

  • Ist dein Arbeitgeber nicht zahlungsfähig, kannst du Insolvenzgeld beantragen.

Was passiert, wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, heißt das, dass er seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn er überschuldet ist oder zahlungsunfähig wird. Ziel des Verfahrens ist es, die Situation geordnet zu regeln und die Zahlungsfähigkeit (zumindest anteilig) wiederherzustellen. So sollen auch die Forderungen der Gläubiger – darunter auch deine als Arbeitnehmer – erfüllt werden.

Um das zu schaffen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Das gesamte noch vorhandene Vermögen wird verwertet.

  2. Es wird ein Insolvenzplan erstellt.

Wichtig: Sobald das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet, muss dein Arbeitgeber dich und eventuell den Betriebsrat sofort darüber informieren.

Dein Arbeitgeber ist zahlungsunfähig So sicherst du dir trotzdem dein Gehalt

Wenn dein Arbeitgeber in einer Insolvenz dein Gehalt nicht mehr zahlen kann, hast du mehrere Möglichkeiten, dich abzusichern. Wichtig: Verweigere deine Arbeit nicht einfach, auch wenn das Gehalt ausbleibt. Damit riskierst du deinen Anspruch auf die noch ausstehende Vergütung.

Volles Gehalt trotz Insolvenz – ist das möglich?

Ob du im Insolvenzfall dein volles Gehalt erhältst, hängt davon ab, ob dein Anspruch vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist:

  • Ansprüche vor der Insolvenzeröffnung
    Diese Forderungen musst du beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob das volle Gehalt ausgezahlt wird, hängt davon ab, wie viel Geld nach Abschluss des Verfahrens noch verfügbar ist. Häufig werden solche Ansprüche nur anteilig befriedigt, da das Vermögen des Arbeitgebers auf alle Gläubiger aufgeteilt wird.

  • Ansprüche nach der Insolvenzeröffnung
    Diese zählen zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten und werden vorrangig behandelt. Voraussetzung ist, dass das Vermögen des Arbeitgebers ausreicht, um diese Verbindlichkeiten zu begleichen. Wenn dies der Fall ist, stehen die Chancen gut, dass du dein Gehalt vollständig erhältst.

Das kannst du tun, um deinen Zahlungsanspruch zu sichern

  1. Schriftliche Zahlungsaufforderung stellen
    Wenn dein Arbeitgeber vor der Insolvenzeröffnung kein Gehalt mehr zahlt, fordere ihn schriftlich zur Zahlung auf. Akzeptiere weder einen Verzicht noch eine Stundung. Sollte dein Gehalt zwei bis drei Monate ausbleiben, kannst du deine Arbeit verweigern – aber nur, wenn du vorher rechtlichen Rat eingeholt hast. Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich über die Arbeitsverweigerung.

  2. Gehaltsansprüche anmelden und Insolvenzgeld beantragen
    Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt ein Insolvenzverwalter. Deine offenen Gehaltsansprüche aus der Zeit vor der Insolvenz musst du beim Insolvenzverwalter anmelden. Gleichzeitig solltest du bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen. Das Insolvenzgeld wird dir rückwirkend für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung gezahlt. Es ist steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Achte darauf, die Bescheinigung der Steuerfreiheit von der Arbeitsagentur beizufügen.

Du bist dir unsicher, wie du vorgehen sollst? In einer telefonischen Erstberatung bekommst du erste Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen, wie du dich absichern kannst.

Was kannst du tun, wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, ist das eine herausfordernde Situation. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du unternehmen solltest:

  1. Sofortige Information einholen: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich über die Insolvenz zu informieren. Achte auf offizielle Mitteilungen, wie eine E-Mail oder einen Brief. Falls du keine Informationen bekommst, kannst du selbst beim Betriebsrat oder direkt beim Arbeitgeber nachfragen.

  2. Prüfung der offenen Ansprüche: Überprüfe, ob noch offene Löhne, Urlaubsansprüche oder andere Forderungen bestehen. In einem Insolvenzverfahren können Gehälter der letzten Monate aus der Insolvenzmasse bezahlt werden, aber es gibt gesetzliche Grenzen.

  3. Insolvenzgeld beantragen: Wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet und Löhne nicht gezahlt werden, kannst du beim Arbeitsamt Insolvenzgeld beantragen. Dies deckt in der Regel die Löhne für bis zu drei Monate ab, die du vor der Insolvenzanmeldung verdient hast. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzstellung gestellt werden.

  4. Arbeitsvertrag prüfen: Prüfe deinen Arbeitsvertrag und ob du von der Insolvenz betroffen bist, z.B. durch eine Änderung des Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung. Oft kann es sein, dass Arbeitsverhältnisse fortbestehen, aber auch Betriebsübergänge oder Massenentlassungen in Betracht kommen.

  5. Rechte auf Kündigungsschutz: Wenn dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet und du gekündigt wirst, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Kündigungsschutzklage, falls die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist. Achte darauf, ob du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

  6. Übernahme oder Verkauf des Unternehmens: Manchmal wird ein insolventer Betrieb verkauft oder übernommen, was bedeutet, dass du weiter beschäftigt bleiben könntest. Achte auf Mitteilungen des Insolvenzverwalters oder des neuen Unternehmens.

  7. Rechtliche Beratung: In solch einer Situation kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere wenn du Fragen zu deinen Ansprüchen, einer Kündigung oder dem Insolvenzgeld hast. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir helfen, deine Rechte zu wahren.

Es ist wichtig, schnell zu handeln, um finanzielle Nachteile zu minimieren und rechtzeitig alle Ansprüche geltend zu machen.

Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld beantragst du online bei der Agentur für Arbeit. Dafür musst du folgende Dokumente einreichen:

  • Insolvenzbescheinigung deines Arbeitgebers

  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens

  • Kopie deines Arbeitsvertrags

  • Kündigungsschreiben

  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das rückwirkend gezahlte Insolvenzgeld ist i. d. R. so hoch wie das Nettogehalt, also das Festgehalt. Unter Umständen werden auch Gehalts-/ Lohnanteile wie Weihnachtsgeld oder Provisionen gezahlt. In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Auszahlungs-Obergrenzen für höhere Gehälter.

Kann mir wegen Insolvenz eine Kündigung drohen?

Die Insolvenz allein ist kein Kündigungsgrund. Allerdings kann dir aus betrieblichen Gründen, wie etwa fehlenden Aufträgen oder einer Betriebsstilllegung, gekündigt werden. Dabei müssen jedoch auch die gesetzlichen Vorgaben des Kündigungsrechts beachtet werden, wie zum Beispiel die Anhörung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 BetrVG).

Verfallen Urlaubstage bei einer Insolvenzeröffnung?

Da das Arbeitsverhältnis zunächst weiterhin besteht, hast du einen Anspruch auf deinen anteiligen Urlaub. Der Insolvenzverwalter muss dir die Urlaubstage, die du vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, finanziell auszahlen.

Arbeitgeber ist während meiner Elternzeit insolvent – was tun?

Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, auch wenn du in Elternzeit bist. Im besten Fall übernimmt ein neuer Käufer das Unternehmen und du kannst nach der Elternzeit in deinen alten Job zurückkehren.

Wichtig zu beachten: Das Amt für Arbeitsschutz kann auf Antrag des Insolvenzverwalters den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere gem. § 17 Abs. 2 MuSchG und Arbeitnehmer in Elternzeit jedoch aufheben.

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