Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Arbeitszeugnisse prüfen
THEMEN

Arbeitszeugnis prüfen

Gerade in kleinen Betrieben kann es vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis unabsichtlich fehlerhaft gestaltet wurde. Da das Zeugnis bei zukünftigen Bewerbungen eine große Rolle spielt, sollten Sie jedoch auf Korrektheit bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

Wichtig bei der Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses sind vor allem folgende Punkte:

  • Ist Ihr Zeugnis vollständig?
  • Entspricht Ihr Zeugnis den Formerfordernissen?
  • Sind keine Angaben enthalten, die nicht drin stehen dürfen?
  • Entsprechen alle Angaben der Wahrheit?
  • Ist das Zeugnis wohlwollend formuliert?
  • Existiert es in Papierform und wurde es unterschrieben?

So bekommen Sie ein faires Arbeitszeugnis

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht Ihren Leistungen entspricht und Sie keine faire und vorzeigbare Beurteilung erhalten haben, sollten Sie Folgendes wissen, um an Ihr Recht auf ein faires Arbeitszeugnis zu kommen:

  • Wie sehen die Formulierungen der Zeugnissprache aus?
  • Welche Formulierungen sind nicht rechtmäßig?
  • Wann haben Sie ein Recht auf Änderung?

Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber das Gespräch suchen. Machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrem Zeugnis nicht einverstanden sind. Oft stellen Arbeitgeber schlechte Arbeitszeugnisse aus, weil Sie die Zeugnissprache und deren Bedeutung nicht richtig kennen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß auszustellen. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber im Gespräch darauf hin.

Machen Sie Ihren Arbeitgeber im persönlichen Gespräch auf Fehler aufmerksam. Ihr Arbeitgeber ist zur Korrektur verpflichtet.

Kritik durch den Arbeitgeber hat in einem Arbeitszeugnis nichts verloren – das gilt auch dann, wenn die Kritik nicht explizit, sondern durch versteckte Formulierungen zum Ausdruck gebracht wird. Dazu zählen negative Beobachtungen und Bemerkungen, aber auch generelle Tabu-Themen wie zum Beispiel das Gehalt, der Kündigungsgrund, Angaben zu Krankheiten oder Fehlzeiten und ähnliche Inhalte, die indirekt eine Kritik am Arbeitnehmer zum Ausdruck bringen sollen.

Das Erfordernis, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis hat, bedeutet aber nicht, dass dieses automatisch gut oder sogar sehr gut ausfallen muss – allzu gute Bewertungen können bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber auch Anlass für Zweifel sein. Eine mangelhafte Bewertung kann ebenfalls wohlwollend sein.

Wie Sie ein Arbeitszeugnis anfordern  – Infografik
Wie Sie ein Arbeitszeugnis anfordern – Infografik

So prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis

Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie zwei Optionen:

  • Sie können das Zeugnis selbst auf Vollständigkeit und Wahrheit prüfen
  • Sie überlassen die Prüfung einem Fachanwalt
Fordern Sie Ihr Zeugnis beim Verlassen des Unternehmens frühzeitig ein, da es für Ihren Arbeitgeber einfacher ist, ein Zeugnis aufzusetzen, wenn die Erinnerungen aktuell sind. Das Zeugnis können Sie von einem Experten für Arbeitsrecht überprüfen lassen, der Codes im Zeugnis dechiffrieren kann."
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Arbeitszeugnis selbst prüfen

Sie sollten Ihr Arbeitszeugnis sowohl auf Vollständigkeit als auch auf die verwendeten Formulierungen und die dahinterstehenden Bedeutungen und Bewertungen prüfen. Beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeber wie bereits oben erwähnt unter Beachtung der Wahrheitspflicht und Wohlwollenspflicht ein Zeugnis auszustellen hat. Hierzu finden Sie in unserem Beitrag zu Formulierungen und Codes nähere Informationen, anhand welcher Sie selbst Ihr Zeugnis prüfen können.

Jetzt-lesen-bild

Fehler im Arbeitszeugnis erkennen

"Strenge Sprachregelungen und Vorgaben zu Aufbau und Inhalt verkomplizieren die Erstellung eines Arbeitszeugnisses und bieten einen Nährboden für Fehler. Typische Fehler sind unklare Formulierungen, falsche persönliche Daten, fehlende Angaben zur Leistung oder ein lückenhafter Aufbau. "

Arbeitszeugnis vom Anwalt prüfen lassen

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis tatsächlich den Anforderungen an ein faires Arbeitszeugnis genügt, sollten Sie eine Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Erwägung ziehen. Dieser kann nicht nur die dort enthaltenen Formulierungen entschlüsseln, sondern auch prüfen, ob das Arbeitszeugnis in der äußeren Form ausreicht.

Natürlich lässt sich ein Arbeitszeugnis auch online prüfen: Hierzu gibt es zahlreiche Anbieter, die eine Prüfung anbieten. Allerdings sollten Sie diese Angebote mit der notwendigen Skepsis betrachten – hier können Sie nicht immer sicher sein, dass sich dahinter tatsächlich eine seriöse Prüfung verbirgt. Hier ist die Prüfung durch einen Experten bzw. durch einen Fachanwalt in der Regel vorzuziehen.

Worauf sollten Arbeitnehmer bei der Prüfung achten?

Die Prüfung des Arbeitszeugnisses orientiert sich immer an der Art des ausgestellten Zeugnisses. Ob einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Hier ergeben sich deutliche Unterschiede, die sich auch auf die Prüfung des Arbeitszeugnisses auswirken. Grundsätzlich immer sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis aber auf Form und Gestaltung überprüfen – orientieren Sie sich dabei an der oben genannten Checkliste.

