10 Tipps zum Aufhebungsvertrag

Was du beachten solltest 10 Tipps zum Aufhebungsvertrag

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Ein Aufhebungsvertrag beinhaltet vor allem für Arbeitnehmer in den meisten Fällen Risiken und Nachteile, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Damit du dich nicht blind auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, haben wir die zehn wichtigsten Punkte zum Thema Aufhebungsvertrag für dich zusammengefasst.

von M. Lind
24.01.2022
5 Min Lesezeit

10 Tipps zum Aufhebungsvertrag Das Wichtigste in Kürze

  • Der Aufhebungsvertrag ist eine alternative Möglichkeit zur Kündigung, um das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und nach eigenen Bedingungen zu beenden.

  • Während eine Kündigung eine einseitige Aufkündigung des Vertragsverhältnisses bedeutet, müssen bei einem Aufhebungsvertrag beide Vertragsparteien einverstanden sein.

  • Aufhebungsverträge sind oftmals nachteilig für den Arbeitnehmer, bieten für Arbeitgeber aber viele Vorteile.

  • In einem Aufhebungsvertrag können individuelle Klauseln vereinbart werden, zum Beispiel ein fristloser Austritt aus dem Unternehmen, der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Zahlung einer Abfindung.

  • Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, sollte dieser durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.

Unsere 10 Tipps zum Aufhebungsvertrag

Damit ein Aufhebungsvertrag nicht zu deinem Nachteil ist, solltest du einige Tipps und Tricks beachten. Prüf vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages genau, ob dieser deinen Anforderungen entspricht.

1. Schriftformerfordernis und übereinstimmende Willenserklärung

Beachte, dass ein Aufhebungsvertrag schriftlich zu formulieren und nur mit beidseitiger Zustimmung in Form einer Unterschrift rechtskräftig ist. Weitere Details findest du hier: Was ist ein Aufhebungsvertrag?

KLUGO Tipp: Beachte unbedingt die Formalitäten des Aufhebungsvertrags. Ein Aufhebungsvertrag, der mündlich, per SMS oder E-Mail geschlossen wird, ist ungültig. Lass dich zu dem Thema beraten.

2. Kein Kündigungsschutzverfahren

Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages hast du keine Kündigungsschutzrechte mehr. Eine vorangegangene Kündigung wird durch den Aufhebungsvertrag unwirksam. Hat dein Arbeitgeber vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine Kündigung angekündigt, so kannst du dies als triftigen Grund für den Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt angeben und somit die dreimonatige Sperrzeit gem. § 159 SGB III umgehen.

3. Keine Anfechtungs- und Widerrufsmöglichkeiten

Du hast zwar grundsätzlich die Möglichkeit, deinen Aufhebungsvertrag anzufechten, jedoch mit nur sehr geringer Erfolgschance. Überlege deshalb gut vor Unterzeichnung und lass dir Zeit. Du kannst den Aufhebungsvertrag gegebenenfalls durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

4. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Durch die freiwillige Beendigung deines Arbeitsverhältnisses wird dir für eine gewisse Zeit möglicherweise kein Arbeitslosengeld gezahlt (Sperrfrist).

5. Resturlaub und Überstunden – triff Regelungen!

Vergiss nicht, Regelungen über den weiteren Umgang mit Überstunden und Resturlaub in deinem Aufhebungsvertrag zu treffen. Das kann sowohl eine Auszahlung der verbliebenen Tage und Stunden sein, aber auch ein späteres Vertragsende, in dem überschüssige Urlaubstage und Überstunden genutzt werden. Während dieser Zeit erhältst du weiterhin wie gewohnt dein Gehalt.

6. Abfindung vereinbaren

Bist du bereits länger im Unternehmen beschäftigt und hast womöglich noch einen starken Kündigungsschutz? Dann solltest du eine angemessene Abfindung in deinem Aufhebungsvertrag vereinbaren. Üblicherweise beträgt die Höhe der Abfindung 0,5 – 1 Monatsgehalt pro Jahr im Unternehmen. Allerdings können hier auch abweichende Regelungen getroffen werden. So ist es zum Beispiel empfehlenswert, die Summe der Abfindung zu erhöhen, wenn der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag ein Wettbewerbsverbot erteilt. In diesem Fall darfst du für eine festgelegte Frist nicht in einem Unternehmen arbeiten, das in direkter Konkurrenz zu deinem früheren Arbeitgeber steht. In einem solchen Fall sind meist deutlich höhere Abfindungssummen möglich.

§ 10 Abs. 1 KSchG

Gem. § 10 Abs. 1 KSchG beträgt die Höchstgrenze der vom Gericht festzusetzenden Abfindung im Regelfall 12 Monatsverdienste. Wenn der Arbeitnehmer 50 Jahre alt oder älter ist und das Arbeitsverhältnis mind. 15 Jahre Bestand hatte, werden 15 Monatsverdienste verrechnet. Ist der Arbeitnehmer 55 Jahre alt oder älter und besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens 20 Jahren, ist die Abfindung so hoch wie 18 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 2 Satz 1 KSchG).

7. Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis steht allen Arbeitnehmern zu, wenn sie den Betrieb verlassen. Vereinbare im Aufhebungsvertrag die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, um möglichst gute Chancen auf dem Berufsmarkt zu haben. Zusätzlich kannst du über die Note des Arbeitszeugnisses verhandeln oder dich mit deinem Arbeitgeber darauf einigen, dass du deinen Zeugnistext selbst formulierst.

8. Keine langen Kündigungsfristen

Ein neues Jobangebot kann deine Chance sein, schnell und ohne lange Kündigungsfristen aus deinem alten Arbeitsvertrag zu kommen. Vereinbare im Aufhebungsvertrag einen für dich günstigen Kündigungszeitpunkt. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollte zwischen Austritt aus dem Unternehmen und dem Start bei deinem neuen Arbeitgeber möglichst wenig Zeit liegen. In der Zeit der Arbeitslosigkeit erhältst du wegen einer Sperrfrist bei Aufhebungsverträgen womöglich kein Arbeitslosengeld.

9. Rückgabe des Betriebseigentums

Solltest du als Arbeitnehmer Sachleistungen erhalten haben, die Eigentum des Arbeitgebers sind, musst du diese an den Arbeitgeber zurückgeben. Regelungen dazu können ebenfalls im Aufhebungsvertrag getroffen werden – zum Beispiel auch dann, wenn betriebsinterne Sachleistungen in dein Eigentum übergehen sollen.

10. Lass dir Bedenkzeit vor der Unterzeichnung einräumen

Du solltest dich generell bei keinem Vertrag zu einer vorschnellen Unterzeichnung drängen lassen. Sei misstrauisch und lass dir genügend Zeit, um den Vertrag zu prüfen. Ein Aufhebungsvertrag behält auch nach ein oder zwei Tagen noch seine Gültigkeit. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, lass den Aufhebungsvertrag zusätzlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um eine Benachteiligung auszuschließen und mögliche Konsequenzen des Aufhebungsvertrages zu kennen.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Beachte unsere Tipps und Tricks rund um den Aufhebungsvertrag, bevor du diesen unterzeichnest. Solltest du zusätzliche Beratung benötigen oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen wollen, wende dich an unsere telefonische Erstberatung. Wir verbinden dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Arbeitsrecht, die dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du weitergehende Beratungsleistungen nutzen möchtest. Gern kannst du dies telefonisch direkt entscheiden oder dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut an uns wenden.

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Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind