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Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen
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Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen abschließen

Eine Erkrankung kann das Leben eines Menschen von Grund auf ändern. Oftmals fällt es den Betroffenen auch schwer, ihren Beruf weiterhin auszuführen. Statt einer Kündigung bietet es sich in solchen Fällen an, über einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen nachzudenken. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit achten müssen und was es beim Arbeitslosengeld und der Krankenversicherung zu beachten gilt.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?

Mit einem Aufhebungsvertrag ist es möglich, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Wenn Sie sich dazu entschließen, mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zu schließen, birgt das für beide Seiten Vorteile: So ist ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit trotz Abfindung häufig weniger kostenintensiv als eine krankheitsbedingte Kündigung und die beiden Vertragsparteien müssen sich nicht an gesetzlich vorgeschriebene oder vereinbarte Kündigungsfristen halten. Außerdem entfällt bei einem Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen die Anhörung beim Betriebsrat.

Wie funktioniert ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?

In einem Aufhebungsvertrag legen beide Vertragsparteien fest, unter welchen Bedingungen das jeweilige Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Demzufolge wird ein Aufhebungsvertrag immer in beiderseitigem Einverständnis geschlossen, ist also nicht wie die Kündigung eine einseitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Wichtig zu wissen: § 623 BGB schreibt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Schriftform vor. Sollten Sie Fragen zum Aufhebungsvertrag bei längerer Krankheit haben oder ein anderes konkretes rechtliches Problem haben, können Sie bei KLUGO eine Erstberatung bei einem erfahrenen Anwalt bei Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen und bei Bedarf von weiteren unserer maßgeschneiderten Beratungspakete profitieren.

Wie beeinflusst der Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld?

Leider hat ein Aufhebungsvertrag nicht nur Vorteile, sondern kann auch Nachteile bringen – vor allem beim Arbeitslosengeld. In vielen Fällen müssen Menschen, die einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen abschließen, einige Wochen ohne Arbeitslosengeld auskommen, weil der Aufhebungsvertrag unter Umständen eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst. Maßgebend für die Entscheidung der Agentur für Arbeit, was eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld beim Aufhebungsvertrag angeht, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Ist eine Erkrankung ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag?

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, müssen Sie das Vorliegen eines sogenannten wichtigen Grundes für den Aufhebungsvertrag wegen Kran/kheit nachweisen können. Eine Erkrankung zählt nur dann als wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag, wenn Sie als Arbeitnehmer wegen Ihrer Erkrankung eine personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung befürchten mussten. Um sicher auszuschließen, dass Ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld wegen eines Aufhebungsvertrags aus gesundheitlichen Gründen droht, ist es empfehlenswert, die Agentur für Arbeit frühzeitig zu informieren und Ihren individuellen Fall prüfen zu lassen. Gern sind auch wir von KLUGO Ihnen im Rahmen einer rechtlichen Beratung bei Ihrem Problem behilflich.

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Wie beeinflusst ein Aufhebungsvertrag die Krankenversicherung?

Inwieweit ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen die Krankenversicherung beeinflusst, hängt davon ab, ob Sie bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld erhalten oder nicht. Im Falle einer verhängten Sperrfrist sind Sie erst ab der fünften Woche Ihrer Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit krankenversichert. Allerdings sind die Krankenversicherung betreffende Sorgen trotzdem unbegründet: Dank der im fünften Sozialgesetzbuch verankerten Nachversicherungspflicht sind Sie trotz eventueller Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld krankenversichert.

Sie benötigen Hilfe beim Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen oder möchten einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen? KLUGO hilft Ihnen weiter: einfach, schnell und wann immer Sie uns brauchen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.