Prozesskosten berechnen Arbeitsgericht: Wer trägt die Kosten für den Prozess?
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Die Kostenfrage ist auch für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht relevant. Dabei geht es nicht um die Kosten einer Kündigungsschutzklage, sondern auch um alle anderen juristischen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Prozesskosten Arbeitsgericht Das Wichtigste in Kürze
Die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht hängen hauptsächlich vom Streit- bzw. Gegenstandswert der Klage ab.
Unterteilt werden die Kosten in Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Das Honorar für den Anwalt trägt der Mandant; allerdings kann bei erfolgreichem Ausgang des Prozesses ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten ergeben.
Die Gerichtskosten muss die Partei zahlen, die den Prozess verliert; bei einem Vergleich werden die Gerichtsgebühren anteilig bezahlt.
Wie berechnet sich der Streitwert im Arbeitsrecht?
Genau wie bei allen anderen zivilrechtlichen Verfahren ist auch bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht der Streitwert von großer Bedeutung für alle Kosten, die mit dem Gerichtsverfahren einhergehen. Der Streitwert wirkt sich somit nicht nur auf das Honorar für den Anwalt aus, sondern auch auf die Gerichtskosten selbst.
Grundlage für die Anwaltskosten ist dabei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Die Gerichtskosten ergeben sich dagegen aus dem Gerichtskostengesetz (kurz: GKG).
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Eine erste Orientierung über die möglichen Kosten, die sich aus einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ergeben, bieten unser Anwaltskostenrechner und der Prozesskostenrechner.
Im Arbeitsrecht kann sich die Berechnung des Streitwertes oft als problematisch erweisen. Dies liegt daran, dass es nicht immer um eine konkrete Geldforderung geht. Gerade im Kündigungsschutzverfahren ist die Wertermittlung schwierig. Daher hat sich hier durch die Rechtsprechung ein Schema bewährt, nach dem auch beim Streit abseits von Geldforderungen ein Wert festgelegt werden kann.
Berechnung des Streitwertes im Arbeitsrecht
Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung | 3 Bruttomonatsgehälter |
Streit um die Wirksamkeit einer Abmahnung | 1 Bruttomonatsgehalt |
Streit um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung | 1 bis 3 Bruttomonatsgehälter |
Streit um ein Arbeitszeugnis | maximal 1 Bruttomonatsgehalt |
Wer trägt die Gerichtskosten im Arbeitsrecht – und wann sind sie fällig?
Im Arbeitsrecht trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten. Dazu zählen die Verfahrensgebühren und Auslagen wie Porto, Kopierkosten, Honorare für Übersetzer oder Gutachter.
Besonders bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht ist: In der ersten Instanz wird kein Vorschuss auf die Gerichtskosten erhoben. Die Gebühren sind erst nach Abschluss des Verfahrens fällig. Diese Regelung soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihre Rechte ohne hohe finanzielle Hürden gerichtlich durchzusetzen.
Zusätzlich entfallen die Gebühren komplett, wenn die Parteien sich in einem Vergleich einigen oder die Klage vor dem ersten Antrag zurückgezogen wird. Insgesamt fallen die Kosten für Verfahren vor dem Arbeitsgericht vergleichsweise gering aus. So sorgt die Arbeitsgerichtsbarkeit dafür, dass Arbeitnehmer mit schwächerer Verhandlungsposition möglichst wenig finanzielles Risiko tragen.
Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht: Was kommt auf dich zu?
In arbeitsrechtlichen Verfahren müssen die Kosten für den eigenen Anwalt in der ersten Instanz selbst getragen werden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem Streitwert, es sei denn, es wurde ein abweichendes Honorar mit dem Anwalt vereinbart. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt genau fest, welche Gebühren für die anwaltliche Vertretung vor Gericht und bei außergerichtlicher Beratung anfallen.
KLUGO Tipp!
Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Du kannst dich also theoretisch selbst vertreten. Davon ist jedoch meist abzuraten, da arbeitsrechtliche Verfahren oft existenziell wichtig sind und eine kompetente Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht entscheidend sein kann.
Nutze unseren Anwaltskostenrechner, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln. Mehr Informationen findest du in unserem Beitrag über Anwaltskosten. Lass dich von möglichen Kosten nicht abschrecken – es gibt verschiedene Hilfen, die dich bei der Finanzierung unterstützen können.
Gibt es eine Kostenerstattung im Arbeitsgerichtsverfahren?
Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits; damit sind auch dem Gegner dessen notwendige Kosten zu erstatten – dazu zählt unter anderen auch das Honorar für den beauftragten Rechtsanwalt des Gegners. Dieser Grundsatz ergibt sich explizit aus § 91 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO).
