Das musst du wissen Arten von Arbeitszeugnissen

Möchtest du ein Zwischenzeugnis erhalten, um dich anderweitig zu bewerben und dein Arbeitgeber weigert sich oder weicht die Bewertung in deinem Endzeugnis deutlich vom Zwischenzeugnis ab?

Dann solltest du dir in einer rechtlichen Beratung deine Möglichkeiten aufzeigen lassen. In unserer Erstberatung kannst du dir Handlungsempfehlungen von unseren Rechtsexperten geben lassen.

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Arbeitszeugnisse können in eine Vielzahl von Arten unterteilt werden – abhängig von der Art deines Arbeitsverhältnisses, dem Zeitpunkt der Erstellung sowie dem Umfang. Folgend erhältst du einen genauen Überblick.

von KLUGO
01.03.2019
9 Min Lesezeit

Arten von Arbeitszeugnissen Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

  • Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnisse.

  • Neben allgemeinen Arbeitszeugnissen gibt es noch Praktikumszeugnisse, Ausbildungszeugnisse und dienstliche Beurteilungen.

  • Du musst ein Arbeitszeugnis aktiv von deinem Arbeitgeber einfordern.

  • Ein einfaches Arbeitszeugnis dient nur der Bestätigung deiner Tätigkeit im Unternehmen.

  • Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Verhaltens- und Leistungsbeurteilung.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnissen. Diese unterscheiden sich zum einen durch den Zeitpunkt der Ausstellung, aber auch durch den Inhalt.

Unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Praktikumszeugnisse

  • Ausbildungszeugnisse

  • Dienstliche Beurteilungen

  • Allgemeine Arbeitszeugnisse

Unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses unterscheidet man außerdem Zwischenzeugnisse, Endzeugnisse und Abschlusszeugnisse. Diese können wiederum jeweils als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis abgefasst werden.

infografik arbeitszeugnis arten
Unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnissen – Infografik

Ist dein Arbeitsverhältnis nicht beendet und wünschst du dir lediglich eine Leistungsbeurteilung für einen bestimmten Zeitraum, dann handelt es sich dabei um ein Zwischenzeugnis. Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir auf Verlangen ein Abschlusszeugnis auszustellen.

Ein einfaches Zeugnis muss Angaben zu Art und Dauer deiner Tätigkeit enthalten, nicht jedoch eine Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung. Angaben, die über deine Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Übernahme von Sonderaufgaben informieren und für deinen zukünftigen Arbeitgeber von Interesse sein könnten, müssen jedoch enthalten sein. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss darüber hinaus Auskunft über deine Leistungen und dein Sozialverhalten geben.

Davon zu unterscheiden ist die Arbeitsbestätigung: Diese ist – trotz abweichender Überschrift - häufig ein einfaches Arbeitszeugnis, das bei Vorlage als Nachweis dient, dass du in dem betreffenden Zeitraum in dem Unternehmen tätig warst.

KLUGO Tipp:

Einen Anspruch auf dein Arbeitszeugnis hast du erst nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses – im Falle einer Kündigung, nach Beendigung der Kündigungsfrist. Falls du schon früher ein Zeugnis benötigst, kannst du ein vorläufiges Arbeitszeugnis beantragen.

Dein Arbeitszeugnis muss den erforderlichen Formvorschriften genügen: Dazu gehört, dass es schriftlich erteilt wurde und von deinem Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben ist. Darüber hinaus muss es klar und verständlich formuliert sein und der Wahrheit entsprechen: Abwertende Äußerungen oder falsche Angaben sind rechtlich nicht zulässig. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitszeugnis – ob einfach oder qualifiziert – arbeitsfördernd sein soll. Nicht zulässig ist, dass einzelne Formulierungen deiner neuen Beschäftigung im Wege stehen. Das gilt auch für Meinungsverschiedenheiten, die während deiner Beschäftigung ein Thema waren: Sie haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen.

Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält folgende Elemente:

  • Deine Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse

  • Art deiner Beschäftigung

  • Dauer deiner Beschäftigung: Unterbrechungen durch Krankheit oder Streik dürfen hier nicht angegeben werden

  • Dauer deines Arbeitsverhältnisses

Dein einfaches Arbeitszeugnis gibt weder Auskunft über deine mögliche Leistungsbeurteilung noch über dein Verhalten. Es ist daher nur begrenzt aussagekräftig: Arbeitgeber und Verantwortliche im Personalbereich legen in der Praxis daher Wert auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das weniger neutral ist und mehr Bewertungen in Bezug auf die Person an sich beinhaltet.

Wichtig zu wissen:

Auch das einfache Arbeitszeugnis muss deine Beschäftigung umfassend beschreiben!

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Im Gegensatz dazu enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis immer auch eine Beurteilung deiner Leistung und deines Verhaltens. Sie wird nach der Tätigkeitsbeschreibung aufgeführt und beschreibt zum einen, wie du dich gegenüber Kollegen, deinem Arbeitgeber und Kunden verhalten hast. Zum anderen enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis einen Hinweis darauf, welche Leistung du während deines Arbeitsverhältnisses erbracht hast. Hier haben sich einige Formulierungen & Codes durchgesetzt, die auf den ersten Blick erkennen lassen, ob dein Arbeitgeber tatsächlich mit dir zufrieden war.

