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Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen: Welche Konsequenzen drohen?

STAND 08.01.2024 | LESEZEIT 9 MIN

Am 8. Januar haben Landwirte in Deutschland landesweit Straßenblockaden angekündigt, was zu Staus und Verkehrsbehinderungen führen kann. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche Auswirkungen dies für Arbeitnehmer haben könnte, wenn sie deswegen nicht rechtzeitig zur Arbeit gelangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Streik kann die Pflicht zur Erbringung von Arbeit entfallen lassen.
  • Arbeitnehmer müssen persönliche Streikfolgen minimieren und ihren Arbeitgeber über Fernbleiben und Verspätung informieren.
  • Ein Streik berechtigt nicht, Urlaub nehmen zu dürfen oder Überstunden abbauen zu können.

Habe ich als Arbeitnehmer Schuld, wenn ich wegen Streik nicht zur Arbeit kommen kann?

Der typische Dienstvertrag, geregelt in § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sieht vor, dass der Arbeitnehmer „zur Leistung der versprochenen Dienste“ verpflichtet ist und der Arbeitgeber „zur Gewährung der vereinbarten Vergütung“. Kommt ein Arbeitnehmer wegen Streik nicht zur Arbeit, erfüllt er seine primäre Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht.

Nach § 275 BGB entfällt die Pflicht zur Leistung, wenn diese für den Arbeitnehmer, unmöglich ist. Ein klassischer Fall einer solchen Unmöglichkeit ist höhere Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen oder Vulkanausbruch). Der Bundesgerichtshof definierte höhere Gewalt in einem Reiserechts-Urteil (Az. X ZR 142/15) als ein „von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis“. Auch ein Streik kann darunterfallen.

Bei einem Arbeitnehmer, der weite Strecken mit dem Auto oder Bus zurücklegen muss, wird man ein Verschulden wohl verneinen, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. Und er dabei auch nicht auf andere zumutbare Weise zur Arbeitsstätte gelangen konnte. Kommt man jedoch nicht zur Arbeit, weil man sich nicht um bestehende und zumutbare Alternativen gekümmert hat, wird man wohl zumindest ein Mitverschulden bejahen müssen.

Je nach Einzelfall kann es einem Arbeitnehmer zugemutet werden, mit einem Taxi zur Arbeit zu fahren oder andersartige Mehrkosten für die Anfahrt in Kauf zu nehmen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann oder verspätet ankomme?

Wenn Sie alles Zumutbare unternommen haben und trotzdem wegen Streik nicht oder zu spät zur Arbeit kommen, müssen Sie allerdings keine Abmahnung oder Kündigung durch Ihren Arbeitgeber oder etwaige Schadenersatzforderungen befürchten.

Sie sollten aber im Falle einer Verhinderung oder Verspätung diese stets so kurz wie möglich halten und ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz kann Ihnen sonst eine Abmahnung drohen.

Da im deutschen Arbeitsrecht der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ gilt, können Sie für die Zeit, in der sie nicht gearbeitet haben, keine Vergütung verlangen. Wenn Sie sich auf Unmöglichkeit berufen, entfällt zudem gemäß § 326 Abs. 1 BGB der Anspruch auf die Gegenleistung, also den Arbeitslohn.

Muss mein Arbeitgeber mir Urlaub geben für die Zeit des Streiks?

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen Erholungsurlaub zu gewähren, weil gestreikt wird. Dies würde die Streiklast auch einseitig auf den Arbeitgeber verlagern. Es ist selbstverständlich nicht verboten, an einem Streiktag Urlaub zu nehmen. Dieser müsste dann aber wie üblich im Vorhinein beantragt werden.

Kann ich als Alternative Überstunden abbauen?

Wenn Sie wegen eines Streiks nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen, können Sie dadurch nicht einfach Überstunden abfeiern. Wenn Sie Überstunden angehäuft haben und durch den Streik weniger gearbeitet haben, ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen auf Nachfrage Überstunden erlässt. Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers darauf besteht jedoch nicht. Eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitgeber sollte immer schriftlich dokumentiert werden.

Habe ich bei Streik ein Recht auf Homeoffice?

Durch einen Streik haben Sie nicht automatisch das Recht, vom Homeoffice aus zu arbeiten. Grundsätzlich hängt es von Ihrem Arbeitsvertrag ab, von welchem Ort aus Sie Ihre Arbeitsleistung zu erbringen haben. Sie können Ihren Arbeitgeber jedoch bitten, vom Homeoffice aus arbeiten zu dürfen. Eine entsprechende Erlaubnis sollte ebenfalls schriftlich dokumentiert werden.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie kamen wegen des Streiks zu spät zur Arbeit oder konnten überhaupt nicht bei Ihrer Arbeitsstelle erscheinen? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen daraufhin eine Kündigung oder Abmahnung gegeben? Dann sollten Sie sich rechtliche Unterstützung holen. KLUGO bietet telefonische Erstberatung im Arbeitsrecht an. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeits- und Dienstverträgen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.