STAND 01.02.2024 | LESEZEIT 4 MIN
Die Gewährung einer Freistellung nach der Kündigung kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorteilhaft sein: Arbeitgeber können durch die Freistellung die Möglichkeit erhalten, ihren Personalbestand flexibel anzupassen und Ressourcen effizienter zu nutzen. Gleichzeitig ermöglicht eine Freistellung Arbeitnehmern, sich gezielt auf die Suche nach neuen beruflichen Perspektiven zu konzentrieren.
Im Arbeitsrecht bezeichnet eine Freistellung von der Arbeit die vorübergehende oder dauerhafte Befreiung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung, seine Arbeitsleistung zu erbringen, bei gleichzeitiger Fortzahlung des Gehalts.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Freistellung nach der Kündigung einigen, sollte diese Einigung für beide Seiten befriedigend sein.
Für eine Freistellung kann es verschiedene Gründe geben, darunter fallen:
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht entbunden wird, liegt eine Freistellung vor. In diesem Fall erfolgt die Freistellung oft unter Fortzahlung des Gehalts.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann ein Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend oder dauerhaft von der Arbeit freistellen, wenn beispielsweise betriebsbedingte Gründe vorliegen, wie etwa eine Umstrukturierung, Betriebsstilllegung oder eine geringere Auftragslage.
Arbeitgeber können Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen, um Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Auch in diesem Fall wird das Gehalt in der Regel weiter gezahlt.
Bei längeren Krankheitsphasen kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer freigestellt wird, insbesondere wenn eine Rückkehr in den Betrieb nicht unmittelbar absehbar ist.
In einigen Fällen gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Freistellungstage für persönliche Angelegenheiten (Hochzeit, Umzug oder andere wichtige Ereignisse).
Arbeitgeber können Arbeitnehmer in der Regel für die Dauer der Kündigungsfrist freistellen. Oft gehen Arbeitgeber so vor, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise nicht mehr aktiv am Arbeitsprozess teilnehmen soll oder wenn die Zusammenarbeit während der Kündigungsfrist nicht mehr sinnvoll ist. Während der Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis in der Regel aber offiziell bestehen.
Ja, in den meisten Fällen bleibt der Arbeitgeber auch während der Freistellung verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen. Die genauen Regelungen dazu können jedoch im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.
Gegebenenfalls können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, was die Fortzahlung des Gehalts oder auch eine unbezahlte Freistellung nach einer Kündigung angeht.
In den meisten Fällen ist eine Freistellung rechtlich wirksam, wenn sie auf vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Regelungen oder betrieblichen Erfordernissen basiert. Dennoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer Bedenken gegen eine Freistellung haben könnten:
Wenn die Freistellung ohne angemessene rechtliche Grundlage erfolgt, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um die Situation zu prüfen.
Wenn die Freistellung gegen Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen verstößt, können Arbeitnehmer gegen die Freistellung nach der Kündigung vorgehen.
Auch wenn die Gehaltszahlungen während der Freistellung nicht wie vereinbart erfolgen, können Arbeitnehmer gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Wie alles hat auch die Freistellung von der Arbeit nach einer Kündigung sowohl Vorteile als auch Nachteile.
Eine Freistellung nach der Kündigung kann nicht nur auf Wunsch des Arbeitgebers, sondern auch auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen, wenn der Arbeitgeber mit der Freistellung einverstanden ist. In solchen Fällen wird oft eine einvernehmliche Regelung getroffen, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen, Vereinbarungen zur Freistellung nach der Kündigung möglichst transparent und klar zu formulieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn Sie in Bezug auf die Freistellung nach der Kündigung unsicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie jetzt einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen umfassend vertreten werden.
Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch weiter und besprechen mit Ihnen die bestmögliche weitere Vorgehensweise.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.