Insolvenzgeld

Das musst du wissen Insolvenzgeld: Was es ist und wie die Beantragung funktioniert

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Wenn dein Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät und dir deinen Lohn nicht mehr zahlen kann, ist das eine beängstigende Situation. Zum Glück gibt es in Deutschland das Insolvenzgeld, das dir in solchen Fällen finanziell unter die Arme greift. Dieses soziale Sicherheitsnetz sorgt dafür, dass du nicht plötzlich ohne Einkommen dastehst. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über das Insolvenzgeld – vom Anspruch bis zur Beantragung.

von N. Haussmann
09.12.2024
7 Min Lesezeit

Insolvenzgeld Das Wichtigste in Kürze

  • Insolvenzgeld gleicht bis zu drei Monate lang nicht gezahltes Arbeitsentgelt aus, wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.

  • Du musst die Beantragung des Insolvenzgeldes innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit einreichen.

  • Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn ein Insolvenzereignis wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt.

  • Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht deinem Nettoarbeitsentgelt für bis zu drei Monate.

  • In bestimmten Fällen kannst du einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen, wenn die Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine finanzielle Leistung der Agentur für Arbeit, die dir als Arbeitnehmer zusteht, wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Es soll den Lohnausfall ausgleichen, den du erleidest, wenn dein Arbeitgeber dir aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten kein Gehalt mehr zahlen kann. Das Insolvenzgeld sichert deine Existenz in dieser kritischen Phase und verhindert, dass du durch die Insolvenz deines Arbeitgebers in finanzielle Not gerätst.

Das Insolvenzgeld deckt in der Regel die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ab.

Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?

Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf Insolvenzgeld (§ 165 Abs. 1 SGB III), wenn ein sogenanntes Insolvenzereignis eingetreten ist.

Zu den Insolvenzereignissen zählen:

  • Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen deines Arbeitgebers

  • Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

  • Die vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit, wenn kein Insolvenzantrag gestellt wurde und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt

Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht unabhängig davon, ob du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Auch geringfügig Beschäftigte, Praktikanten, Studierende und Auszubildende können Insolvenzgeld beantragen.

Wie lange und für welchen Zeitraum wird Insolvenzgeld gezahlt?

Das Insolvenzgeld wird für maximal drei Monate gezahlt. Dieser Zeitraum muss nicht unmittelbar vor dem Insolvenzereignis liegen, sondern kann auch früher im Arbeitsverhältnis angesiedelt sein. Entscheidend ist, dass es sich um die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses handelt, in denen du noch Anspruch auf Arbeitsentgelt hattest.

Wenn dein Arbeitsverhältnis beispielsweise schon vor dem Insolvenzereignis beendet wurde, bezieht sich der Insolvenzgeldzeitraum auf die letzten drei Monate deines Arbeitsverhältnisses.

Wie kann ich als Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen?

Du möchtest als Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen? Dann musst du dich an die Agentur für Arbeit wenden.

Du kannst das Antragsformular in Papierform bei jeder Agentur für Arbeit erhalten oder von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Fülle den Antrag vollständig aus und reiche ihn unterschrieben zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit ein.

Für die Bearbeitung deines Antrags ist die Insolvenzgeldbescheinigung wichtig, die in der Regel von der Insolvenzverwaltung oder deinem Arbeitgeber ausgestellt wird. Die Agentur für Arbeit fordert diese Bescheinigung an, aber du kannst den Prozess beschleunigen, indem du sie selbst beschaffst und deinem Antrag beifügst.

Kann ich Insolvenzgeld auch online beantragen?

Ja, du kannst Insolvenzgeld auch online beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet dafür das Portal eServices an. Hier kannst du dich mit deiner Benutzerkennung anmelden und den Antrag auf Insolvenzgeld digital ausfüllen sowie alle notwendigen Unterlagen hochladen.

Ab wann kann ich Insolvenzgeld beantragen?

Die Beantragung von Insolvenzgeld ist möglich, sobald ein Insolvenzereignis eingetreten ist. Besonders wichtig ist, dass du die Antragsfrist von zwei Monaten (§ 324 Abs. 3 SGB III) nach dem Insolvenzereignis einhältst. Versäumst du diese Frist, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du den Antrag so früh wie möglich stellen.

