
So gehst du vor Lohnabrechnung prüfen
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Du kannst sowohl selbst die Lohnabrechnung prüfen als auch einen erfahrenen Experten beauftragen.
Lohnabrechnung prüfen Das Wichtigste in Kürze
In der Lohnabrechnung sind bestimmte Inhalte Pflicht.
Die häufigsten Fehler tauchen u. a. bei der Berechnung von Urlaubstagen, Arbeitsstunden, Sozialversicherungsbeiträgen, Kinderfreibeträgen sowie Zuschüssen und Prämienzahlungen auf.
Besonders um den Jahreswechsel treten vermehrt Fehler in der Lohnabrechnung auf.
Lohnabrechnung prüfen: Das solltest du tun
Prüfe alle Daten deiner Lohnabrechnung mithilfe unserer nachfolgenden Tipps.
Beanstande bei Fehlern die Lohnabrechnung schriftlich.
Bei Unklarheiten oder Uneinigkeiten mit deinem Arbeitgeber: Lass deine Gehaltsabrechnung von einem Rechtsexperten prüfen.
Was muss die Lohnabrechnung beinhalten?
Die Lohnabrechnung ist das zentrale Dokument, das in regelmäßigen Abständen Arbeitnehmern ausgehändigt wird und Auskunft darüber gibt, wie sich dein Lohn bzw. dein Gehalt zusammensetzt. Der Gesetzgeber verpflichtet deinen Arbeitgeber in § 108 der Gewerbeordnung (kurz: GewO) dazu, bestimmte Angaben in der Lohnabrechnung aufzuführen.
§ 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts
(1) … Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
Damit gehören folgende Informationen unbedingt in die Lohnabrechnung:
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Name und Anschrift des Arbeitnehmers
Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Versicherungsnummer
Steuerklasse
Steuer-ID
Beginn der Beschäftigung
Ende der Beschäftigung
Zeitraum der Abrechnung
Welche Angaben in der Lohnabrechnung aufgeführt werden müssen, ist in § 108 GewO gesetzlich festgelegt. Die häufigsten Fehler tauchen u. a. bei der Berechnung von Urlaubstagen, Arbeitsstunden, Sozialversicherungsbeiträgen, Kinderfreibeträgen sowie Zuschüssen und Prämienzahlungen auf.
Paul Krusenotto Rechtsanwalt![]()
Daneben gibt es weitere Informationen rund um das Entgelt, die in der Lohnabrechnung enthalten sein müssen:
Bruttolohn
Angaben zu geldwerten Vorteilen bzw. Sachbezügen
Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen
Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
Steuerfreibeträge
Kirchensteuerabzug
Sozialversicherungsbeiträge
Aufwandsentschädigungen
Auszahlungsbetrag als sogenannter Nettolohn
Zuschüsse für Schicht-, Nacht- oder Wochenenddienst
Zuschüsse für Fortbildungen
Boni oder Prämien

Wie kann ich meine Lohnabrechnung prüfen?
Bei der Prüfung der Lohnabrechnung gibt es mehrere Kriterien zu beachten. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerklasse, Arbeitsstunden, Urlaubstage, Kinderfreibeträge und Sozialversicherungsbeträge. Häufig treten Fehler bei der Entgeltabrechnung übrigens rund um den Jahreswechsel auf – hier ist es ganz besonders angebracht, alle Einzelposten einmal in Ruhe durchzurechnen und die Lohnabrechnung nicht ungelesen abzuheften. Mithilfe unserer Liste kannst du die Überprüfung Schritt für Schritt selbst vornehmen.
KLUGO Tipp:
Eine zeitnahe Prüfung der Lohnabrechnung ist angebracht, um Fehler ohne großen Aufwand aufzulösen. Lässt du zu viel Zeit verstreichen, wird es immer schwieriger, die Details – unter Umständen auch im Gespräch mit Vorgesetzten – nachzuvollziehen.
Worauf muss ich bei der Prüfung der Lohnabrechnung achten?
Auch bei der Lohnabrechnung gilt der Volksmund: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es ist daher kein Ausdruck von Misstrauen, wenn du deine Lohnabrechnung einer kritischen Prüfung unterziehst. Immerhin sitzen auch im Lohnbüro nur Menschen – und Fehler passieren oft, ohne dass diese den Mitarbeitern gleich auffallen.
Besonders häufig schleichen sich Fehler bei den folgenden Angaben ein:
Urlaubstage
Arbeitsstunden
Lohnsteuerklasse
Kinderfreibeträge
Sozialversicherungsbeiträge
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Zuschüsse, Prämien & Boni
Urlaubstage
Wenn die Anzahl deiner Urlaubstage falsch berechnet wird, ist dies immer zum Nachteil für dich. Bei Differenzen solltest du daher direkt nachhaken, wie diese zustande kommen – und sie ggf. auflösen. Hier solltest du übrigens auch darauf achten, dass mögliche freie Tage, die aufgrund von einem übervollen Zeitkonto zustande kommen, ebenfalls korrekt berücksichtigt wurden. Auch dabei können sich Fehler zu deiner Lasten einschleichen.
