
Das musst du wissen Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?
Auf dieser Seite
Die regelmäßige Zahlung des Gehalts ist keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern seine Pflicht, die sich direkt aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ergeben sich für den Arbeitnehmer einige Rechte, um doch noch an das verdiente Geld zu kommen.
Arbeitgeber zahlt Lohn nicht Das Wichtigste in Kürze
Die Lohnzahlung ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers und ergibt sich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, stehen dem Arbeitnehmer rechtliche Optionen zur Verfügung.
Bei der Geltendmachung der Lohnforderung sind unter Umständen Ausschlussfristen zu berücksichtigen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer möglicherweise einen Anspruch auf Insolvenzgeld.
Macht der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Betracht kommen.
So gehst du vor, wenn dein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt
Bleibt die Lohnzahlung aus, muss der Arbeitnehmer aktiv werden. Ihm stehen dabei unterschiedliche Optionen zur Verfügung:
Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Abmahnung des Arbeitgebers
Verweigerung der Arbeitsleistung
Geltendmachung von Verzugszinsen
Geltendmachung von Schadensersatz
Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht
Antrag auf Arbeitslosengeld
Antrag auf Insolvenzgeld
Lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten
Mein Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht – was kann ich jetzt tun?
Wer arbeitet, der kommt dabei regelmäßig seiner Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nach. Der Arbeitsvertrag sieht aber nicht nur eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer vor: Auch für den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag Pflichten. Eine Hauptpflicht ist dabei die Lohnzahlung. Sie ist für den Gesetzgeber so selbstverständlich, dass dafür nach § 612 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) nicht einmal ein schriftlicher Vertrag erforderlich ist.
Zusammenfassung:
Der Anspruch auf Lohnzahlung ergibt sich für den Arbeitnehmer unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Es spielt daher keine Rolle, ob es sich um einen Minijobber oder um einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer handelt: In jedem Fall ist für geleistete Arbeit der Arbeitslohn zu zahlen.
Wenn es darum geht, ein Klageverfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu eröffnen, dann sollten Arbeitnehmer hierbei immer auf die Expertise eines erfahrenen Anwalts zurückgreifen. KLUGO vermittelt dich einfach und schnell an einen erfahrenen Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Arbeitsrecht – die Erstberatung findet ganz unkompliziert telefonisch statt. Zwar besteht kein Anwaltszwang bei arbeitsrechtlichen Prozessen der ersten Instanz – dennoch ist das Verfahren rund um die fehlende Lohnzahlung von weitreichender existenzieller Bedeutung und sollte daher durch juristisches Knowhow begleitet werden.
Grundsätzlich gilt, dass im Interesse des Rechtsfriedens auch von Arbeitnehmerseite eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden sollte. Such daher zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entbehren nicht einer gewissen Brisanz und sind unter Umständen auch mit Kosten verbunden – auf der anderen Seite ist gerade auch für den Arbeitnehmer die eigene Existenz betroffen, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nicht vollständig zahlt.
Ob der Lohn tatsächlich vollständig gezahlt wurde, verrät der Blick in die Lohnabrechnung. Arbeitnehmer sollten stets sorgfältig die Lohnabrechnung prüfen: Nur so wird deutlich, ob der Lohn tatsächlich korrekt und in voller Höhe gezahlt wurde.

Muss ich meinen Lohn innerhalb einer bestimmten Frist anfordern?
Der Arbeitgeber, der den Lohn nicht pünktlich zahlt, gerät gegenüber dem Arbeitnehmer in Lohnverzug. Dies ist unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Lohn einfordert oder hierzu eine Mahnung ausspricht.
Kommt Ihr Arbeitgeber seiner Gehaltszahlungspflicht nicht nach, sollten Sie ihn zunächst zur Zahlung mit Fristsetzung auffordern. Lässt er die Frist verstreichen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Geltendmachung von Verzugszinsen sowie Schadensersatz. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu einem Experten für Arbeitsrecht auf, der Ihnen mit seiner Expertise weiterhelfen kann.
Paul Krusenotto Rechtsanwalt![]()
Schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse heraus wird ein Arbeitnehmer recht schnell eine fehlende Lohnzahlung einfordern wollen – immerhin ist diese in der Regel die Grundlage für den Lebensunterhalt. Aber auch aus anderen Überlegungen heraus sollten Arbeitnehmer nicht zu lange warten, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt: Unter Umständen können sich nämlich aus dem Arbeits- oder aus dem Tarifvertrag heraus sogenannte Ausschlussfristen ergeben.