Für die Kosten im Arbeitsgerichtsverfahren gilt aber eine Ausnahme: Nach § 12a Abs. (1) Satz (1) des Arbeitsgerichtsgesetz (kurz: ArbGG) besteht in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Der Gesetzgeber möchte damit gerade den Arbeitnehmer von dem Risiko ausnehmen, im Falle einer Niederlage die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Arbeitgebers zahlen zu müssen.
Wichtig zu wissen: Diese Ausnahme gilt nur in der ersten Instanz – für alle weiteren Instanzen gilt § 91 ZPO uneingeschränkt.
Arbeitsgerichtsgesetz § 12a Abs. (1) Kostentragungspflicht
(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.
Arbeitsgerichtsverfahren Wann hat man Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Obwohl ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht deutlich weniger finanziell ins Gewicht fällt, schrecken insbesondere Arbeitnehmer bei einer schwierigen wirtschaftlichen Ausgangslage oft vor einem Prozess zurück. Hier ist die Unterstützung in Form der Prozesskostenhilfe eine mögliche Lösung: Sie hilft allen Personen mit einem niedrigen Einkommen bei der Durchsetzung der eigenen Rechte. Rechtlich ist die Prozesskostenhilfe durch § 114 Abs. (1) der ZPO geregelt.
Warum gibt es kein kostenloses Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Die Kalkulation von möglichen Kosten ist auch bei einem Arbeitsgerichtsverfahren wichtig. Trotzdem solltest du dir keine unnötigen Sorgen machen: Gerade die Gerichtsgebühren im Arbeitsrecht fallen kaum ins Gewicht. Ganz kostenlos sind die Verfahren natürlich nicht – das würde einem Missbrauch des Rechtssystems Tür und Tor öffnen.
Zum Glück gibt es im arbeitsrechtlichen Prozess viele Möglichkeiten, das wirtschaftliche Risiko zu minimieren. Dazu gehört die Prozesskostenhilfe, aber auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese kann helfen, die anfallenden Kosten im Falle eines Rechtsstreits zu decken.
Kläre aber unbedingt vorher, ob deine Rechtsschutzversicherung auch in deinem konkreten Fall greift. KLUGO kann dir dabei helfen: Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten unterstützen dich bei der Kostenschutzanfrage und sorgen dafür, dass du frühzeitig Klarheit hast.
Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, kannst du dich von den Rechtsschutzsekretären deiner Gewerkschaft kostenlos beraten und vertreten lassen. Auch als Arbeitnehmer im Arbeitgeberverband hast du die Möglichkeit, kostenlose juristische Unterstützung zu erhalten. In diesem Fall übernimmt ein Verbandsjurist mit der notwendigen arbeitsrechtlichen Expertise deine rechtliche Begleitung.
Kündigungsschutzklage: Diese Kosten kommen auf dich zu
Eine der häufigsten Klagen vor dem Arbeitsgericht ist die Kündigungsschutzklage. Sie hilft dir als Arbeitnehmer, gegen eine unrechtmäßige Kündigung durch deinen Arbeitgeber vorzugehen. Wie bei anderen arbeitsrechtlichen Verfahren werden auch die Kosten für eine Kündigungsschutzklage durch den Streitwert bestimmt.
Der Streitwert wird in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern berechnet, zu denen auch Sondervergütungen und Prämien anteilig hinzugerechnet werden – immer bezogen auf einen Zeitraum von einem Quartal.
Achtung: Wenn der Zeitraum der Kündigungsschutzklage weniger als drei Monate beträgt, fällt auch der Streitwert entsprechend niedriger aus. Hier spielen die Umstände des Einzelfalls eine wichtige Rolle.
Arbeitsrechtliche Verfahren, insbesondere bei Kündigungen, können große Auswirkungen auf deine berufliche Zukunft haben. Die Kostenfrage ist zwar nicht entscheidend, aber du solltest sie bei deiner Entscheidung für den Prozess berücksichtigen, um das wirtschaftliche Risiko realistisch einzuschätzen.
Wichtig:
Arbeitsrechtliche Prozesse starten immer vor dem zuständigen Arbeitsgericht der ersten Instanz.
Die Kosten für das Gericht und die juristische Betreuung richten sich nach dem Streitwert.
Wird der Streitfall bereits in der ersten Instanz durch einen Vergleich beigelegt, fallen keine Gerichtskosten an.
In der ersten Instanz gibt es keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht kannst du in unserer telefonischen Erstberatung Kontakt zu einem Experten für Arbeitsrecht aufnehmen, der dich – wenn nötig – auch vor dem Arbeitsgericht vertritt.