Arbeitsstunden
Auch die geleisteten Arbeitsstunden finden sich manchmal auf der Lohnabrechnung wieder. Sie sind dann die Grundlage der Entgeltberechnung und damit entscheidende Größe. Du solltest auch hier nachprüfen, ob die Stunden richtig veranschlagt wurden – allerdings sind die Arbeitsstunden kein Pflichtbestandteil der Abrechnung. Du hast somit keinen Anspruch darauf, dass diese auch tatsächlich aufgeführt werden.
Lohnsteuerklasse
Die Lohnsteuerklasse kann sich im Lauf der Unternehmenszugehörigkeit immer mal wieder ändern. Eine Hochzeit bzw. eine Scheidung – oder aber die Geburt eines Kindes wirken sich unmittelbar auf die Lohnsteuerklasse aus und somit auch auf die Steuerlast, die für dich als steuerpflichtiges Rechtssubjekt entsteht. Änderungen sollten daher unverzüglich an die Lohnbuchhaltung weitergegeben werden: Hier bist du in der Pflicht, die entsprechenden Angaben und Nachweise zu erbringen.
Die Lohnsteuerklasse bestimmt direkt das Nettogehalt, das am Ende des Monats auf deinem Konto landet. Auch dieses sollte geprüft werden – insbesondere in Anbetracht der korrekt ermittelten Steuerlast.
Kinderfreibeträge
Dein Kinderfreibetrag wird durch die Anzahl deiner Kinder bestimmt – aber auch durch dein Alter und deine potenzielle Berufstätigkeit. Anspruch auf den Kinderfreibetrag hast du als Erziehungsberechtigter grundsätzlich von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Er kann bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden, wenn dein Kind einer Ausbildung nachgeht oder sich im Studium befindet bzw. einen Freiwilligendienst leistet.
Wenn du deine Lohnabrechnung auf Richtigkeit prüfst, lohnt sich daher auch ein Blick auf den Kinderfreibetrag und eine Prüfung, ob dieser korrekt berücksichtigt wurde.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Abgaben zur Sozialversicherung nehmen einen großen Teil auf der Lohnabrechnung ein. Entscheidend ist dabei der Sozialversicherungsschlüssel. Er ist vierstellig und legt fest, wie deine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet werden. Bist du ein konventioneller Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis, ist der Sozialversicherungsschlüssel viermal die Ziffer Eins. Wenn du Minijobber, privat versicherter Arbeitnehmer oder Rentner bist, hast du einen anderen Schlüssel.
Kirchensteuer
Wenn du aus der Kirche ausgetreten bist, bist du auch nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Ein Blick auf die Lohnabrechnung sollte daher auch den Punkt Kirchensteuer erfassen – denn auch diese wirkt sich unmittelbar auf deinen Nettolohn aus.
Solidaritätszuschlag
Nur noch 10 % der Bevölkerung zahlt den Solidaritätszuschlag seit 2021 noch. Dazu gehören Besserverdienende, GmbHs und andere Körperschaften, aber auch Kapitalanleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die seit Anfang der 90er Jahre zur Finanzierung der Deutschen Einheit genutzt wurde und bei nur noch 3,5 % der Bevölkerung in voller Höhe erscheint (5,5 %).
Zuschüsse, Prämien & Boni
Arbeitest du an Wochenenden oder in der Nachtschicht, so bekommst du dafür Zuschläge in unterschiedlicher Höhe. Diese können je nach Ausgestaltung deines Arbeitsplans bei der Entgeltabrechnung einen großen Posten einnehmen – allerdings nur, wenn diese korrekt berechnet wurden. Hier solltest du also ebenfalls die Lohnabrechnung prüfen, um einen finanziellen Nachteil zu vermeiden. Das gilt auch für eventuelle Prämien und Boni sowie für Zuschüsse zu Fortbildungen.
Wo kann ich meine Lohnabrechnung prüfen lassen?
Zwar ist die Lohnbuchhaltung kein "Buch mit sieben Siegeln" – dennoch ist es gerade für Laien oft eine scheinbar unüberwindbare Hürde, die einzelnen Punkte zu überprüfen oder gegenzurechnen. Hier kann die Unterstützung durch einen Experten für dich eine wertvolle Hilfe darstellen. Sowohl bei einem Steuerberater als auch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kannst du deine Lohnabrechnung überprüfen lassen und hast dabei gleichzeitig den Fachmann zur Seite, der dir eine rechtssichere Auskunft zum weiteren Vorgehen geben kann. Ein Rechtsanwalt kann insbesondere auch bei anschließenden rechtlichen Konflikten mit deinem Arbeitgeber zur Seite stehen.