Ist es möglich, einen Vorschuss auf Insolvenzgeld zu beantragen?

Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zu beantragen.

Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss gewähren, wenn:

  • Über das Vermögen des Arbeitgebers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist

  • Das Arbeitsverhältnis beendet ist

  • Du mit großer Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld erfüllst

Wenn du dringend finanzielle Unterstützung benötigst und die endgültige Bearbeitung deines Antrags noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, solltest du einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen.

Welche Einkünfte werden durch das Insolvenzgeld abgedeckt?

Das Insolvenzgeld deckt grundsätzlich dein Nettoarbeitsentgelt ab. Es umfasst alle Vergütungsbestandteile, auf die du als Arbeitnehmer Anspruch hast, einschließlich Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen. Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das dir für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses zugestanden hätte.

Die Berechnung erfolgt auf Basis deines Bruttogehalts abzüglich der gesetzlichen Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Es gibt jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze: Das Insolvenzgeld ist auf die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt.

Sind Urlaubsabgeltung und Überstundenauszahlung im Insolvenzgeld enthalten?

Grundsätzlich können Urlaubsabgeltung und Überstundenauszahlungen im Insolvenzgeld enthalten sein, sofern sie in den Insolvenzgeldzeitraum fallen und fällig geworden sind.

Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten:

  • Urlaubsabgeltung: Wenn dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst nach dem Insolvenzereignis entstanden ist, wird er nicht vom Insolvenzgeld abgedeckt.

  • Überstunden: Überstundenvergütungen können berücksichtigt werden, wenn sie im Insolvenzgeldzeitraum fällig geworden sind und regelmäßig gezahlt wurden.

Es ist wichtig, dass du alle Ansprüche genau dokumentierst und bei der Beantragung des Insolvenzgeldes angibst. Im Zweifelsfall kann dir ein  Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen, deine Ansprüche korrekt geltend zu machen. Hier kannst du einen Termin für eine Beratung beim Anwalt vereinbaren.

Was für Auswirkungen hat das Insolvenzgeld auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern?

Das Insolvenzgeld hat folgende Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den Insolvenzgeldzeitraum. Das bedeutet, dass dein Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit aufrechterhalten bleibt.

  • Steuern: Das Insolvenzgeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es bei der Berechnung deines Steuersatzes für andere Einkünfte berücksichtigt wird.

Was gilt, wenn mein Arbeitgeber mir während der Insolvenz bereits gekündigt hat?

Wenn dir dein Arbeitgeber während der Insolvenz bereits gekündigt hat, hat das keinen Einfluss auf deinen grundsätzlichen Anspruch auf Insolvenzgeld. Du hast weiterhin Anrecht auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate deines Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.

Im Falle einer Kündigung ist aber Folgendes wichtig:

  • Der Insolvenzgeldzeitraum endet spätestens mit dem Tag der Kündigung.

  • Wenn die Kündigung vor dem Insolvenzereignis erfolgte, kann der Insolvenzgeldzeitraum kürzer als drei Monate sein.

  • Prüfe, ob die Kündigung rechtmäßig war. In einigen Fällen kann eine Kündigung während der Insolvenz unwirksam sein und du kannst eine Kündigungsschutzklage einreichen.

KLUGO Tipp

Wenn du Arbeitslosengeld nach dem Insolvenzgeld beantragen möchtest, solltest du dich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. 

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn du Insolvenzgeld beantragen musst, können unsere spezialisierten Partner-Anwälte und Rechtsexperten dich umfassend unterstützen. Neben der korrekten Beantragung des Insolvenzgeldes können sie offene rechtliche Fragen klären und dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen. Gerade wenn es um komplexe Fälle geht, beispielsweise bei Überstunden oder Sonderzahlungen, ist professionelle Hilfe Gold wert.

Bei Bedarf kannst du dein persönliches Anliegen jederzeit auf unserer Online-Plattform schildern und dich zu einer von dir gewünschten Zeit von einem unserer Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Arbeitsrecht zurückrufen lassen.

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Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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