Überstunden bei Kündigung

Das musst du wissen Was passiert mit meinen Überstunden bei Kündigung?

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Bei einer Kündigung ist es selten der Fall, dass ein Arbeitnehmer keine Überstunden mehr hat. Hier stellt sich schnell die Frage, wie mit Überstunden bei einer Kündigung verfahren wird: Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Werden sie in Freizeit abgegolten? Oder kann es sogar sein, dass die Überstunden einfach verfallen und der Arbeitnehmer weder einen finanziellen noch einen Freizeitausgleich für Überstunden bekommt?

von N. Haussmann
17.04.2025
8 Min Lesezeit

Überstunden bei Kündigung Das Wichtigste in Kürze

  • Ob du nach einer Kündigung noch Überstunden leisten musst, hängt von den Vertragsbedingungen und Tarifverträgen ab.

  • Die Vergütung der Überstunden richtet sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

  • Ein Freizeitausgleich für Überstunden nach einer Kündigung ist ebenfalls möglich.

  • Du solltest die Ausschlussfrist im Auge behalten, um Ansprüche nach der Kündigung rechtzeitig geltend zu machen.

  • Wenn dein Arbeitgeber die Überstunden nach der Kündigung nicht vergütet, solltest du Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufnehmen und dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützen lassen.

Muss ich nach einer Kündigung noch Überstunden machen?

Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob sie weiterhin verpflichtet sind, Überstunden zu leisten. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Nach einer Kündigung kann dein Arbeitgeber dich nur dann zu Überstunden verpflichten, wenn dies vertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Andernfalls musst du nur in Ausnahmefällen Überstunden leisten, beispielsweise in einem Notfall. Es besteht nach einer Kündigung also keine automatische Verpflichtung zur Überstundenleistung.

Wenn du dir unsicher bist, ob in deinem Vertrag eine solche Klausel besteht, dann kannst du unseren KLUGO Vertragscheck nutzen, um eine bestimmte Klausel in deinem Arbeitsvertrag prüfen zu lassen. Alternativ kannst du dich auch zu deinem rechtlichen Anliegen in der KLUGO Erstberatung durch Rechtsexperten und Partner-Anwälte beraten lassen.

Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden ausbezahlen, wenn ich gekündigt habe?

Ob Überstunden nach einer Kündigung ausgezahlt werden müssen, hängt ebenso im Wesentlichen von den Bedingungen des Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder etwaigen Betriebsvereinbarungen ab. Oft wird hier festgelegt, ob Überstunden mit Geld oder Freizeit ausgeglichen werden und ob dieser Ausgleich auch nach einer Kündigung erfolgt.

  • Geldausgleich: Wenn im Vertrag keine explizite Wahl zwischen Freizeitausgleich und Geldvergütung für Überstunden getroffen wurde oder wenn die Vergütung in Geld ausdrücklich vereinbart ist, haben Arbeitnehmer normalerweise das Recht, auch nach einer Kündigung eine finanzielle Entschädigung für offene Überstunden zu verlangen.

  • Freizeitausgleich: Wenn im Vertrag vorgesehen ist, dass Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden, ist dies auch nach einer Kündigung in der Regel anzuwenden. Während der Kündigungsfrist bleibt oft genügend Zeit, offene Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Falls jedoch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Überstunden offen sind, können Arbeitnehmer unter Umständen eine finanzielle Entschädigung dafür verlangen.

Wichtig!

Offene Überstunden verfallen bei einer Kündigung nicht einfach – das darf dein Arbeitgeber nicht allein bestimmen. Klauseln im Vertrag sind oft unwirksam. Vorsicht bei Ausgleichsquittungen: Wenn du unterschreibst, verzichtest du auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Daher solltest du eine solche Ausgleichsquittung keinesfalls unterzeichnen, ohne dass du zuvor eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen hast.

Ausschlussfrist beachten

Wenn im Arbeits- oder Tarifverträgen eine Ausschlussfrist festgelegt ist, solltest du wachsam sein. Eine Ausschlussfrist regelt, innerhalb welchen Zeitraums Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach der Kündigung geltend gemacht werden können.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass diese Frist mindestens drei Monate betragen muss. Wenn du eine Kündigungsschutzklage einreichst, gilt die Frist allerdings automatisch als eingehalten.

Findet sich in deinem Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist, verjährt dein Anspruch auf Vergütung der Überstunden nach drei Jahren.

Wie werden Überstunden bei Kündigung vergütet?