Nicht selten stellt sich bei Fehlern in der Lohnabrechnung nämlich auch die Frage, ob nicht womöglich dein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung betrügt – dies kann gerade bei kontinuierlichen Falschabrechnungen schnell zum juristischen Konflikt erwachsen.
Zusammenfassung:
Prüfe deine Lohnabrechnung selbst oder gib die Prüfung der Lohnabrechnung vertrauensvoll in die Hände von Profis – diese stehen dir auch dann bei, wenn es zu Schwierigkeiten kommt und rechtliche Schritte notwendig werden. Unsere Partner-Anwälte können dich speziell bei rechtlichen Konflikten mit deinem Arbeitgeber unterstützen.
Wenn du selbst deine Lohnabrechnung prüfen möchtest, bietet dir KLUGO mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner ein gutes Werkzeug, um einen ersten Überblick zu erhalten. Er funktioniert ganz einfach: Gib lediglich die wichtigsten Parameter in das Formular ein und erhalte mit nur einem Klick eine Analyse über alle relevanten Abzüge.
Besonders vorteilhaft: Hier kannst du auch einen angedachten Wechsel der Steuerklasse durchrechnen, der dir bei der Entscheidungsfindung hilft.
KLUGO Tipp:
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du schnell und unkompliziert deine Lohnabrechnung prüfen und dir einen ersten Überblick über mögliche Fehler verschaffen.
Wer kann meine Lohnabrechnung prüfen?
Nicht nur du als Empfänger der Lohnabrechnung selbst kannst du eine Prüfung vornehmen – auch andere befähigte Personen oder Institutionen mit der entsprechenden fachlichen Eignung können bei der Prüfung helfen.
Dazu zählen beispielsweise:
Steuerberater
Verbraucherzentrale
Lohnbüro
Rechtsanwalt
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt hat den Vorteil, dass dir bei späteren juristischen Fragestellungen gleich der richtige Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das gilt gerade dann, wenn du eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Erwägung ziehst.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitsrecht helfen dir unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. Dort erhältst du eine erste Orientierung und Handlungsempfehlung. Bei Bedarf kannst du den Fachanwalt für Arbeitsrecht im Anschluss direkt beauftragen.
Was mache ich, wenn ich Fehler in der Lohnabrechnung entdecke?
Ob per Online-Tool oder im Rahmen einer Beratung durch einen Experten: Bei Fehlern in der Abrechnung solltest du diese unverzüglich zum Thema machen und diese bestenfalls schriftlich deinem Arbeitgeber zukommen lassen.
Wichtig zu wissen:
Grundsätzlich besteht keine Pflicht deines Arbeitnehmers zur Überprüfung deiner Lohnabrechnung. In deinem eigenen Interesse ist eine Prüfung aber angebracht, denn: Zu viel ausgezahlte Entgelte können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Diese beträgt nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) drei Jahre.
Um Fehler in der Lohnabrechnung schriftlich bei deinem Arbeitgeber anzumerken, kannst du unser kostenloses und juristisch geprüftes Muster "Widerspruch Lohnabrechnung" nutzen. Hier kannst du aus verschiedenen Formulierungen wählen.
Welche Ansprüche habe ich als Arbeitnehmer in Bezug auf die Lohnabrechnung?
Wie bereits erwähnt, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu erstellen. Diese ist nicht nur ein Beleg für dich selbst, sondern auch ein Nachweisdokument – so zum Beispiel für das Finanzamt. Fehler in der Lohnabrechnung können daher nicht nur bei dir, der du die Lohnabrechnung erhält, weitreichende Folgen haben, sondern auch deinen Arbeitgeber in juristische Schwierigkeiten bringen.
Dies gilt ganz besonders für das korrekte Abführen der Lohnsteuer: Nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (kurz: EStG) haftet dein Arbeitgeber für die korrekte Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer.
Grundsätzlich solltest du bei Fehlern in der Lohnabrechnung deinen Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen und somit deinen Widerspruch formulieren. Auch hier gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Dies gilt aber nur solange, wie beispielsweise im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung keine Ausschlussklauseln einschlägig sind: Diese können unter Umständen dafür sorgen, dass du deine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit geltend machen musst.
Wird dein Widerspruch zurückgewiesen oder kommt es zu keiner Einigung mit deinem Arbeitgeber, dann steht dir der Rechtsweg vor das Arbeitsgericht offen. Wichtig zu wissen: Auch hier gelten möglicherweise Ausschlussklauseln – unternimmst du keine weiteren Schritte, kann es dann im schlechtesten Fall dazu kommen, dass deine Ansprüche verfallen.