KLUGO Tipp:

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wird nur auf dein Verlangen ausgestellt. Demnach kannst du nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nicht davon ausgehen, dass dir automatisch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zugestellt wird: Fordere dieses gem. § 109 Abs. (1) Satz 3 GewO ein!

Auch qualifizierte Arbeitszeugnisse können sich deutlich voneinander unterscheiden. Je nachdem, ob es sich um ein Zwischen-, Ausbildungs- oder Praktikumszeugnis handelt, können diese ganz verschieden geprägt sein.

Zwischenzeugnis

Schon vor der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses kann es sinnvoll sein, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in Form eines Zwischenzeugnisses in der Hand zu halten. Dies hat vor allem den Hintergrund, dass du dich in der Regel schon sehr viel früher nach einer neuen Stelle umschauen wirst, wenn das Ende deiner Beschäftigung für dich absehbar ist. Ein genereller Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht - allerdings können berechtigte Interessen deinen Anspruch begründen. Dazu zählt zum Beispiel der Abschluss eines Aufhebungsvertrags, aber auch der Wechsel deines Vorgesetzten.

Ausbildungszeugnis

Nach Abschluss deiner Ausbildung hast du als Auszubildende gem. § 16 Berufsbildungsgesetz (kurz: BBiG) einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses Recht ist losgelöst von dem Umstand, ob du per Übernahme in den Mitarbeiterstamm deines Unternehmens eingegliedert wirst oder nach der Ausbildung in ein anderes Unternehmen bzw. zu einem anderen Arbeitgeber wechselst.

Praktikumszeugnis

Alle Beschäftigten haben einen generellen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis - das gilt auch für dich als Praktikanten, denn du zählst genauso wie Auszubildende als Lernende, vgl. §26 BBiG i.V.m. § 16 BBiG.

Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?

Unabhängig von Art und Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses besteht dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung. Demnach hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das ist übrigens auch losgelöst von dem Beendigungsgrund deines Arbeitsverhältnisses: Ob ordentliche, fristgerechte, außerordentliche oder fristlose Kündigung: Einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis hast du in jedem Fall. Aber: Ob du ein Zwischenzeugnis oder ein Abschlusszeugnis verlangen kannst, ist abhängig vom Anlass deiner Anfrage.

Sie haben als Arbeitnehmer gem. § 109 GewO das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Die Art des Arbeitszeugnisses, das für Arbeitnehmer ausgestellt wird, kann dabei stark variieren. So gibt es für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse auch unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnissen.

Jens Gursky Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Jens Gursky

Wenn dein Arbeitgeber dir gekündigt hat, du selbst dein Arbeitsverhältnis gekündigt hast, eine befristete Anstellung ausläuft oder du einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hast, kannst du ein einfaches Zwischenzeugnis verlangen, um dich anderweitig zu bewerben. Auf die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses kommt es dabei nicht an. Jedoch kannst du ein qualifiziertes Zeugnis erst ab einer Beschäftigungsdauer von ca. sechs Monaten verlangen.

Zusammenfassung:

Als Arbeitnehmer hast du stets einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhältst du erst nach einer Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten.

Dein Anspruch auf das Zwischenzeugnis ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Allerdings ergeben sich aus der laufenden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte viele anerkannte Gründe, bei deren Vorliegen deinem Wunsch auf ein Zwischenzeugnis nachgekommen werden muss.

Zu den anerkannten Gründen, bei denen der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis nicht abgelehnt werden darf, gehören unter anderem:

  • ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis ohne Mitarbeiterbeurteilung.

  • ein Wechsel deines direkten Vorgesetzten.

  • du wechselst in eine andere Abteilung.

  • eine Veränderung deiner Arbeitsaufgaben.

  • eine Elternzeit steht dir bevor.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

In der Regel stellen die heutigen Arbeitgeber bereits ohne Aufforderung qualifizierte Arbeitszeugnisse aus. Merkst dir nur für den Fall der Fälle, dass du auch immer die Möglichkeit bzw. den gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hast und gib dich nicht mit weniger zufrieden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf deine berufliche Weiterentwicklung angebracht.

BGB § 630: Arbeitgeber in der Pflicht

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Was tun bei einer Verweigerung?

Sofern dein Arbeitgeber die Erteilung eines Zwischenzeugnisses verweigert, bleibt dir der Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser wird je nach Sachlage zunächst deinen Arbeitgeber auffordern, deinem Ersuchen nachzukommen oder direkt eine Klage zur Durchsetzung deines Zeugnisanspruchs beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens musst du jedoch nachweisen, dass du ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung besitzt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, solltest du im Rahmen einer telefonischen Erstberatung daher unbedingt abklären, ob du tatsächlich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast.

So gehst du vor:

  • Nutze die Erstberatung von KLUGO, um dir deinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bestätigen zu lassen.

  • Lass einen Fachanwalt für Arbeitsrecht deinen Anspruch durchsetzen.

Anspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast du einen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Der Inhalt dieses Arbeitszeugnisses darf vom letzten Zwischenzeugnis nur dann negativ abweichen, wenn sich deine Leistungen dramatisch verschlechtert haben. Beachte in allen Fallkonstellationen, dass dein Arbeitgeber erst auf deine Aufforderung hin tätig werden muss.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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