Das musst du wissen So hat dein Widerspruch gegen die Lohnabrechnung Erfolg!
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Eine fehlerhafte Lohnabrechnung kann sich für Arbeitnehmer finanziell negativ auswirken und bietet häufig die Basis für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Widerspruch kann hier zur Prüfung und Korrektur führen – das solltest du als Arbeitnehmer dabei beachten!
Widerspruch gegen die Lohnabrechnung Das Wichtigste in Kürze
Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen.
Als Arbeitnehmer solltest du die Lohnabrechnung auf mögliche Fehler prüfen.
Erweist sich deine Lohnabrechnung als falsch, solltest du Widerspruch einlegen und diesen nachvollziehbar begründen.
Der Widerspruch kann mit einer angemessenen Frist versehen werden, durch die dein Arbeitgeber in Verzug gerät, wenn er untätig bleibt.
Reagiert dein Arbeitgeber auch nach Fristablauf nicht, steht dir der Weg vor das Arbeitsgericht offen.
Meine Lohnabrechnung ist falsch – was kann ich jetzt machen?
Der Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung ist für Arbeitnehmer in der Regel Anlass zur Freude: Immerhin ist die Auszahlung des Nettolohns die vereinbarte Entlohnung für die geleistete Arbeit. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn sich nach einer geprüften Lohnabrechnung herausstellt, dass diese fehlerhaft ist und womöglich viel zu wenig Geld auf dem Konto des Arbeitnehmers gelandet ist.
Fehler in der Gehaltsabrechnung können ganz verschiedener Art sein und müssen nicht zwangsläufig den Lohn an sich betreffen.
Es können auch folgende Angaben fehlerhaft sein:
Urlaubstage
Steuerklasse
Zuschüsse
Sozialversicherungsabgaben
Geldwertende Vorteile bzw. Sachbezüge
Zusammenfassung:
Die Lohnabrechnung kann nicht nur bei den Bezügen an sich Fehler enthalten, sondern auch bei allen sonstigen personenbezogenen Angaben und den steuerlichen Rahmenbedingungen.
Entdeckst du als Arbeitnehmer einen oder gleich mehrere Fehler in deiner Gehaltsabrechnung, dann solltest du schriftlich bei deinem Arbeitgeber widersprechen. Dies ist schon alleine deshalb empfehlenswert, um bei möglichen Konflikten einen Nachweis erbringen zu können.
KLUGO Tipp:
Als Arbeitnehmer kannst du den Widerspruch auch mit einer Frist versehen. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn es um Nachzahlungen geht. Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, gerät er automatisch in Verzug.
Schäden, die dir durch eine fehlerhafte Lohnabrechnung entstehen, kannst du von deinem Arbeitgeber einfordern.
Dazu zählen beispielsweise
Zinsen für das überzogene Konto
Mahnkosten
Wie kann ich einer fehlerhaften Lohnabrechnung widersprechen?
Der Widerspruch gegen die Gehaltsabrechnung ist grundsätzlich an kein Formerfordernis gebunden. Du solltest den Widerspruch aber schriftlich verfassen und darlegen, welche Lohnabrechnung fehlerhaft ist und worin der konkrete Fehler bzw. die konkreten Fehler bestehen. Empfehlenswert ist, dass du den Widerspruch zeitnah einlegst – und nicht erst viel Zeit verstreichen lässt.
Bemerken Sie Fehler in Ihrer Gehaltsabrechnung, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf diese hinweisen, da eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung negative finanzielle Folgen für Sie haben kann. Hierfür haben Sie gemäß § 195 BGB mindestens drei Jahre Zeit.
Paul Krusenotto Rechtsanwalt
Wie lange kann ich einen Einspruch gegen die Gehaltsabrechnung geltend machen?
Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Damit hast du grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich keine anderweitigen Ausschlussfristen ergeben.
KLUGO Tipp:
Eine Ausschlussfrist kann sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag, aber auch aus dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergeben. Sie bewirkt, dass Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist Ansprüche geltend machen müssen. Wird diese Frist nicht beachtet, geht der Anspruch verloren und kann auch gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden.
Als Arbeitnehmer befindest du dich im Verhältnis zum Arbeitgeber immer in der wirtschaftlich schwächeren Position. Fehler in der Lohnabrechnung treffen dich besonders empfindlich und sollten daher immer den Anlass zu einem Einspruch bieten. Bei Unklarheiten kann hier die Unterstützung durch einen Experten helfen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir mögliche Optionen aufzeigen und auch bei der Überprüfung der Lohnabrechnung helfen.
Praktisch ist in diesem Zusammenhang auch der Einsatz eines Musters, das sich – abgestimmt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles – ebenfalls nutzen lässt. Damit ist sichergestellt, dass du bei deinem Widerspruch nichts vergisst. In unserem Downloadbereich steht dir für den Widerspruch zur Lohnabrechnung ein Muster zur Verfügung, das du kostenlos herunterladen kannst.
Ich habe Widerspruch eingelegt und der Arbeitgeber reagiert nicht – was nun?
In der Regel reagiert dein Arbeitgeber zeitnah auf deinen Widerspruch gegen die Lohnabrechnung. Ihm bleibt dann die Korrektur und Nachverrechnung. Erweist sich dein Widerspruch als unbegründet, hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, das Missverständnis im Gespräch aufzulösen und die Richtigkeit der Lohnabrechnung zu belegen.
Als zusätzliche Motivation wirkt hier die oben bereits erwähnte Frist. Reagiert dein Arbeitgeber wider Erwarten nicht auf den Widerspruch und lässt er sowohl die Frist verstreichen als auch den Widerspruch insgesamt unbeachtet, bist du gefordert, weiter aktiv zu werden. Hierbei ist juristische Unterstützung unbedingt angeraten – dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, das Verhältnis zwischen deinem Arbeitgeber und dir nicht unnötig zu belasten. Im schlechtesten Fall bleibt dir nur der Weg vor das zuständige Arbeitsgericht und Klage einzureichen.
Habe ich ein Recht auf eine Lohnabrechnung, wenn mein Arbeitgeber keine ausstellt?
Das Ausstellen einer Lohnabrechnung ist kein freiwilliger Akt, sondern durch den Gesetzgeber explizit durch § 108 der Gewerbeordnung (kurz: GewO) gefordert. Sie bietet dir als Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Berechnung deines eigenen Nettogehalts nachzuvollziehen und entsprechend zu prüfen.
Der Abrechnungszeitraum ist durch den Gesetzgeber nicht verbindlich festgelegt und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. In der Regel beträgt er aber einen Zeitraum von einem Monat.
Zusammenfassung:
Eine Lohnabrechnung ist nur dort erforderlich, wo auch eine Zahlung durch den Arbeitgeber geleistet wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen.
Unstimmigkeiten rund um die Lohnabrechnung bieten oft Potenzial für juristische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hier ist daher auch Diplomatie gefragt – oft lassen sich Konflikte auch im Gespräch und außergerichtlich beilegen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann hier wertvolle Impulse liefern und zu einer Klärung beitragen.