
Worauf musst du achten? Arbeitszeugnis prüfen
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Gerade in kleinen Betrieben kann es vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis unabsichtlich fehlerhaft gestaltet wurde. Da das Zeugnis bei zukünftigen Bewerbungen eine große Rolle spielt, solltest du jedoch auf Korrektheit bestehen.
Auf was Arbeitszeugnis prüfen? Das Wichtigste in Kürze
Ist dein Zeugnis vollständig?
Entspricht dein Zeugnis den Formerfordernissen?
Sind keine Angaben enthalten, die nicht drin stehen dürfen?
Entsprechen alle Angaben der Wahrheit?
Ist das Zeugnis wohlwollend formuliert?
Existiert es in Papierform und wurde es unterschrieben?
So bekommst du ein faires Arbeitszeugnis
Wenn du den Eindruck hast, dass dein Arbeitszeugnis nicht deinen Leistungen entspricht und du keine faire und vorzeigbare Beurteilung erhalten hast, solltest du Folgendes wissen, um an dein Recht auf ein faires Arbeitszeugnis zu kommen:
Wie sehen die Formulierungen der Zeugnissprache aus?
Welche Formulierungen sind nicht rechtmäßig?
Wann hast du ein Recht auf Änderung?
Zunächst solltest du mit deinem Arbeitgeber das Gespräch suchen. Mache ihn darauf aufmerksam, dass du mit deinem Zeugnis nicht einverstanden bist. Oft stellen Arbeitgeber schlechte Arbeitszeugnisse aus, weil sie die Zeugnissprache und deren Bedeutung nicht richtig kennen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß auszustellen. Weise ihn im Gespräch darauf hin.

Zusammenfassung:
Mach deinen Arbeitgeber im persönlichen Gespräch auf Fehler aufmerksam. Dein Arbeitgeber ist zur Korrektur verpflichtet.
Kritik durch den Arbeitgeber hat in einem Arbeitszeugnis nichts verloren – das gilt auch dann, wenn die Kritik nicht explizit, sondern durch versteckte Formulierungen zum Ausdruck gebracht wird. Dazu zählen negative Beobachtungen und Bemerkungen, aber auch generelle Tabu-Themen wie zum Beispiel das Gehalt, der Kündigungsgrund, Angaben zu Krankheiten oder Fehlzeiten und ähnliche Inhalte, die indirekt eine Kritik an dir als Arbeitnehmer zum Ausdruck bringen sollen.
Das Erfordernis, das ein Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis hat, bedeutet aber nicht, dass dieses automatisch gut oder sogar sehr gut ausfallen muss – allzu gute Bewertungen können bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber auch Anlass für Zweifel sein. Eine mangelhafte Bewertung kann ebenfalls wohlwollend sein.
So prüfst du dein Arbeitszeugnis
Hast du ein Arbeitszeugnis erhalten, hast du zwei Optionen:
Du kannst das Zeugnis selbst auf Vollständigkeit und Wahrheit prüfen
Du überlässt die Prüfung einem Fachanwalt
Fordern Sie Ihr Zeugnis beim Verlassen des Unternehmens frühzeitig ein, da es für Ihren Arbeitgeber einfacher ist, ein Zeugnis aufzusetzen, wenn die Erinnerungen aktuell sind. Das Zeugnis können Sie von einem Experten für Arbeitsrecht überprüfen lassen, der Codes im Zeugnis dechiffrieren kann.
Paul Krusenotto Rechtsanwalt![]()
Arbeitszeugnis selbst prüfen
Du solltest dein Arbeitszeugnis sowohl auf Vollständigkeit als auch auf die verwendeten Formulierungen und die dahinterstehenden Bedeutungen und Bewertungen prüfen. Beachte hierbei auch, dass dein Arbeitgeber wie bereits oben erwähnt unter Beachtung der Wahrheitspflicht und Wohlwollenspflicht ein Zeugnis auszustellen hat. Hierzu findest du in unserem Beitrag zu Formulierungen und Codes nähere Informationen, anhand welcher du selbst dein Zeugnis prüfen kannst.
Arbeitszeugnis vom Anwalt prüfen lassen
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Arbeitszeugnis tatsächlich den Anforderungen an ein faires Arbeitszeugnis genügt, solltest du eine Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Erwägung ziehen. Dieser kann nicht nur die dort enthaltenen Formulierungen entschlüsseln, sondern auch prüfen, ob das Arbeitszeugnis in der äußeren Form ausreicht.
Natürlich lässt sich ein Arbeitszeugnis auch online prüfen: Hierzu gibt es zahlreiche Anbieter, die eine Prüfung anbieten. Allerdings solltest du diese Angebote mit der notwendigen Skepsis betrachten – hier kannst du nicht immer sicher sein, dass sich dahinter tatsächlich eine seriöse Prüfung verbirgt. Hier ist die Prüfung durch einen Experten bzw. durch einen Fachanwalt in der Regel vorzuziehen.
Worauf solltest du bei der Prüfung achten?
Die Prüfung des Arbeitszeugnisses orientiert sich immer an der Art des ausgestellten Zeugnisses. Ob einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Hier ergeben sich deutliche Unterschiede, die sich auch auf die Prüfung des Arbeitszeugnisses auswirken. Grundsätzlich immer solltest du dein Arbeitszeugnis aber auf Form und Gestaltung überprüfen – orientiere dich dabei an der oben genannten Checkliste.
