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Krankschreibung nach Kündigung
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Nach der Kündigung krank schreiben lassen: Unbedenklich – oder gefährlich?

Wer kündigt oder gekündigt wird, verspürt häufig einen inneren Widerstand, seinen Noch-Arbeitsplatz bis zum offiziellen Vertragsende weiter aufzusuchen. Deswegen kommt es häufig zu Krankschreibungen nach einer Kündigung. Arbeitnehmer, die sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, sollten aber einiges beachten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Hier können Sie nachlesen, was rund um die Krankschreibung nach einer Kündigung wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es kommt nicht selten vor, dass sich Arbeitnehmer nach einer Kündigung krankschreiben lassen.
  • Eine Krankschreibung im Kündigungszeitraum hat den gleichen Stellenwert wie zu jedem anderen Zeitpunkt, kann vom Arbeitgeber jedoch angezweifelt werden.
  • Kann der Arbeitgeber die Krankschreibung wirksam erschüttern, drohen dem Arbeitnehmer die Aussetzung der Lohnfortzahlung oder gar eine fristlose Kündigung.
  • Arbeitnehmer, die sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, sollten sich ruhig verhalten und beispielsweise nicht auf Partys gehen.
  • Bei Fragen zum Thema oder persönlicher Betroffenheit mit der Thematik Krankschreibung nach Kündigung kontaktieren Sie gern jederzeit einen unserer KLUGO-Partner-Anwälte und Rechtsexperten.

Ich habe gekündigt – kann ich mich krankschreiben lassen?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, wenn Sie einen Arzt finden, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Da die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Stellenwert hat, kann der Arbeitgeber hier zunächst auch nichts ausrichten.

Trotzdem gehen Arbeitnehmer, die sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, ein Risiko ein. Arbeitgeber haben nämlich das Recht, eine Krankschreibung anzuzweifeln, die genau am Tag der Kündigung beginnt und am letzten offiziellen Arbeitstag endet. In einem aktuellen Fall hat das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitgebers entschieden, der einer Arbeitnehmerin, die sich nach der Kündigung hatte krankschreiben lassen, kein Gehalt mehr zahlen wollte. Da die Arbeitnehmerin, die nun eine weitergehende Beweispflicht traf, ihre Krankheit nicht hinreichend beweisen konnte, wies das Bundesarbeitsgericht ihre Klage mit Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21 ab.

Krankschreibung nach Kündigung – welche Nachteile gibt es?

Auch wenn Arbeitnehmer mit einer Krankmeldung, die genau für den Kündigungszeitraum gilt, oft durchkommen, haben sie Nachteile, wie beispielsweise ein schlechteres Arbeitszeugnis, zu erwarten. Allerdings können Arbeitnehmer gegen eine solche Retourkutsche des Arbeitgebers vorgehen, schließlich hat eine Krankschreibung im Kündigungszeitraum denselben Stellenwert wie jede andere Krankschreibung auch.

Kritisch wird es nur, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist. Dann kann neben der Aussetzung der Lohnfortzahlung beispielsweise auch eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Was ist, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt, macht für den Stellenwert der Krankschreibung keinen Unterschied. Allerdings ist es nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber verdächtiger, wenn sich der Arbeitnehmer plötzlich krankschreiben lässt, und er muss eher davon ausgehen, dass der Arbeitgeber versucht, die Krankschreibung wirksam zu erschüttern.

Besonders wichtig ist es dann, sich als Arbeitnehmer ruhig zu verhalten und sich während des Zeitraums, in dem die Krankschreibung gilt, nicht auf Partys, in Restaurants oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten sehen zu lassen, denen man erkrankt eigentlich nicht nachgeht. Durch ein solches Verhalten könnte sich die Krankschreibung sehr schnell entkräften lassen.

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"Eine Kündigungsschutzklage kann mit dem Ziel eingereicht werden, eine Abfindung nach einer Kündigung zu sichern. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.“

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben als Arbeitnehmer wegen einer Krankschreibung nach der Kündigung Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder zweifeln als Arbeitgeber die Krankschreibung eines gekündigten Mitarbeiters an? Wir informieren Sie jederzeit gern, wie das weitere Vorgehen in Ihrem individuellen Fall aussehen könnte. Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht auf und vereinbaren einen Termin.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.