Welche gibt es? Arbeitszeugnis Frist

Du kannst dein Arbeitszeugnis nur innerhalb einer bestimmten Frist einfordern. Weigert sich dein Arbeitgeber dir ein Arbeitszeugnis auszuhändigen, solltest du dir Hilfe eines Rechtsexperten holen.

Unser KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir in der Erstberatung erste Handlungsempfehlungen geben und dich auch bei einem möglichen Prozess vor Gericht vertreten.

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Wenn du ein Arbeitszeugnis beantragen möchtest, kannst du dies unmittelbar nach deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen tun. Aber Vorsicht: Nutzt du dieses Recht nicht umgehend, kann dein Anspruch verjähren. Welche Fristen du beim Arbeitszeugnis beachten solltest, erfährst du hier.

von M. Lind
21.08.2024
8 Min Lesezeit

Arbeitszeugnis Frist Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst das Arbeitszeugnis innerhalb einer bestimmten Frist bei deinem Arbeitgeber anfordern.

  • Dein Arbeitgeber muss dir das Arbeitszeugnis innerhalb einer zweiwöchigen Frist aushändigen.

  • Innerhalb einer Frist musst du dein Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber abholen.

  • Wenn du dein Arbeitszeugnis korrigieren lassen möchtest, gibt es auch dabei Fristen.

In diesem Beitrag erfährst du alles rund um die wichtigsten Fristen beim Arbeitszeugnis – und die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte unterstützen dich gern bei deinem individuellen Anliegen.

Binnen welcher Frist kann ich ein Arbeitszeugnis beantragen?

Rein rechtlich kannst du dein Arbeitszeugnis nach § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung mit Beendigung deines Arbeitsverhältnisses beantragen. Wenn dein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung endet, kannst du das Arbeitszeugnis bereits zum Ende deiner Kündigungsfrist beantragen. Dein Arbeitgeber ist zwar dazu verpflichtet, dein Arbeitszeugnis auszustellen, doch muss er dieser Pflicht erst bei einer expliziten Aufforderung nachkommen. Da das Anrecht auf dein Arbeitszeugnis mit der Zeit verjährt, ist es für dich sehr wichtig, das Zeugnis rechtzeitig zu beantragen. Auch die Frage, ob du ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchtest, sollte dabei eine Rolle spielen – denn es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen.

Sie haben schon nach wenigen Wochen das Recht, sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dabei ist es irrelevant, ob sie Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind, einer Nebentätigkeit nachgehen oder als Praktikant arbeiten. Beachten Sie nur, dass Sie das Zeugnis selbst anfordern müssen.

Jan Reilbach Rechtsanwalt
Jan Reilbach

Wann verjährt der Anspruch auf dein Arbeitszeugnis?

Der Anspruch auf dein Arbeitszeugnis – egal ob einfach oder qualifiziert – unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist. Gemäß § 195 BGB verjährt dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis damit nach drei Jahren. Aber: Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann bereits nach sechs bis zwölf Monaten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen verwirken, wenn du deinen Anspruch längere Zeit nicht geltend machst und deinem Arbeitgeber die Zeugnisausstellung nicht mehr zumutbar ist (vgl. § 242 BGB). Auch in deinem Arbeitsvertrag können abweichende Regelungen festgehalten werden. Manche Arbeitsverträge sehen sogar nur eine dreimonatige Frist vor, binnen derer das Arbeitszeugnis beantragt werden muss. Wird während der Frist kein Arbeitszeugnis angefordert, verfällt dein Anspruch.

Die erstgenannte Frist (§ 195 BGB) bis zur Verjährung läuft aber nur, wenn du bisher kein Arbeitszeugnis beantragt hast. Ganz anders verhält es sich, wenn du zwar ein Arbeitszeugnis forderst, aber nie eines von deinem Arbeitgeber erhalten hast – denn auch für ihn gelten Fristen, innerhalb derer er der Zeugniserstellung nachkommen muss.

KLUGO Tipp:

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nur, wenn du keines von deinem Arbeitgeber gefordert hast. Ignoriert dein Arbeitgeber diesen Anspruch und kommt seiner Pflicht nicht nach, ist die Verjährungsfrist für das Anfordern des Arbeitszeugnisses gehemmt (§§ 203 ff. BGB) – hier kannst du also das Recht auf ein Arbeitszeugnis einklagen.

Warum gibt es so knappe Fristen beim Arbeitszeugnis?

Die Verjährungsfrist des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis liegt bei drei Jahren, wobei dieser bereits früher verwirken kann. Auch in einem Arbeitsvertrag dürfen kürzere Regelungen getroffen werden. Während bei den meisten Verjährungsfristen keine eigenständige Änderung durch vertragliche Absprachen möglich ist, ist dies bei Ausschlussfristen für das Arbeitszeugnis durchaus der Fall. Das liegt vor allem daran, dass ein Zeugnisanspruch nur dann besteht, wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, ein korrektes Zeugnis auszustellen. Liegt der Zeitpunkt der Beschäftigung schon einige Jahre zurück, so kann sich der Arbeitgeber womöglich nicht mehr an wichtige Details erinnern – und kann dementsprechend auch kein zuverlässiges Arbeitszeugnis ausstellen.

