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Überstunden: Alles was Sie wissen müssen

STAND 15.05.2023 | LESEZEIT 3 MIN

In der heutigen Arbeitswelt sind Überstunden für viele Arbeitnehmer Alltag. Doch was sind Überstunden genau? Wie werden sie vergütet und wann können Arbeitnehmer sich weigern, Überstunden zu leisten? In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen rund um das Thema Überstunden und erfahren, was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Regelungen zur Arbeitszeit und Überstunden finden sich im Arbeitszeitgesetz.
  • Demnach ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, der Arbeitgeber kann sie jedoch in Ausnahmesituationen anordnen.
  • Es wird zwischen Überstunden und der sogenannten Mehrarbeit unterschieden.
  • Je nach Vereinbarung können Überstunden ausbezahlt oder mit einem Freizeitausgleich abgegolten werden.
  • Bei Problemen mit Überstunden sollten Sie zunächst versuchen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um eine Lösung zu finden.

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Für Überstunden gibt es gesetzliche Grenzen, die eingehalten werden müssen, damit die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist.

Alle Regelungen zur Arbeitszeit und Überstunden finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches als gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeit in Deutschland dient.

Wie kann ich meine Überstunden nachweisen?

Um Ihre Überstunden nachzuweisen, sollten Sie am besten eine genaue Aufzeichnung über Ihre geleisteten Arbeitsstunden führen. Dazu können Sie beispielsweise ein Arbeitszeitkonto nutzen, das von Ihrem Arbeitgeber geführt wird, oder Ihre Arbeitszeit manuell in einem Arbeitszeitnachweis festhalten.

Was ist Mehrarbeit?

Mehrarbeit meint die Überschreitung der gesetzlichen oder tariflichen Höchstarbeitszeit. Damit unterscheidet sich die Mehrarbeit von Überstunden, die die Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit meinen.

Bin ich zu Überstunden verpflichtet?

Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer keine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden. Überstunden müssen immer freiwillig geleistet werden, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung oder ein Tarifvertrag sieht Überstundenpflichten vor.

Allerdings kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, etwa bei unvorhergesehenem Arbeitsanfall, wenn es zur Abwendung einer betrieblichen Gefahr erforderlich ist oder wenn es zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs notwendig ist.

In jedem Fall ist die Anzahl der Überstunden gesetzlich begrenzt und es müssen Ruhepausen und Ruhezeiten eingehalten werden.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die zulässige Anzahl an Überstunden hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist gesetzlich geregelt. In Deutschland ist die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 48 Stunden begrenzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen in der Regel nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten.

Für die Anzahl der erlaubten Überstunden gibt es keine pauschale Grenze. Eine Orientierung kann die sogenannte höchstzulässige Arbeitszeit bieten. Diese besagt, dass die tägliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden 10 Stunden nicht überschreiten darf, sofern innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird.

Kann ich mir meine Überstunden ausbezahlen lassen?

Ob Überstunden ausgezahlt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung für geleistete Überstunden, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Die Höhe der Vergütung kann je nach Vereinbarung unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen wird ein Zuschlag zum regulären Stundenlohn gezahlt, in anderen Fällen kann auch eine Pauschale für jede geleistete Überstunde vereinbart sein.

Alternativ kann es auch möglich sein, dass die Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Hierbei können Arbeitnehmer einen bestimmten Zeitraum freinehmen, um die zusätzlich geleistete Arbeitszeit auszugleichen.

Wie wird die Auszahlung meiner Überstunden berechnet?

Wenn eine Vergütung pro geleisteter Überstunde vereinbart ist, ergibt sich die Auszahlung aus der Multiplikation der Anzahl der geleisteten Überstunden mit dem vereinbarten Vergütungssatz pro Stunde. Bei anderen Vereinbarungen (Pauschale, Zuschlag usw.) erfolgt die Berechnung entsprechend der Vereinbarung.

Gut zu wissen: Die Auszahlung von Überstunden ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Abgaben an das Finanzamt und an die Sozialversicherung zahlen müssen.

Muss mir mein Arbeitgeber einen Überstundenzuschlag zahlen?

In der Regel ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Überstundenzuschlag zu zahlen – es sei denn, ein solcher ist in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart.

Ist ein Überstundenzuschlag allerdings branchenüblich, kann sich hieraus eine Verpflichtung zur Zahlung für den Arbeitgeber ergeben – auch ohne Vereinbarung. Eine solche Verpflichtung muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Ist die Klausel „Überstunden mit Gehalt abgegolten“ wirksam?

Eine Klausel, die besagt, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien, ist meist unwirksam. Sollte sich eine solche Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag finden und Sie dagegen vorgehen wollen, erhalten Sie hier Soforthilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht.

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Wann ist ein Freizeitausgleich wirksam?

Ein Freizeitausgleich für Überstunden ist wirksam, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist und die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Wenn Überstunden geleistet wurden und ein Freizeitausgleich vereinbart ist, muss dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraums gewährt werden. Im Allgemeinen muss der Freizeitausgleich innerhalb von drei bis sechs Monaten nach der geleisteten Arbeit gewährt werden. Wenn innerhalb dieses Zeitraums keine Freizeit gewährt werden kann, kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung der Überstunden verlangen.

Was ist besser: mehr Urlaub oder Ausbezahlung meiner Überstunden?

Ob es besser ist, Überstunden ausbezahlen zu lassen oder mehr Urlaub zu nehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist letztendlich eine persönliche Entscheidung. Am besten besprechen Sie diese Frage gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, um gemeinsam eine für beide Seiten praktikable Lösung zu finden.

Innerhalb welcher Frist muss ich meine Überstunden geltend machen?

In Deutschland gibt es beispielsweise keine spezifische Frist für die Geltendmachung von Überstunden. Jedoch gilt gemäß § 195 BGB eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren, innerhalb derer Ansprüche auf Überstunden verfallen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Überstunden innerhalb von drei Jahren geltend machen sollten, um Anspruch auf Ausgleich oder Vergütung zu haben.

Wie kann ich meine Überstundenauszahlung durchsetzen?

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Überstundenauszahlung durchzusetzen, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem mit Ihrem Arbeitgeber direkt zu klären. Wenn dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie sich an die zuständige Arbeitsbehörde oder Gewerkschaft wenden.

In letzter Konsequenz kann Ihnen ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht dabei behilflich sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte steht Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

Was geschieht mit meinen Überstunden bei Kündigung?

Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber Überstunden geleistet haben und Sie kündigen, haben Sie normalerweise Anspruch auf eine Auszahlung der geleisteten Überstunden. Verbleibt noch genügend Zeit, ist auch ein Überstundenabbau bis zum Wirksamwerden Ihrer Kündigung möglich.

In Ausnahmefällen können jedoch auch andere Regelungen gelten.

Was ist mit Überstunden bei Krankheit, Urlaub, Elterngeld oder Arbeitslosengeld?

Im Falle von Krankheit und Urlaub gilt das Lohnausfallprinzip, wonach der Arbeitnehmer so gestellt wird, als würde er seiner Arbeit normal nachgehen. Folglich erhält der Arbeitnehmer in der Regel sein vertraglich festgelegtes Gehalt, unabhängig davon, ob Überstunden angefallen sind oder nicht.

Allerdings hat die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits festgestellt, dass regelmäßig anfallende Überstunden bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen sind, wenn sie tatsächlich zu einer Veränderung der regelmäßigen Arbeitszeit im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führen.

Beim Elterngeld wird ähnlich verfahren, indem die regelmäßige Arbeitszeit der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt wird.

Beim Arbeitslosengeld I hingegen gilt allein die tarifliche Arbeitszeit als Grundlage für die Berechnung der Leistung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.