Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
So hat Ihr Widerspruch gegen die Lohnabrechnung Erfolg!
THEMEN

So hat Ihr Widerspruch gegen die Lohnabrechnung Erfolg!

Eine fehlerhafte Lohnabrechnung kann sich für den Arbeitnehmer finanziell negativ auswirken und bietet häufig die Basis für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Widerspruch kann hier zur Prüfung und Korrektur führen – das sollten Arbeitnehmer dabei beachten!

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen.
  • Arbeitnehmer sollten die Lohnabrechnung auf mögliche Fehler prüfen.
  • Erweist sich die Lohnabrechnung als falsch, sollte der Arbeitnehmer Widerspruch einlegen und diesen nachvollziehbar begründen.
  • Der Widerspruch kann mit einer angemessenen Frist versehen werden, durch die der Arbeitgeber in Verzug gerät, wenn er untätig bleibt.
  • Reagiert der Arbeitgeber auch nach Fristablauf nicht, steht dem Arbeitnehmer der Weg vor das Arbeitsgericht offen.
Inhalt Lohnabrechnung – Infografik
Inhalt Lohnabrechnung – Infografik

Meine Lohnabrechnung ist falsch – was kann ich jetzt machen?

Der Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung ist für Arbeitnehmer in der Regel Anlass zur Freude: Immerhin ist die Auszahlung des Nettolohns die vereinbarte Entlohnung für die geleistete Arbeit. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn sich nach einer geprüften Lohnabrechnung herausstellt, dass diese fehlerhaft ist und womöglich viel zu wenig Geld auf dem Konto des Arbeitnehmers gelandet ist.

Fehler in der Gehaltsabrechnung können ganz verschiedener Art sein und müssen nicht zwangsläufig den Lohn an sich betreffen.

Sie können auch bei folgenden Angaben fehlerhaft sein:

  • Urlaubstage
  • Steuerklasse
  • Zuschüsse
  • Sozialversicherungsabgaben
  • Geldwertende Vorteile bzw. Sachbezüge
Die Lohnabrechnung kann nicht nur bei den Bezügen an sich Fehler enthalten, sondern auch bei allen sonstigen Angaben zur Person des Arbeitnehmers und den steuerlichen Rahmenbedingungen.

Entdecken Sie als Arbeitnehmer einen oder gleich mehrere Fehler in Ihrer Gehaltsabrechnung, dann sollten Sie schriftlich beim Arbeitgeber widersprechen. Dies ist schon alleine deshalb empfehlenswert, um bei möglichen Konflikten einen Nachweis erbringen zu können.

klugo tipp

Als Arbeitnehmer können Sie den Widerspruch auch mit einer Frist versehen. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn es um Nachzahlungen geht. Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, gerät er automatisch in Verzug.

Schäden, die dem Arbeitnehmer durch die fehlerhafte Lohnabrechnung entstehen, können vom Arbeitgeber eingefordert werden.

Dazu zählen beispielsweise

  • Zinsen für das überzogene Konto
  • Mahnkosten
  • Mahnkosten

Wie kann ich einer fehlerhaften Lohnabrechnung widersprechen?

Der Widerspruch gegen die Gehaltsabrechnung ist grundsätzlich an kein Formerfordernis gebunden. Der Arbeitnehmer sollte den Widerspruch aber schriftlich verfassen und darlegen, welche Lohnabrechnung fehlerhaft ist und worin der konkrete Fehler bzw. die konkreten Fehler bestehen. Empfehlenswert ist, dass Sie den Widerspruch zeitnah einlegen – und nicht erst viel Zeit verstreichen lassen.

Bemerken Sie Fehler in Ihrer Gehaltsabrechnung, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf diese hinweisen, da eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung negative finanzielle Folgen für Sie haben kann. Hierfür haben Sie gemäß § 195 BGB mindestens drei Jahre Zeit. "
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Wie lange kann ich einen Einspruch gegen die Gehaltsabrechnung geltend machen?

Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Damit hat der Arbeitnehmer grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich keine anderweitigen Ausschlussfristen ergeben.

klugo tipp

Eine Ausschlussfrist kann sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag, aber auch aus dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergeben. Sie bewirkt, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist Ansprüche geltend machen muss. Wird diese Frist nicht beachtet, geht der Anspruch verloren und kann auch gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden.

Der Arbeitnehmer befindet sich im Verhältnis zum Arbeitgeber immer in der wirtschaftlich schwächeren Position. Fehler in der Lohnabrechnung treffen ihn besonders empfindlich und sollten daher immer den Anlass zu einem Einspruch bieten. Bei Unklarheiten kann hier die Unterstützung durch einen Experten helfen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen mögliche Optionen aufzeigen und auch bei der Überprüfung der Lohnabrechnung helfen.

Jetzt Hilfe vom Rechtsexperten erhalten

Erstberatung erhalten

Praktisch ist in diesem Zusammenhang auch der Einsatz eines Musters, das sich – abgestimmt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles – ebenfalls nutzen lässt. Damit ist sichergestellt, dass Sie bei Ihrem Widerspruch nichts vergessen. In unserem Downloadbereich steht Ihnen für den Widerspruch zur Lohnabrechnung ein Muster zur Verfügung, das Sie kostenlos herunterladen können.

Ich habe Widerspruch eingelegt und der Arbeitgeber reagiert nicht – was nun?

In der Regel reagiert der Arbeitgeber zeitnah auf den Widerspruch gegen die Lohnabrechnung. Ihm bleibt dann die Korrektur und Nachverrechnung. Erweist sich der Widerspruch als unbegründet, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Missverständnis im Gespräch aufzulösen und die Richtigkeit der Lohnabrechnung zu belegen.

Als zusätzliche Motivation wirkt hier die oben bereits erwähnte Frist. Reagiert der Arbeitgeber wider Erwarten nicht auf den Widerspruch und lässt er sowohl die Frist verstreichen als auch den Widerspruch insgesamt unbeachtet, ist der Arbeitnehmer gefordert, weiter aktiv zu werden. Hierbei ist juristische Unterstützung unbedingt angeraten – dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unnötig zu belasten. Im schlechtesten Fall bleibt dem Arbeitnehmer nur der Weg vor das zuständige Arbeitsgericht und Klage einzureichen.

Habe ich ein Recht auf eine Lohnabrechnung, wenn mein Arbeitgeber keine ausstellt?

Das Ausstellen einer Lohnabrechnung ist kein freiwilliger Akt, sondern durch den Gesetzgeber explizit durch § 108 der Gewerbeordnung (kurz: GewO) gefordert. Sie bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Berechnung des eigenen Nettogehalts nachzuvollziehen und entsprechend zu prüfen.

Der Abrechnungszeitraum ist durch den Gesetzgeber nicht verbindlich festgelegt und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. In der Regel beträgt er aber einen Zeitraum von einem Monat.

Eine Lohnabrechnung ist nur dort erforderlich, wo auch eine Zahlung durch den Arbeitgeber geleistet wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen.

Unstimmigkeiten rund um die Lohnabrechnung bieten oft Potenzial für juristische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier ist daher auch Diplomatie gefragt – oft lassen sich Konflikte auch im Gespräch und außergerichtlich beilegen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann hier wertvolle Impulse liefern und zu einer Klärung beitragen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.