Bei einer Kündigung kann die Vergütung von Überstunden auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Eine Möglichkeit besteht darin, Überstunden basierend auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu vergüten. Dabei wird der Stundenlohn des Arbeitnehmers für jede Überstunde gezahlt, üblicherweise mit einem Zuschlag gemäß den geltenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

  2. Einige Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen einen bestimmten Zuschlag für Überstunden vor, der über den regulären Stundenlohn hinausgeht. Dieser Zuschlag wird für jede geleistete Überstunde gezahlt und kann je nach Vereinbarung unterschiedlich hoch sein.

  3. In manchen Fällen wird für Überstunden eine Pauschalvergütung vereinbart. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer eine feste Summe für eine bestimmte Anzahl von Überstunden erhält, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Diese Pauschale muss klar und für den Arbeitnehmer verständlich im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Darf ich meine Überstunden bei Kündigung auch abfeiern?

Die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeit auszugleichen, muss zunächst im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert sein. Wenn keine entsprechenden Regelungen vorhanden sind, solltest du nur dann Überstunden abfeiern, wenn dein Arbeitgeber dem schriftlich zustimmt.

Außerdem solltest du beachten, wer darüber entscheidet, wann der Freizeitausgleich genommen wird. Hier gelten in der Regel die gleichen Regeln wie vor der Kündigung:

  • Wenn grundsätzlich der Arbeitnehmer das Recht hat, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs festzulegen, bleibt dies auch nach der Kündigung bestehen. Offene Überstunden können dann während der Kündigungsfrist durch Freizeit ausgeglichen werden.

  • Darf der Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs entscheiden, muss der Arbeitnehmer sich an dessen Wünsche halten.

Falls der Arbeits- oder Tarifvertrag keine klaren Regelungen dazu enthält, liegt die Entscheidungsgewalt üblicherweise bei deinem Arbeitgeber.

Darf mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist mit den Überstunden überbrücken?

Wie beim Abfeiern der Überstunden nach Kündigung kommt es auch hier darauf an, welche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag stehen: Wenn dein Arbeitgeber das Recht hat zu bestimmen, wann du Freizeitausgleich nimmst, kann er dies auch nach deiner Kündigung tun und entscheiden, dass du deine Überstunden abbauen sollst.

Dein Arbeitgeber sollte klar sagen, dass er möchte, dass du deine Überstunden abbummelst. Schickt er dich lediglich nach Hause, kann das als Freistellung verstanden werden – und das heißt, dass Überstunden gesondert bezahlt werden müssen. So entschied zumindest das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus dem Jahr 2019 (Urteil vom 20.11.2019, Az. 5 AZR 578/18).

Sollte ich meine Überstunden im Kündigungsschreiben erwähnen?

Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Anzahl der Überstunden im Kündigungsschreiben zu erwähnen, aber es kann durchaus sinnvoll sein, dies zu tun. Wenn du deine Überstunden im Kündigungsschreiben erwähnst, stellst du sicher, dass dein Arbeitgeber Kenntnis von den Überstunden hat und es kann dir nicht passieren, eine Ausschlussfrist zu verpassen und deine Überstunden daher am Ende nicht mehr bezahlt zu bekommen.

Wir bieten dir ein Muster, das du hierfür verwenden kannst:

Welche Regelungen gibt es für Überstunden nach einer fristlosen Kündigung?

Überstunden durch Freizeit auszugleichen, ist nur möglich, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis anders als bei einer ordentlichen Kündigung sofort beendet.

Daher müssen Überstunden bei einer fristlosen Kündigung finanziell vergütet werden, auch wenn üblicherweise ein Freizeitausgleich für Überstunden vorgesehen ist.

Arbeitgeber zahlt Überstunden nach Kündigung nicht: Was kann ich tun?

Wenn sich dein Arbeitgeber weigert, Überstunden nach der Kündigung zu vergüten, empfehlen wir dir folgende Vorgehensweise:

  1. Zunächst solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass noch offene Überstunden ausstehen und du eine entsprechende Vergütung erwartest. Manchmal kann eine direkte Kommunikation das Problem schnell lösen.

  2. Sollte die mündliche Kommunikation nicht erfolgreich sein, ist es ratsam, eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung der ausstehenden Überstunden zu verfassen. In diesem Schreiben solltest du die Einzelheiten der geleisteten Überstunden sowie die entsprechenden Berechnungen deutlich machen.

  3. In einigen Fällen kann ein Einigungsversuch durch ein Schlichtungsverfahren oder eine außergerichtliche Mediation zum gewünschten Erfolg führen.

Wenn dein Arbeitgeber weiterhin die Zahlung verweigert, empfehlen wir dir eine rechtliche Beratung bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten. Dieser kann deine Ansprüche prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Vergütung der Überstunden durchzusetzen. Gern kannst du zeitnah einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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