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Was tun nach einer Kündigung? 8 Schritte, die Sie befolgen sollten

Eine plötzliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer ein Schock. Schließlich brechen mit dem Jobverlust nicht nur alltägliche Routinen und soziale Kontakte weg, sondern auch die finanzielle Situation verschlechtert sich von heute auf morgen erheblich. Trotzdem sollten Sie sich durch die plötzlichen Sorgen nicht verunsichern lassen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich nach einer Kündigung verhalten sollten und Ihre Interessen durchsetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung durch den Arbeitgeber stellt jeden Menschen vor eine große Herausforderung.
  • Nicht immer sind Kündigungen gerechtfertigt.
  • Deswegen sollten Sie Ihre Kündigung eingehend prüfen und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
  • Schwangere und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Was tun nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Nach einer erfolgten Kündigung durch den Arbeitgeber sind es vor allem 8 Schritte, die Sie befolgen sollten. Welche das sind, erklären wir Ihnen nun im Einzelnen.

1. Zwischenzeugnis verlangen

Wenn Sie gekündigt werden, sollten Sie in jedem Fall ein Zwischenzeugnis verlangen. Mit diesem können Sie sich in der Zeit zwischen der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses neu bewerben. Mit einem Zwischenzeugnis haben Sie auf dem Arbeitsmarkt erheblich bessere Chancen als ohne.

2. Arbeitslosengeld beantragen

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie nur drei Tage ab Erhalt der Kündigung Zeit, um sich arbeitslos und arbeitssuchend zu melden. Diese Frist sollten Sie auf keinen Fall verpassen, da Ihnen sonst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Wenn Sie beispielsweise an einem Donnerstag eine Kündigung erhalten, müssen Sie sich spätestens am darauffolgenden Dienstag arbeitssuchend melden (Samstage und Sonntage zählen bei der Frist nicht mit).

3. Resturlaub klären

Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch bei Kündigung. Hier haben Sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: entweder erhalten Sie für die noch offenen Urlaubstage Geld (Urlaubsabgeltung) oder Sie nehmen Ihren Resturlaub noch während der Kündigungsfrist. So oder so sollten Sie keinesfalls auf Ihre freien Tage oder die Urlaubsabgeltung verzichten.

4. Schwangerschaft oder Behinderung melden

Als Schwangere oder Mensch mit einer Schwerbehinderung haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn Sie also beispielsweise schwanger gekündigt werden, ist diese Kündigung unwirksam. Hatte Ihr Arbeitgeber noch keine Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft, haben Sie zwei Wochen Zeit, ihn über Ihre Schwangerschaft zu informieren und so den Ihnen zustehenden Kündigungsschutz zu wahren.

Als Schwerbehinderter steht Ihnen erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigung oder unter Umständen auch schon nach der Beantragung der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ein besonderer Kündigungsschutz zu. Dieser äußert sich dahingehend, dass die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes bedarf, § 168 SGB IX.

5. Nichts persönlich nehmen

Die Kündigung durch den Arbeitgeber hat natürlich auch immer Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein. Es bringt aber nichts, wenn Sie sich von Selbstzweifeln zerfressen lassen. Eine Kündigung hat nur selten persönliche, sondern meist einen wirtschaftlichen Grund. Lassen Sie also den Kopf nicht hängen und versuchen, mit Mut und Zuversicht im Berufsleben neu zu starten.

6. Aufhebungsvertrag / Kündigung prüfen

Prüfen Sie unbedingt, ob die gegen Sie ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtens ist. So ist beispielsweise nur der Personalleiter oder Geschäftsführer berechtigt, eine Kündigung zu unterschreiben. Wenn eine andere Person unterschreibt, benötigt diese eine Vollmacht. Unter Umständen haben Sie also die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen und so zumindest hinauszuzögern.

Unter Umständen bietet sich auch ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung an. Ein solcher bietet Ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als eine Kündigung. Beachten Sie aber, dass ein Aufhebungsvertrag meistens zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld führt.

7. Kündigungsschutzklage einreichen?

Spricht der Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Kündigung aus, können Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben. So können Sie Ihren Arbeitsplatz entweder sichern oder zumindest eine Abfindung erhalten.

8. Rechtsbeistand einholen

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber lohnt es sich grundsätzlich, einen Rechtsbeistand einzuholen und die Umstände der Kündigung zu schildern. Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie sicher sein, keine Fristen zu verpassen und in einer starken Verhandlungsposition zu sein.

Eine KLUGO Rechtsberatung kann Ihnen dabei helfen eine erste Orientierung im Arbeitsrecht zu Ihrem individuellen Fall zu erhalten. Kontaktieren Sie uns lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser schätzt Ihre Erfolgsaussichten ein und bietet Ihnen Lösungsvorschläge an.

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