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Minusstunden bei Kündigung
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Minusstunden bei Kündigung: So gehen Sie vor

STAND 17.03.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Wenn Sie weniger arbeiten als mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich vereinbart, sammeln Sie Minusstunden an – zumindest dann, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Doch welche Voraussetzungen sind das? Und wie wird mit Minusstunden bei Kündigung verfahren? Dürfen Sie vom Lohn abgezogen oder gar mit Resturlaub verrechnet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema erhalten Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer können nur dann Minusstunden ansammeln, wenn sie einem Arbeitszeitkonto vertraglich zugestimmt haben.
  • Zudem muss der Arbeitnehmer selbst für die Minusstunden verantwortlich sein.
  • Minusstunden bei Kündigung können mit dem Gehalt verrechnet werden, wenn alle Voraussetzungen für Minusstunden erfüllt sind.
  • Eine Verrechnung der Minusstunden bei Kündigung mit dem Resturlaub ist arbeitsrechtlich verboten.
  • Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist Ihnen bei arbeitsrechtlichen Problemen jederzeit gern behilflich.

Was zählt bei einer Kündigung als Minusstunden?

Arbeitsrechtlich zählen als Minusstunden diejenigen Stunden, die ein Arbeitnehmer im Vergleich zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit weniger arbeitet.

Allerdings müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Arbeitnehmer überhaupt Minusstunden ansammeln kann:

  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ein sogenanntes Arbeitszeitkonto vereinbart haben, auf dem Ihre Arbeitszeit erfasst wird. Arbeiten Sie weniger als vertraglich vereinbart, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen aber trotzdem Ihr volles Gehalt, handelt es sich dabei um eine Vorwegleistung. Ohne Arbeitszeitkonto können arbeitsrechtlich keine Minusstunden aufgebaut werden.
  2. Der Arbeitnehmer muss mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ausdrücklich einverstanden sein. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil mit dem Az.: 3 Sa 493/11 vom 15.11.2011. Zudem sind vertragliche Vereinbarungen wichtig, die den Abbau von Minusstunden regeln.
  3. Die dritte Voraussetzung für die Entstehung von Überstunden ist die Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers. Das heißt, dass der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sein muss, dass Minusstunden entstehen: Geht er an einem Tag früher und arbeitet die fehlenden Stunden nicht nach, sind Minusstunden die Folge. Gibt es aber beispielsweise einfach nicht genug Arbeit, obwohl der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet, ist der Arbeitgeber gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug und darf dem Arbeitnehmer keine Minusstunden anrechnen.

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Ein KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht ist gern für Sie da, wenn Sie Fragen zum Thema Minusstunden bei Kündigung haben oder Ihr Arbeitgeber trotz fehlendem Arbeitszeitkonto Minusstunden mit Ihrem Gehalt verrechnet hat. Sie können jederzeit einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren und Ihren individuellen Fall mit einem erfahrenen Rechtsexperten besprechen.

Wie kann ich vorgehen, wenn ich Minusstunden bei Kündigung habe?

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen und Minusstunden haben, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  • Überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Arbeitsvertrag einem Arbeitszeitkonto zugestimmt haben.
  • Überprüfen Sie weiter, ob sich in Ihrem Arbeitsvertrag Regelungen zum Aufarbeiten von Minusstunden finden.
  • Kontrollieren Sie die Anzahl Ihrer Minusstunden und ob die Verantwortlichkeit für die Überstunden bei Ihnen liegt.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie mit den Minusstunden bei Kündigung verfahren werden soll.
  • Handelt Ihr Arbeitgeber eigenmächtig und zieht Ihnen die Minusstunden beispielsweise ohne Absprache vom Lohn ab, können Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Arbeitsrecht dagegen vorgehen.
  • Verlangt Ihr Arbeitgeber eine Verrechnung der Minusstunden mit dem Gehalt, obwohl nicht alle Voraussetzungen für Minusstunden erfüllt sind, können Sie Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Können Minusstunden vom Gehalt abgezogen oder mit Resturlaub verrechnet werden?

Sind alle Voraussetzungen für das Entstehen von Minusstunden erfüllt, können Minusstunden bei Kündigung vom Gehalt abgezogen werden. Allerdings muss hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das bedeutet, dass die Abzüge nicht so hoch sein dürfen, dass sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Minusstunden zu klären.

Arbeitsrechtlich verboten ist es allerdings, die Minusstunden bei einer Kündigung mit dem Resturlaub zu verrechnen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil mit dem Az.: 9 AZR 43/97, mit der Begründung, Urlaub könne nur für eine zukünftige Zeit gewährt werden, nicht aber rückwirkend für angesammelte Minusstunden verbraucht werden.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.