Das solltest du wissen Lohnabrechnung
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Die Lohnabrechnung bzw. Entgeltabrechnung erhältst du in regelmäßigen Abständen von deinem Arbeitgeber. Sie ist das zentrale Dokument rund um deine Bezüge für die geleistete Arbeit. Du solltest deine Lohnabrechnung deshalb prüfen, weil sie auch Fehler enthalten kann, die dir viel Geld kosten können.
Lohnabrechnung Das Wichtigste in Kürze
Dein Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, dir eine monatliche Lohnabrechnung auszustellen.
Du hast einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung durch deinen Arbeitgeber.
Inhalte sind bspw.: Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn.
Die Gehaltsabrechnung wird auch Entgeltabrechnung, Monatsabrechnung oder Lohnendabrechnung genannt.
Ist deine Lohnabrechnung falsch oder hat dein Arbeitgeber dir keinen Lohn gezahlt, so solltest du dagegen vorgehen.
Was versteht man unter einer Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung ist ein Dokument, auf dem für dich nachvollziehbar die Zusammensetzung deines Gehalts für einen bestimmten Zeitraum (meist Monat) aufgelistet ist. Dabei wird zuerst die Höhe deines Bruttoeinkommens erwähnt und im Folgenden die Abzüge z. B. Zuschläge, Zulagen, Abzüge und sonstige Vergütungen und Vorschüsse. Dein Arbeitgeber muss dir die Lohnabrechnung innerhalb zwei Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats zur Verfügung stellen.
Was besagt das Gesetz?
Laut § 108 GewO (Gewerbeordnung) muss dein Arbeitgeber von Gesetzes wegen, wie jeder gewerbliche Arbeitgeber eine Lohnabrechnung für jede erfolgte Entgeltauszahlung ausstellen.
Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
Die Lohnabrechnung muss in Textform ausgestellt werden.
Die Abrechnung kann elektronisch oder handschriftlich erfolgen.
Beträge auf der Gehaltsabrechnung müssen in Euro ausgewiesen werden.
Gesetzliche Abzüge wie Sozialversicherungsbeträge, Steuern und der Auszahlungsbetrag (Nettolohn) müssen vermerkt werden.
Wichtig:
Als Arbeitnehmer musst du die Lohnabrechnung bei deinem Arbeitgeber abholen, denn es besteht eine Holschuld von deiner Seite. Nur im Einzelfall kann vom Arbeitgeber verlangt werden, dass er den Lohnzettel zuschickt oder in einer anderen Form überbringt.
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Inhalte: Was enthält die Lohnabrechnung?
§ 1 der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) gibt ganz genau den Inhalt vor:
Name des Arbeitnehmers
Anschrift
Geburtsdatum
Sozialversicherungsnummer
Steuer-ID und Steuerklasse
Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Abrechnungszeitraum
Entgeltbestandteile wie:
Bruttogehalt
Sachbezüge
Steuerfreibeträge
Vermögenswirksame Leistungen
Beitrag zur Altersvorsorge
Kirchensteuer
Sozialversicherungsbeträge
Krankenversicherungsbeitrag (KV)
Persönliche Abzüge
Kinderfreibetrag
Aufwandsentschädigungen
Überstunden (mit Stundenlohn)
Nettobetrag (Auszahlungsbetrag in Euro)
KLUGO Info:
Dein Arbeitgeber behält die abgabepflichtigen Beiträge (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) und übermittelt sie an das Finanzamt und die Sozialversicherung.
Wer erhält eine Lohnabrechnung?
Alle Mitarbeiter eines Unternehmens haben Anspruch auf eine Gehaltsabrechnung. Somit nicht nur Arbeiter und projektbezogene Mitarbeiter, sondern auch Praktikanten und alle, die auf vertraglicher oder fester Basis beschäftigt sind. Ausnahmen gibt es, wenn dir kein Entgelt gezahlt wird oder wenn dein Gehalt jeden Monat gleich ausfällt.
Geringfügige Beschäftigung: Diese Ausnahme gibt es
Bist du geringfügig beschäftigt, also im Minijob, so wird eine Pauschale verwendet, um die Sozialabgaben und die Lohnsteuer abzugelten. Der Grund dafür ist, dass dein Arbeitgeber dir den Bruttolohn ohne Abzüge ausbezahlt.
Diese pauschalen Abzüge werden von deinem Arbeitgeber abgeführt:
2 % Lohnsteuer (inklusive Kirchensteuer und Solidarzuschlag)
13 % Krankenversicherung
15 % Rentenversicherung
Möchtest du für deine Rente vorsorgen und somit in die Rentenversicherung einzahlen, so musst du es selbst tragen und dich bei der Knappschaft-Bahn-See anmelden. Aktuell beträgt der Rentenversicherungssatz 18,6 %. Du kannst dich aber auch gegen die Rentenversicherung entscheiden. In dem Fall fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Einen Minijob hast du, wenn du gemäß § 8 Abs. 1 SGB lV regelmäßig nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienst.
Wer ist für die Erstellung der Lohnabrechnung zuständig?
Normalerweise werden Lohnabrechnungen firmenintern von der Buchhaltung erstellt oder bei kleineren Firmen durch externe Dienstleister (Lohnbüro oder Steuerberater). Durch die externe Herstellung geht aber auch die Kontrolle und Flexibilität verloren. Nicht selten kostet schlechte und missverständliche Kommunikation viel Zeit. Zusätzlich müssen die Kosten für die Korrekturen berücksichtigt werden.
Unterschied zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Lohnabrechnung führt dein Gehalt auf und die mit damit verbundenen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben, während die Gehaltsabrechnung alle Bestandteile, also zusätzlich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zusätzliche Zahlungen, Prämien usw. enthält.
Du hast deine Lohnabrechnung nicht erhalten?
Wenn es diesmal länger dauert, bis du deine Lohnabrechnung bekommst, solltest du deinen Arbeitgeber zwei Wochen nach dem Abrechnungsmonat darauf ansprechen. Du kannst sogar eine Entschädigung wegen der Verzögerung von deinem Arbeitgeber verlangen.
Arbeitgeber zahlt dir keinen Lohn?
Sollte dein Arbeitgeber im Verzug sein, dir dein Gehalt zu zahlen, so solltest du nachfragen und ihm eine Frist setzen, bis wann er dir den Lohn überweisen soll. Wann genau dein Lohn fällig ist, kannst du in deinem Arbeitsvertrag herausfinden. Außerdem steht dort oder im Tarifvertrag auch, in welchem Zeitraum du den Lohn fordern kannst (meistens 3 bis 6 Monate). Dies nennt man Ausschlussfristen.
Mehr dazu erfährst du in unserm Beitrag dazu: Arbeitgeber zahlt Lohn nicht