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Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet – was tun?

STAND 28.11.2022 | LESEZEIT 5 MIN

Der Arbeitgeber meldet Insolvenz an und die Arbeitnehmer wissen nicht, wie es weitergeht – sowas wünscht sich niemand. Häufig bangen Arbeitnehmer um ihre Stelle und Gehalt. Doch für den Arbeitnehmer ändert sich zunächst nichts und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Sollte es doch zu Zahlungsausfällen kommen, haben Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter unverzüglich über ein Insolvenzverfahren zu informieren.
  • Arbeitnehmer haben auch nach der Eröffnung des Verfahrens einen Anspruch auf Gehaltszahlungen.
  • Ist der Arbeitgeber nicht zahlungsfähig, können Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen.

So gehen Sie vor, wenn Sie betroffen sind

  1. Verweigern Sie Ihre Arbeit nicht und suchen Sie einen Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht auf.
  2. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber bei ausbleibenden Gehaltszahlungen schriftlich zur Zahlung auf.
  3. Bei Zahlungsrückständen von zwei bis drei Monaten können Sie eine Arbeitsverweigerung in Betracht ziehen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich darüber.
  4. Beantragen Sie Insolvenzgeld und berücksichtigen Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was passiert, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Meldet Ihr Arbeitgeber Insolvenz an, bedeutet das, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ist der Arbeitgeber überschuldet oder es liegt eine akute Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Situation geordnet abzuwickeln und die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers (anteilig) wieder herzustellen. Dadurch werden die Forderungen von Gläubigern, darunter auch Arbeitnehmern, erfüllt.

Um die Forderungen zu erfüllen, hat ein Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: entweder verwertet er das gesamte noch vorhandene Vermögen oder er stellt einen Insolvenzplan auf.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder seine Mitarbeiter unverzüglich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu informieren, sobald der Beschluss des Insolvenzgerichts vorliegt.
Kündigungsschutz bei Insolvenz – Infografik
Kündigungsschutz bei Insolvenz – Infografik

Arbeitgeber zahlungsunfähig: Wie können Sie trotzdem Ihr Gehalt erhalten?

Kann Ihr Arbeitgeber im Zuge einer Insolvenz kein Gehalt mehr zahlen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern. Sie sollten bei einem ausbleibenden Arbeitsentgelt Ihre Arbeit aber in keinen Fall verweigern. So riskieren Sie den noch offenen Vergütungsanspruch.

Möglichkeiten, um Ihren Zahlungsanspruch zu sichern

Legen Sie Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Zahlungsaufforderung vor

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens den Lohn nicht mehr, sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Ratenzahlung (Stundung) oder sogar einen Verzicht vorschlagen, willigen Sie in keinem Fall ein. Bleiben Gehaltszahlungen zwei bis drei Monate aus, können Sie Ihre Arbeit verweigern. Sprechen Sie hier am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über die Arbeitsverweigerung.

Melden Sie Gehaltsansprüche an und beantragen Sie Insolvenzgeld

Wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet, kommt nun ein Insolvenzverwalter ins Spiel. Um Ihre Gehaltsansprüche aus der Zeit vor der Insolvenz geltend zu machen, müssen Sie diese beim Insolvenzverwalter anmelden. Gleichzeitig sollten Sie bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen.

Wurde Ihr Antrag genehmigt, wird Ihnen für die drei Monate vor Insolvenzeröffnung rückwirkend das Gehalt von der Arbeitsagentur gezahlt.

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Insolvenzgeld ist steuerfrei, dennoch müssen Sie die Beträge in der Steuererklärung angeben. Fügen Sie aber unbedingt die Bescheinigung der Steuerfreiheit von der Arbeitsagentur bei.

Wurde gegen Ihren Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet und Sie wissen nicht weiter? In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie erste Hinweise und Handlungsempfehlungen.

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Trotz Insolvenz volles Gehalt vom Arbeitgeber?