Aber auch hier unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Was die Frist für die Beantragung eines Arbeitszeugnisses angeht, unterscheiden sich beide Zeugnisvarianten nämlich deutlich. Während eine qualifizierte Beurteilung des Arbeiters nach vielen Jahren häufig nicht mehr möglich ist, kann durch ein einfaches Arbeitszeugnis dennoch belegt werden, dass der Arbeitnehmer im genannten Zeitraum im Unternehmen gearbeitet hat. Dafür können auch ganz einfach Muster und Vorlagen für das Arbeitszeugnis verwendet werden.

Zusammenfassung:

Arbeitgeber können sich mehrere Jahre nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters meist nicht mehr an dessen individuelle Leistung erinnern. Daher unterliegen qualifizierte Arbeitszeugnisse einer kurzen Ausschlussfrist. Einfache Arbeitszeugnisse, die nur den Zeitraum der Beschäftigung angeben, können dagegen meist deutlich länger ausgestellt werden.

Gibt es eine Frist, binnen derer das Arbeitszeugnis abgeholt werden muss?

Als Arbeitnehmer hat man keinen Anspruch darauf, das Arbeitszeugnis vom früheren Arbeitgeber zugesendet zu bekommen. Zwar ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen – doch das Abholen des Arbeitszeugnisses obliegt gänzlich dem früheren Mitarbeiter. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Abholung des Zeugnisses nicht mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Müssen Arbeitnehmer zum Beispiel mehrere hundert Kilometer fahren, um das Arbeitszeugnis abzuholen, so kann der Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, das Zeugnis auf dem Postweg zu versenden.

infografik arbeitszeugnis anfordern
Wie du ein Arbeitszeugnis anforderst – Infografik

Auch hier gelten Fristen: Arbeitgeber sollten binnen 14 Tagen nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses zum Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis erstellen. Wird dieses Arbeitszeugnis nicht auf dem Postweg an den Mitarbeiter versandt, muss es für bis zu drei Jahre zur Abholung durch den Arbeitgeber verwahrt werden.

Innerhalb welcher Frist darf man Änderungen am Arbeitszeugnis beantragen?

Hier hat der Gesetzgeber noch keine exakte Regelung entwickelt, bis zu welchem Zeitpunkt eine Korrektur des Arbeitszeugnisses möglich ist. Für den Arbeitnehmer ist es natürlich sehr ärgerlich, sich mit einem Arbeitszeugnis bewerben zu müssen, in dem sich Fehler befinden. Dabei kann es sich um Rechtschreib- und Grammatikfehler handeln, aber auch um inhaltliche Fehler oder falsche Aussagen. Wer ein Arbeitszeugnis erhält, sollte es daher umgehend prüfen lassen. Hier bietet sich zum Beispiel die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht an, der nicht nur eine rein strukturelle Prüfung durchführt, sondern auch Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses nach rechtlichen Vorgaben prüft. Finden sich im Arbeitszeugnis Fehler, so kann man beim früheren Arbeitgeber eine Korrektur einfordern. Während bei manchen Arbeitgebern schon ein Hinweis auf den Fehler für eine Abänderung genügt, muss in anderen Fällen das Arbeitszeugnis angefochten werden. Wer ein Arbeitszeugnis anfechten möchte, sollte dafür ebenfalls auf das Fachwissen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zurückgreifen.

Bei Verhandlungen vor den deutschen Arbeitsgerichten zeigte sich, dass die Meinungen der Richter bei der Beurteilung, innerhalb welcher Frist eine Korrektur des Arbeitszeugnisses gefordert werden kann, nicht allzu weit auseinandergehen. Meist wurde dem Arbeitnehmer hier ein halbes Jahr nach Zeugnisausstellung zugesprochen. Innerhalb dieser Frist hat man das Recht, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Gründen man eine Änderung im Arbeitszeugnis wünscht – dies kann wegen falscher Tatsachenbehauptungen, wegen einer unvollständigen Leistungsbeschreibung oder wegen formeller und inhaltlicher Fehler der Fall sein. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis, sodass auch eine unbegründet schlechte Bewertung Grund für eine Korrektur des Arbeitszeugnisses sein kann.

KLUGO Tipp:

Die Fehlerquellen bei einem Arbeitszeugnis können vielseitig sein. Wir empfehlen Ihnen, schon kurz nach Erhalt des Zeugnisses eine gründliche Prüfung durchzuführen. Dabei sollte es nicht nur um mögliche Rechtschreib- und Grammatikfehler gehen, sondern auch um eine rein inhaltliche Prüfung. Nutzen Sie dafür am besten das Know-how eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Wie kann dir ein Anwalt helfen, die Fristen beim Arbeitszeugnis einzuhalten?

Wer bei den Fristen für ein Arbeitszeugnis auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf das Know-how eines Fachanwalts für Arbeitsrecht setzen. Dieser kennt alle gängigen Fristen, die bei der Beantragung eines Arbeitszeugnisses, für die Korrektur des Zeugnisses oder in anderen Fällen eingehalten werden müssen. Zusätzlich ist durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht eine grundlegende Prüfung des Zeugnisses möglich – insbesondere die Formulierungen und Codes im Arbeitszeugnis bergen oft versteckte Kritikpunkte, gegen die man als Arbeitnehmer in vielen Fällen vorgehen kann. Da eine Korrektur des Zeugnisses ebenfalls nur binnen einer sehr kurzen Frist möglich ist, lohnt es sich besonders, das Arbeitszeugnis durch einen sachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir dich mit den KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälten, die dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du die weitere Beratung und Unterstützung unserer Rechtsexperten in Anspruch nehmen möchtest.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind