Das solltest du wissen Aufbau & Inhalt des Arbeitszeugnisses
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Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterscheidet sich von einem einfachen Arbeitszeugnis insofern, als es zusätzliche Angaben zu deinem Mitarbeiter und seiner Leistung enthält. Welche Inhalte es genau umfasst, ist gesetzlich geregelt. Mehr dazu erfährst du im folgenden Beitrag.
Aufbau & Inhalt des Arbeitszeugnisses Das Wichtigste in Kürze
Du solltest ein Arbeitszeugnis stets objektiv formulieren.
Es gibt gewisse Vorgaben, wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut werden sollte.
Du kannst sogar mit Fehlern im Arbeitszeugnis eine Aussage über deinen Mitarbeiter tätigen.
Mit übertrieben positiven Formulierungen sagst du etwas Negatives über deinen Mitarbeiter aus.
Welche Regeln gelten? Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Du solltest für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beispielsweise „Zeugnis“ als Überschrift wählen. Das Arbeitszeugnis kann auch einen Hinweis auf die Zeugnisart enthalten. Dagegen gehört die Adresse deines Mitarbeiters auf gar keinen Fall in das Arbeitszeugnis; das gilt selbst dann, wenn die Adresse lediglich in Form der Anschrift auf dem Zeugnis aufgeführt ist. In der Praxis ist es ein Hinweis darauf, dass deine Firma bei Ablauf des Arbeitsverhältnisses – oder sogar schon davor – nicht mehr in einem persönlichen Kontakt mit dem Mitarbeiter stand.
Völlig egal, ob im Arbeitszeugnis Fähigkeiten, Leistungen, Engagement oder andere Merkmale beschrieben werden: Du als Arbeitgeber bist daran gehalten, hier möglichst objektive Formulierungen zu benutzen. Diese sollten aber tatsächlich auch nur objektiv sein und keinesfalls übertrieben positiv ausfallen – dies wirkt in der Praxis unglaubwürdig. Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses kommt immer eine eigene Zeugnissprache zum Einsatz. Dieser sogenannte Zeugnis-Code lässt sich aber in die klassischen Schulnoten „übersetzen“ – vorausgesetzt, du weißt, was hinter den jeweiligen Formulierungen steckt. Einen Einblick in die gängigen Textbausteine und Codes im Arbeitszeugnis erhältst du durch unseren Artikel.
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Darüber hinaus muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgende Punkte enthalten:
Persönliche Daten:
Name
Geburtsdatum, falls vom Arbeitnehmer gewünscht
Eintrittsdatum in das Unternehmen
Austrittsdatum
Beschreibung des Unternehmens:
Familiennamen der Unternehmer bzw. Firma des Unternehmens
Rechtsform bei Unternehmen
Unternehmenssitz
Tätigkeitsbeschreibung:
Schwerpunkte
Zeitpunkt der Übernahme der Tätigkeiten
KLUGO Info:
Bei der Tätigkeitsbeschreibung kannst du im Arbeitszeugnis sowohl Aufzählungen einsetzen als auch ausformulierte Sätze als Fließtext. Dies ist grundsätzlich dir überlassen und in der Außenwirkung als neutral einzustufen.
Leistungsbeschreibung:
Arbeitsbefähigung
Können und Wissen (dazu gehören Fachwissen sowie Weiter- und Fortbildungen)
Auffassungsgabe
Denk- und Urteilsvermögen (dazu gehören Flexibilität und Umgang mit Problemen oder schwierigen Situationen)
Ausdauer und Belastbarkeit (dazu gehört der Umgang mit Stress)
Leistungsbereitschaft (dazu zählt persönliches Engagement, Eigeninitiative und die Bereitschaft, zusätzliche Aufgaben und Mehrarbeit anzunehmen)
Arbeitsweise und Zuverlässigkeit (z. B. gewissenhaft, selbstständig, strukturiert, schnell, routiniert usw.)