Prüfung eines einfachen Arbeitszeugnisses
Möchtest du ein einfaches Arbeitszeugnis überprüfen, musst du insbesondere auf die folgenden Elemente achten:
Angaben zum Unternehmen
Überschrift
Einleitung: Angaben zum Mitarbeiter sowie Stellenbezeichnung und Tätigkeitsdauer
Hauptteil: Tätigkeitsbeschreibung
Abschluss: Dankesformel
Datum, Ort, Unterschrift
Prüfung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Das qualifizierte Arbeitszeugnis unterscheidet sich inhaltlich deutlich vom einfachen Arbeitszeugnis. Bei einer Prüfung solltest du besonders auf die folgenden Elemente achten:
Angaben zum Unternehmen
Überschrift
Einleitung: Angaben zum Mitarbeiter sowie Stellenbezeichnung und Tätigkeitsdauer
Hauptteil: Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und Arbeitsweise, Aufzählung spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten, Nennung von Führungskompetenzen
Angaben zum Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden
Hinweis für die Gründe, die zum Ausscheiden geführt haben
Abschluss: Schlusssatz und Dankesformel
Datum, Ort, Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich, sondern auch in der äußeren Form geeignet sein, einen Arbeitnehmer bei weiteren Bewerbungen nicht zu behindern. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits 1993 festgehalten, was zur Einhaltung der äußeren Form erforderlich ist.
Bundesarbeitsgericht vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92
Es ist haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen, das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten.
Wir empfehlen dir, im Zweifel keine Zeit zu verlieren und dein Arbeitszeugnis durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in deiner Nähe prüfen zu lassen und eventuell eine gerichtliche Verpflichtung zur Änderung zu erwirken.
Was sollte das Arbeitszeugnis enthalten?
Jedes faire Arbeitszeugnis sollte die folgenden Elemente enthalten, um auch den Erwartungen von potenziellen zukünftigen Arbeitgebern gerecht zu werden.
1. Absatz
Im ersten Absatz finden personenbezogene Daten eine Erwähnung sowie Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Tätigkeitsbeschreibung ohne Leistungs- und Verhaltensbewertung. Ebenfalls in den ersten Absatz gehört ein Hinweis zur Führungsverantwortung, wenn diese tatsächlich während des Arbeitsverhältnisses gegeben war.
2. und 3. Absatz
In den beiden nachfolgenden Absätzen sollte der Arbeitgeber die Punkte Leistungsbeurteilung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Arbeitsergebnisse ansprechen. Unter Umständen kann hier auch ein Hinweis auf herausragende Erfolge oder aber Führungsleistungen einen Platz finden.
Wichtig zu wissen: Die Beurteilung darf sich nicht nur auf einzelne Jahre oder Ereignisse beschränken. Die Beurteilung sollte zudem mindestens die Länge des ersten Absatzes haben – bei einem kurzen ersten Absatz sein drei- bis vierfache Länge.
4. Absatz
Der vierte Absatz enthält üblicherweise Informationen zum Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern.
5. Absatz
Der letzte Absatz im Arbeitszeugnis enthält als Kernelement eine Verabschiedungsformel. Möglich sind zusätzlich auch Bedauerns-, Dankes- und Wunschformeln, die der Arbeitgeber ergänzend formulieren kann.
Wichtig zu wissen: Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine solche Formel hat. Sie kann aber den "guten" oder "sehr guten" Gesamteindruck des Zeugnisses bestärken, da solche Formeln als zweite inoffizielle Notenskala bekannt sind.
Kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?
Besteht nach dem Gespräch keine Einsicht und somit auch keine Änderungsbereitschaft, solltest du dein Arbeitszeugnis anfechten. Wünschst du eine Änderung deines bestehenden Zeugnisses, dann wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gegen deinen Arbeitgeber eine Klage auf Ausstellung eines bestimmten Zeugnisses einreichen. Der Arbeitgeber ist dann in der Verpflichtung zu beweisen, dass die von ihm gewählten Bewertungen und Formulierungen zutreffend sind. Lediglich, wenn du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit der Schulnote „Sehr gut“ verlangen möchtest, trägst du die Beweislast.
Mit einem positiven Urteil auf Änderung des Zeugnisses hast du einen Titel gegen deinen Arbeitgeber in der Hand. Dadurch ist der Arbeitgeber gerichtlich dazu verpflichtet, dein Zeugnis zu ändern oder neu auszustellen. Sollte dein Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Urteil keine Handlung vornehmen, kann er durch eine gerichtliche Zwangsgeldauflage zum Handeln gezwungen werden.
Dein Arbeitgeber will das Zeugnis nicht korrigieren? Nutze unsere Erstberatung, um sicherzugehen, dass dein Arbeitszeugnis inkorrekt ist und du eine Korrektur erfolgreich einklagen kannst. Leite dann rechtliche Schritte ein.
Gewerbeordnung nach § 109
Laut § 109 der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber nicht nur zur Ausgabe des Arbeitszeugnisses verpflichtet, es muss auch unmissverständlich formuliert werden:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.