Prüfung eines einfachen Arbeitszeugnisses

Möchten Sie ein einfaches Arbeitszeugnis überprüfen, müssen Sie insbesondere auf die folgenden Elemente achten:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Überschrift
  • Einleitung: Angaben zum Mitarbeiter sowie Stellenbezeichnung und Tätigkeitsdauer
  • Hauptteil: Tätigkeitsbeschreibung
  • Abschluss: Dankesformel
  • Datum, Ort, Unterschrift

Prüfung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das qualifizierte Arbeitszeugnis unterscheidet sich inhaltlich deutlich vom einfachen Arbeitszeugnis. Bei einer Prüfung sollten Sie besonders auf die folgenden Elemente achten:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Überschrift
  • Einleitung: Angaben zum Mitarbeiter sowie Stellenbezeichnung und Tätigkeitsdauer
  • Hauptteil: Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und Arbeitsweise, Aufzählung spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten, Nennung von Führungskompetenzen
  • Angaben zum Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden
  • Hinweis für die Gründe, die zum Ausscheiden geführt haben
  • Abschluss: Schlusssatz und Dankesformel
  • Datum, Ort, Unterschrift

Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich, sondern auch in der äußeren Form geeignet sein, den Arbeitnehmer bei weiteren Bewerbungen nicht zu behindern. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits 1993 festgehalten, was zur Einhaltung der äußeren Form erforderlich ist.

Bundesarbeitsgericht vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92


Es ist haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen, das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten.

Wir empfehlen Ihnen, im Zweifel keine Zeit zu verlieren und Ihr Arbeitszeugnis durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe prüfen zu lassen und eventuell eine gerichtliche Verpflichtung zur Änderung zu erwirken.

Was sollte das Arbeitszeugnis enthalten?

Jedes faire Arbeitszeugnis sollte die folgenden Elemente enthalten, um auch den Erwartungen von potenziellen zukünftigen Arbeitgebern gerecht zu werden.

1. Absatz

Im ersten Absatz finden personenbezogene Daten eine Erwähnung sowie Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Tätigkeitsbeschreibung ohne Leistungs- und Verhaltensbewertung. Ebenfalls in den ersten Absatz gehört ein Hinweis zur Führungsverantwortung, wenn diese tatsächlich während des Arbeitsverhältnisses gegeben war.

2. und 3. Absatz

In den beiden nachfolgenden Absätzen sollte der Arbeitgeber die Punkte Leistungsbeurteilung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Arbeitsergebnisse ansprechen. Unter Umständen kann hier auch ein Hinweis auf herausragende Erfolge oder aber Führungsleistungen einen Platz finden.

Wichtig zu wissen: Die Beurteilung darf sich nicht nur auf einzelne Jahre oder Ereignisse beschränken. Die Beurteilung sollte zudem mindestens die Länge des ersten Absatzes haben – bei einem kurzen ersten Absatz sein drei- bis vierfache Länge.

4. Absatz

Der vierte Absatz enthält üblicherweise Informationen zum Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern.

5. Absatz

Der letzte Absatz im Arbeitszeugnis enthält als Kernelement eine Verabschiedungsformel. Möglich sind zusätzlich auch Bedauerns-, Dankes- und Wunschformeln, die der Arbeitgeber ergänzend formulieren kann.

Wichtig zu wissen: Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine solche Formel hat. Sie kann aber den "guten" oder "sehr guten" Gesamteindruck des Zeugnisses bestärken, da solche Formeln als zweite inoffizielle Notenskala bekannt sind.

Kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?

Besteht nach dem Gespräch keine Einsicht und somit auch keine Änderungsbereitschaft, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis anfechten. Wünschen Sie eine Änderung Ihres bestehenden Zeugnisses, dann wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gegen den Arbeitgeber eine Klage auf Ausstellung eines bestimmten Zeugnisses einreichen. Der Arbeitgeber ist dann in der Verpflichtung zu beweisen, dass die von ihm gewählten Bewertungen und Formulierungen zutreffend sind. Lediglich, wenn Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit der Schulnote „Sehr gut“ verlangen möchten, tragen Sie die Beweislast.

Mit einem positiven Urteil auf Änderung des Zeugnisses haben Sie einen Titel gegen Ihren Arbeitgeber in der Hand. Dadurch ist der Arbeitgeber gerichtlich dazu verpflichtet, Ihr Zeugnis zu ändern oder neu auszustellen. Sollte Ihr Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Urteil keine Handlung vornehmen, kann er durch eine gerichtliche Zwangsgeldauflage zum Handeln gezwungen werden.

Ihr Arbeitgeber will das Zeugnis nicht korrigieren? Nutzen Sie unsere Erstberatung, um sicherzugehen, dass Ihr Arbeitszeugnis inkorrekt ist und Sie eine Korrektur erfolgreich einklagen können. Leiten Sie dann rechtliche Schritte ein.

Gewerbeordnung nach § 109


Laut § 109 der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber nicht nur zur Ausgabe des Arbeitszeugnisses verpflichtet, es muss auch unmissverständlich formuliert werden:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Rechtsanwalt Aziz Fagrach

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Aziz Fagrach

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und von unserem KLUGO-Partneranwalt Aziz Fagrach geprüft. Aziz Fagrach betreut deutschlandweit Prozesse an Arbeits- und Zivilgerichten. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung in Groß- und mittelständischen Wirtschaftskanzleien.