KLUGO Tipp:
Bei der Leistungsbeschreibung ist es nicht zwingend notwendig, dass alle genannten Punkte auch tatsächlich eine Erwähnung finden. Die ausführliche Schilderung von drei bis vier Punkten ist völlig ausreichend. Bei der Aufgabenbeschreibung kannst du übrigens auch auf die bisherige berufliche Entwicklung deines Mitarbeiters eingehen.
Willst du das Arbeitszeugnis einer Führungskraft erstellen, dann sind Aussagen zu eben diesen Führungsleistungen ebenfalls Teil der Leistungsbeschreibung.
Wenn du Probleme mit deinem Arbeitnehmer wegen des von dir erstellten Arbeitszeugnisses hast, helfen wir dir gerne mit einer Erstberatung weiter.
Bevor du es dem Arbeitnehmer aushändigst Arbeitszeugnis prüfen
Diese Punkte solltest du im Speziellen prüfen:
Überprüfe das Arbeitszeugnis auf persönliche Daten.
Überprüfe die Angaben zum Unternehmen.
Ist die Tätigkeitsbeschreibung korrekt?
Überprüfe die Leistungsbeschreibung auf negative Aussagen.
Häufig ist in einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch eine Beendigungsformel zu finden. Daran anschließend bringst du regelmäßig deinen Dank und dein Bedauern zum Ausdruck und schließt mit Zukunftswünschen für den ehemaligen Arbeitnehmer ab. Diese Elemente sind jedoch nicht verpflichtend und können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch einfach weggelassen werden.
KLUGO Tipp:
Prüfe das qualifizierte Arbeitszeugnis in jedem Fall auf Vollständigkeit, da ein fehlerhaftes Zeugnis deinem Arbeitnehmer Nachteile bei seiner Bewerbung bereitet. Du bist bei Fehlern zur Nachbesserung verpflichtet!
Wer unterschreibt das Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis muss auf regulärem Firmenpapier mit Briefkopf verfasst werden und entweder von dir als Arbeitgeber persönlich oder einer von dir delegierten Person wie etwa der Abteilungsleitung handschriftlich unterschrieben werden. Ein Vertretungsverhältnis muss ggf. durch den Zusatz „ppa.“ oder „i. V.“ kenntlich gemacht werden. Die Unterschrift und das Datum befinden sich jeweils beide am Ende des Zeugnisses.
KLUGO Info:
Ein Arbeitszeugnis endet immer mit dem Ausstellungsort, dem Ausstellungsdatum und der Unterschrift des Ausstellers!
Wie viele Seiten sollte ein Arbeitszeugnis haben?
Die Länge eines Arbeitszeugnisses hängt von diversen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem die berufliche Stellung des Beurteilten und sein Werdegang innerhalb des Unternehmens. Die Dauer der Beschäftigung hat ebenfalls Auswirkung auf den Umfang. Nach § 109 der Gewerbeordnung besteht grundsätzlich immer ein Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Eine DIN-Norm ist dafür nicht einschlägig – dennoch folgt der Aufbau bestimmten Regeln, die sich gerade auch durch die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ergeben.
Nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kannst du bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis regelmäßig eine Länge von mindestens ein bis zwei DIN-A4-Seiten rechnen. Ab einer gewissen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses füllen allein die erbrachten Tätigkeiten und Leistungen gewöhnlich schon eine Seite. Hinzu kommen Angaben zur Person und zum Unternehmen, sodass sehr schnell auch die zweite Seite gefüllt ist.
KLUGO Tipp:
Für ein Arbeitszeugnis ist keine einheitliche Länge vorgeschrieben. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kannst du jedoch regelmäßig eine Länge von zwei DIN-A4-Seiten planen.
Welche Form muss das Zeugnis haben?
Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ebenso ausgeschlossen, wie die Textform nach § 126b BGB. Der Zeugnisbogen darf geknickt werden, das Original muss aber ohne Schwärzungen kopierfähig sein.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.