Ob Sie im Insolvenzfall Ihr volles Gehalt bekommen, hängt davon ab, ob Ihr Zahlungsanspruch vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstand. Ansprüche bis zur Insolvenzeröffnung berücksichtigt der Insolvenzverwalter. Ob dann das volle Gehalt gezahlt wird, hängt aber davon ab, wie viel Geld nach Ende des Verfahrens übrigbleibt.

Ansprüche, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, werden nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen und zählen zu den Masseverbindlichkeiten. Reicht das restliche Vermögen Ihres Arbeitgebers aus, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Gehalt vollständig ausgezahlt wird.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber bei Zahlungsausfall schriftlich zur Zahlung auffordern. Bleibt dies ohne Erfolg und ist der Arbeitgeber komplett zahlungsunfähig, können Sie für die drei Monate vor Insolvenzeröffnung rückwirkend Insolvenzgeld erhalten. Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung der Insolvenz gestellt werden.

Was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, ist es wichtig, Ihren Blick nach vorne zu richten. Sie sollten sich vor allem beruflich absichern.

Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis an

Um Ihre künftigen Jobaussichten zu verbessern, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei dem zuständigen Insolvenzverwalter einfordern. Wurde Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzverfahren beendet, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis erstellen.

Juristische Unterstützung – So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Ist Ihr Arbeitgeber insolvent und Sie sind von Zahlungsausfällen betroffen oder haben eine Kündigung erhalten? Handeln Sie nicht zu vorschnell und ziehen Sie einen Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht hinzu. Dieser kann Sie beraten, wie Sie Gehaltsforderungen oder ein Arbeitszeugnis durchsetzen. Außerdem kann er einschätzen, welche Erfolgschancen eine Kündigungsschutzklage hätte.

In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie erste Hinweise und Handlungsempfehlungen, wenn ein Insolvenzverfahren Ihres Arbeitgebers eröffnet wurde. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie selbst: Im besten Fall sind Ihre Fragen geklärt und Sie wissen, wie es weiter geht. Wenn nicht, können Sie einen Anwalt direkt für eine ausführliche Rechtsberatung beauftragen oder sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurückmelden – sollten Sie erneut Unterstützung benötigen.

FAQ Arbeitgeber ist insolvent

Das Insolvenzgeld wird online bei der Agentur für Arbeit beantragt. Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen: Insolvenzbescheinigung des Arbeitgebers, Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens, Kopie des Arbeitsvertrags, Kündigungsschreiben und die letzten drei Gehaltsabrechnungen.

Das rückwirkend gezahlte Insolvenzgeld ist i. d. R. so hoch wie das Nettogehalt, also das Festgehalt. Unter Umständen werden auch Gehalts-/ Lohnanteile wie Weihnachtsgeld oder Provisionen gezahlt. In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Auszahlungs-Obergrenzen für höhere Gehälter.

Jein – die Insolvenz selbst ist kein Kündigungsgrund. Dennoch kann einem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen, z. B. aufgrund ausbleibender Aufträge oder Betriebsstilllegung, gekündigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Kündigungsrechts, z. B. die Anhörung eines Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 BetrVG), sind aber auch hier einzuhalten.

Da das Arbeitsverhältnis zunächst weiterhin besteht, haben Arbeitnehmer einen anteiligen Anspruch auf ihre Urlaubstage. Der Insolvenzverwalter muss Urlaubstage, die nicht mehr vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden können, finanziell abgelten.

Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, auch wenn ein Arbeitnehmer in Elternzeit ist. Im besten Fall übernimmt ein neuer Käufer das Unternehmen und der Arbeitnehmer kann nach der Elternzeit in seinen alten Job zurückkehren. Wichtig zu beachten: Das Amt für Arbeitsschutz kann auf Antrag des Insolvenzverwalters den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere gem. § 17 Abs. 2 MuSchG und Arbeitnehmer in Elternzeit jedoch aufheben.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.