Zusammenfassung:
Ausschlussfristen legen im Arbeitsrecht fest, wann arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen und nicht mehr geltend gemacht werden können. Sie ähneln der Verjährung, werden aber vom Arbeitsgericht automatisch berücksichtigt – die beklagte Partei muss sich auf die Ausschlussfristen also nicht erst berufen.
In der Regel betragen die gängigen Ausschlussfristen drei oder sechs Monate: Arbeitnehmer sollten daher die Zahlung ausbleibender Lohnzahlungen zügig einfordern, um den Anspruch nicht selbstverschuldet zu verlieren.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Lohn einbehält?
Kommt das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu einem Ende, tangiert das die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht. Das bedeutet, dass bis zum letzten Arbeitstag beide Parteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten angehalten sind.
In der arbeitsrechtlichen Praxis hat sich aber gezeigt, dass gerade nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer der Arbeitgeber häufig den letzten fälligen Lohn nicht zahlt. Allerdings spielt es für die Pflicht zur Lohnzahlung keine Rolle, ob eine Kündigung vom Arbeitnehmer oder aber vom Arbeitgeber ausgeht: Die geleistete Arbeit muss bis zum letzten Moment der vertraglichen Verpflichtung vergütet werden.
KLUGO Tipp:
Als Arbeitnehmer steht dir auch bei einer Kündigung der Arbeitslohn zu. Deine Rechte werden durch die Kündigung nicht beeinträchtigt – zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, musst du aktiv werden!
Wann muss der Arbeitslohn überhaupt gezahlt werden?
Der Arbeitslohn ist regelmäßig nach einem bestimmten Zeitabschnitt bemessen – daher wird er oft auch als Monatslohn bezeichnet. Ist der entsprechende Zeitabschnitt verstrichen, ist auch der dafür vereinbarte Lohn fällig. Bei einem Monatslohn ist der Lohn spätestens am ersten Tag des folgenden Monats fällig. Das ergibt sich explizit aus § 614 BGB.
Zusammenfassung:
Arbeitnehmer sind nach dem Willen des Gesetzgebers vorleistungspflichtig: Erst dann, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wurde, ist auch der Arbeitslohn fällig.
In der betrieblichen Praxis wird von der Regelung des § 614 BGB oft durch Tarif- oder Arbeitsverträge abgewichen. Die Fälligkeit des Arbeitslohns ist daher selten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – sie kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein, wenn das die vertragliche Regelung hergibt.
KLUGO Tipp:
Das Herauszögern der Lohnzahlung ist nach Ansicht der Gerichte nicht grenzenlos möglich. Vertragliche Regelungen hin oder her – der Zeitpunkt der Lohnzahlung muss für den Arbeitnehmer dennoch zumutbar sein. Als Grenze hat sich in der Rechtsprechung hierbei der 15. des Folgemonats herauskristallisiert.
Besteht auch bei einer Insolvenz der Anspruch auf Lohnzahlung?
Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, bleiben Arbeitnehmer oft auf ihren Lohnforderungen sitzen. Wichtig ist in diesem Fall, dass der noch ausstehende Lohn als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet wird. Zur finanziellen Absicherung können Arbeitnehmer parallel bei der Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Insolvenzgeld beantragen. Dieses ersetzt das ausgefallene Arbeitsentgelt und wird einmalig und steuerfrei an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt.
Wie kommen Arbeitnehmer finanziell über die Runden, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?
Bleibt die regelmäßige Lohnzahlung durch den Arbeitgeber aus, kann das den Arbeitnehmer in eine prekäre wirtschaftliche Lage bringen. Hier stellt sich dann die Frage, ob möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Betracht kommt, das dem Arbeitnehmer die fehlende Lohnzahlung ausgleicht.
KLUGO Tipp:
Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, können von ihrem sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Arbeit verweigern. Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber mehr als zwei Monate kein Gehalt mehr gezahlt hat.
Das Arbeitslosengeld nach dem Prinzip der Gleichwohlgewährung gemäß § 157 Abs. 3 SGB III setzt tatsächlich voraus, dass der Arbeitnehmer von dem erwähnten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und somit als beschäftigungslos gilt. Gleiches gilt für den Fall, dass er von dem Arbeitgeber nicht mehr eingesetzt wird und infolgedessen beschäftigungslos wird.
Streitigkeiten um die Lohnabrechnung und die Lohnzahlung haben das Potenzial, auch ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zerstören. Es ist daher wichtig, hier mit Ruhe und Vernunft Probleme bzw. Schwierigkeiten anzugehen. Hilfreich ist dabei die Expertise eines erfahrenen KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten. Er kann durch sein juristisches Fachwissen oft wertvollen Input liefern und dabei helfen, außergerichtlich oder auch gerichtlich zu einer Lösung zu finden. Kontaktiere dazu die Erstberatung.