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Anspruch auf Lohnabrechnung
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Anspruch auf Lohnabrechnung – Pflicht für Arbeitgeber?

Die Lohnabrechnung ist für Arbeitgeber ein wichtiges Dokument, welches hauptsächlich das monatliche Brutto- und Nettoeinkommen nachweist. Doch was, wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung ausstellt? Ist er gesetzlich dazu verpflichtet?

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Angestellte muss eine Gehaltsabrechnung erhalten.
  • Die Lohnabrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, enthalten.
  • Die Abrechnung muss nicht jedes Mal erneut bei einer Entgeltzahlung ausgestellt werden, sondern nur dann, wenn sich die Daten zur vorherigen Abrechnung ändern.

So gehen Sie bei einer fehlenden Lohnabrechnung vor

  • Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und bitten Sie ihn, die fehlende Lohnabrechnung auszustellen.
  • Sollte der Arbeitnehmer keine Lohnabrechnung ausstellen wollen, bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie weiter auf Ihre Lohnabrechnung.
  • Nutzen Sie die telefonische Erstberatung von KLUGO und erhalten Sie von unseren Partner-Anwälten konkrete Handlungsempfehlungen, welche rechtlichen Schritte Sie gegen Ihren Arbeitgeber vornehmen können.

Was tun, wenn ich keine Gehaltsabrechnung bekomme?

Händigt der Arbeitgeber keine Lohnabrechnungen aus, so liegt es zumindest nahe – Vorsicht Vorurteil – dass der Arbeitgeber womöglich keine Sozialabgaben oder Steuern bezahlt und die Arbeitnehmer in Schwarzarbeit beschäftigt. In einem solchen Fall gilt es, konsequent zu bleiben und auf eine Abrechnung zu bestehen.

Aber: Die Abrechnung muss gemäß § 108 Abs. 2 GewO nicht jedes Mal erneut bei einer Entgeltzahlung ausgestellt werden, sondern nur dann, wenn sich die Daten zur vorherigen Abrechnung ändern. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausbezahlt wird.

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Wozu dient die Lohnabrechnung?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielen während eines Lohnabrechnungszeitraums einen vertraglich vereinbarten Lohn. Dieser wird vom Arbeitgeber ermittelt, der auf dieser Grundlage die genauen Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer an die zuständigen Einzugsstellen übermittelt. Dem Arbeitnehmer ist nun eine Gehaltsabrechnung auszuhändigen, sodass auch er präzise nachvollziehen kann, inwieweit sich sein Bruttoeinkommen aufschlüsselt.

Ihr Arbeitgeber ist zur Ausstellung einer monatlichen Gehaltsabrechnung gesetzlich verpflichtet. Die Lohnabrechnung benötigen Sie beispielsweise für die Erstellung Ihrer Steuererklärung sowie für die Beantragung von Sozialleistungen."
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Oft kommt es beim Thema Lohn und Gehalt zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sollten Sie hier Probleme haben, empfehlen wir Ihnen unsere Erstberatung und vermitteln Sie an einen qualifizierten Anwalt im Arbeitsrecht, sollte das Problem noch nicht gelöst sein. Unsere Partner-Anwälte übernehmen für Sie auch die Verhandlung vor Gericht.

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Welche Angaben müssen in einer Gehaltsabrechnung stehen?

Tatsächlich sind in der Gewerbeordnung (GewO) § 108 auch die genauen Inhalte der Abrechnung beschrieben. So muss die Lohnabrechnung mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, enthalten. Dem Arbeitnehmer ist dies in Textform – per Mail oder auf Wunsch in Papierform – zu übermitteln.

§ 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts


Bei Zahlung des Arbeitsentgelts ist dem Arbeitnehmer eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und der Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.

Weitere Angaben, welche in einer Gehaltsabrechnung stehen müssen, falls auf den Arbeitnehmer zutreffend:

  • Allgemeine Angaben
  • Entgeltbestandteile
  • Art und Höhe der Zuschläge oder Zulagen
  • Sonstige Vergütungen, ebenfalls in Art und Höhe aufgeteilt
  • Abzüge
  • Abschlagszahlungen
  • Vorschüsse

Die abgabepflichtigen Beiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten, sodass Arbeitnehmer lediglich ihren Nettolohn ausbezahlt bekommen. Im Namen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die zuständigen Behörden bedienen und beispielsweise die Beiträge an die zuständige Krankenkasse überweisen. Ebenso fallen für den Arbeitgeber Lohnnebenkosten an.

Ist die Lohnabrechnung Pflicht?

Einige Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie ein Recht auf eine Gehaltsabrechnung haben. Selbstverständlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Gehaltsabrechnung, schließlich benötigen Arbeitnehmer die Abrechnungen zum Beispiel für ihre Steuererklärung oder als Einkommensnachweis, etwa beim Erwerb einer Immobilie. Der Gesetzgeber hat dies innerhalb der Gewerbeordnung festgelegt, wonach jeder Angestellte eine Gehaltsabrechnung erhalten muss. Wer also Mitarbeiter beschäftigen will, der muss sich um ein gutes Buchhaltungs- bzw. Lohnabrechnungssystem bemühen.

Jeder Arbeitgeber ist laut GewO dazu verpflichtet, eine Verdienstbescheinigung auszustellen. Bei Gehaltsabrechnungen, welche sich von der Lohnabrechnungen unterscheiden, muss lediglich für den ersten Abrechnungszeitraum eine Abrechnung erfolgen. Ändern sich Daten oder Beträge, so wird eine neue Abrechnung notwendig.

Der Unterschied besteht darin, dass das Gehalt ein fixer Betrag ist, der monatlich für die geleistete Arbeit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und in der Gehaltsabrechnung festgehalten wird. Bei der Lohnabrechnung richtet sich die Summe nach der erbrachten Leistung, wie zum Beispiel einer gewissen Stundenzahl. Ein vorab vereinbarter Stundenlohn wird in dem Fall mit den geleisteten Stunden multipliziert.

Wann und wie muss eine Lohnabrechnung erfolgen?

Auch hier stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen: Die Zahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer hat entweder am 15. oder jeweils am letzten Tag eines Monats zu erfolgen. Die Bereitstellung der Gehaltsabrechnung muss personalisiert erfolgen. Der Arbeitgeber darf die Abrechnungen also nicht für alle einsehbar ans Schwarze Brett pinnen.

Wenn Sie einen Anspruch auf Lohnabrechnung durchsetzen möchten oder generell Fragen zum Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung haben, kontaktieren Sie uns. KLUGO hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer persönlichen Situation weiter und vermittelt Sie an einen geeigneten Anwalt.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.