Welche Konsequenzen drohen? Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen
Bist du wegen Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit gekommen und daraufhin abgemahnt oder gekündigt worden? Dann solltest du dich von einem Rechtsexperten in unserer KLUGO Erstberatung nach deinen Möglichkeiten erkundigen.
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Die Gewerkschaft ver.di setzt auch 2025 wieder auf Streiks, um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen durchzusetzen. Besonders betroffen sind aktuell der öffentliche Nahverkehr, Flughäfen und der Gesundheitssektor. Dies führt in vielen Städten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Zugausfällen. Als Arbeitnehmer stehst du vor der Frage: Was passiert, wenn ich aufgrund von Streiks nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit erscheinen kann? Welche Rechte und Pflichten habe ich in einem solchen Fall?
Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen Das Wichtigste in Kürze
Ein Streik kann die Pflicht zur Erbringung von Arbeit entfallen lassen, wenn der Arbeitsweg objektiv unzumutbar ist.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich um Alternativen zu kümmern und ihren Arbeitgeber unverzüglich über Verspätungen oder Fernbleiben zu informieren.
Ein Streik berechtigt nicht automatisch dazu, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.
Habe ich als Arbeitnehmer Schuld, wenn ich wegen Streik nicht zur Arbeit kommen kann?
Gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Kann er dies nicht, weil er wegen eines Streiks nicht zur Arbeit gelangt, erfüllt er grundsätzlich seine vertraglichen Pflichten nicht.
Nach § 275 BGB entfällt die Pflicht zur Leistung, wenn diese für den Arbeitnehmer, unmöglich ist. Ein klassischer Fall einer solchen Unmöglichkeit ist höhere Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen oder Vulkanausbruch). Ob ein Streik als "höhere Gewalt" gilt, ist umstritten und hängt vom Einzelfall ab. Nach der Definition des Bundesgerichtshofs (Az. X ZR 142/15) liegt höhere Gewalt vor, wenn ein Ereignis von außen kommt, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch mit zumutbaren Mitteln nicht vermeidbar war.
Bei einem Arbeitnehmer, der weite Strecken mit dem Auto oder Bus zurücklegen muss, wird man ein Verschulden wohl verneinen, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. Und er dabei auch nicht auf andere zumutbare Weise zur Arbeitsstätte gelangen konnte. Kommt man jedoch nicht zur Arbeit, weil man sich nicht um bestehende und zumutbare Alternativen gekümmert hat, wird man wohl zumindest ein Mitverschulden bejahen müssen.
Je nach Einzelfall kann es einem Arbeitnehmer zugemutet werden, mit einem Taxi zur Arbeit zu fahren oder andersartige Mehrkosten für die Anfahrt in Kauf zu nehmen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann oder verspätet ankomme?
Wenn du alles Zumutbare unternommen hast und trotzdem wegen Streik nicht oder zu spät zur Arbeit kommst, musst du allerdings keine Abmahnung oder Kündigung durch deinen Arbeitgeber oder etwaige Schadenersatzforderungen befürchten.
Du solltest aber im Falle einer Verhinderung oder Verspätung diese stets so kurz wie möglich halten und deinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz kann dir sonst eine Abmahnung drohen.
Folgende arbeitsrechtliche Folgen sind zu beachten:
Unentschuldigtes Fernbleiben kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Lohnfortzahlung entfällt nach dem Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB), wenn du nicht arbeiten kannst.
Ein Anspruch auf Ersatz für durch den Streik entstandene Mehrkosten (z. B. Taxifahrten) besteht nicht.
Muss mein Arbeitgeber mir Urlaub geben für die Zeit des Streiks?
Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, deinen Erholungsurlaub zu gewähren, weil gestreikt wird. Dies würde die Streiklast auch einseitig auf den Arbeitgeber verlagern. Es ist selbstverständlich nicht verboten, an einem Streiktag Urlaub zu nehmen. Dieser müsste dann aber wie üblich im Vorhinein beantragt werden.
Kann ich stattdessen Überstunden abbauen?
Wenn du wegen eines Streiks nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommst, kannst du dadurch nicht einfach Überstunden abfeiern. Wenn du Überstunden angehäuft hast und durch den Streik weniger gearbeitet hast, ist es möglich, dass dein Arbeitgeber dir auf Nachfrage Überstunden erlässt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine entsprechende Absprache mit deinem Arbeitgeber sollte immer schriftlich dokumentiert werden.
Habe ich bei Streik ein Recht auf Homeoffice?
Ob du aufgrund eines Streiks ins Homeoffice wechseln kannst, hängt von deinem Arbeitsvertrag und den betrieblichen Regelungen ab.
Seit Inkrafttreten des "Mobile-Arbeit-Gesetzes" im Jahr 2024 haben Arbeitnehmer in bestimmten Fällen ein Recht auf Homeoffice. Allerdings gilt dies nur, wenn:
Der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Homeoffice ermöglicht,
Die Art der Arbeit dies zulässt (z. B. bei reiner Bürotätigkeit),
Keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.
Du solltest frühzeitig mit deinem Arbeitgeber klären, ob Homeoffice im Streikfall möglich ist. Eine schriftliche Bestätigung ist empfehlenswert.
Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen Wie hilft dir dabei ein Anwalt weiter?
Du kamst wegen des Streiks zu spät zur Arbeit oder konntest überhaupt nicht bei deiner Arbeitsstelle erscheinen? Dein Arbeitgeber hat dir daraufhin eine Kündigung oder Abmahnung gegeben? Dann solltest du dir rechtliche Unterstützung holen. KLUGO bietet telefonische Erstberatung im Arbeitsrecht an. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir gerne weiter bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeits- und Dienstverträgen.