Ausbildungsvertrag

Das solltest du wissen Ausbildungsvertrag – Rechte, Pflichten und wichtige arbeitsrechtliche Fragen

Auf dieser Seite

Mit der Ausbildung beginnt ein neuer, spannender Lebensabschnitt. Das rechtliche Fundament bildet dabei der Ausbildungsvertrag. Er regelt nicht nur Beginn, Dauer und Ablauf deiner Ausbildungszeit, sondern auch Rechte und Pflichten. Wer seinen Vertrag genau kennt, kann Streit vermeiden und frühzeitig auf unzulässige Klauseln reagieren.

von C. Kürschner
18.08.2025
6 Min Lesezeit

Ausbildungsvertrag ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen werden.

  • Er enthält u. a. Angaben zu Beruf, Ausbildungsdauer, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Arbeitszeiten.

  • Unwirksame Klauseln sind rechtlich nicht bindend.

  • Bei minderjährigen Azubis müssen Eltern den Ausbildungsvertrag kündigen und die Kündigung ggf. unterschreiben.

  • Azubis haben Anspruch auf Freistellung für Berufsschule und Prüfungen bei voller Vergütung.

  • In der Probezeit ist beiderseits eine fristlose Kündigung jederzeit möglich.

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb. Er muss vor Ausbildungsbeginn schriftlich abgeschlossen werden (§ 11 BBiG) und regelt unter anderem das Ziel, die Dauer sowie die Struktur der Ausbildung. Die Einhaltung dieses Vertrags ist für beide Seiten verpflichtend.

Der Ausbildungsvertrag muss folgende Inhalte aufweisen:

  • Ausbildungsberuf, Ziel und Gliederung der Ausbildung (§ 5 BBiG)

  • Beginn und Dauer der Ausbildung

  • Tägliche Arbeitszeit und Ausbildungsort

  • Probezeit (mindestens ein Monat, maximal vier Monate)

  • Vergütung (Mindestvergütung 2025: ab 682 € im 1. Jahr)

  • Dauer des Urlaubs

  • Regelungen zur Kündigung

  • Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

⚠️ Wichtig: Der Vertrag muss in Textform vorliegen. Das Verschicken per E-Mail ist erlaubt, wenn die Datei speicher- und ausdruckbar ist.

Was kann ich tun, wenn der Vertrag unwirksame Klauseln enthält?

Es kommt vor, dass Ausbildungsunternehmen ungültige Inhalte in den Vertrag einbringen. Dazu gehören gemäß § 12 BBiG Klauseln wie diese:

  • Verpflichtung zu Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nach Beendigung deiner Ausbildung

  • Verbot der Ausübung des Ausbildungsberufes nach Beendigung der Ausbildung, z. B. bei der Konkurrenz

  • Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Berufsausbildung und/ oder für Weiterbildungsmaßnahmen

  • Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen, z. B. wenn du deinen beim vorzeitigen Kündigen des Ausbildungsvertrags

  • Ausschluss oder Beschränkung von Anspruch auf Schadensersatz

Diese Klauseln sind regelmäßig rechtlich nicht bindend. Entdeckst du sie vor dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrages, solltest du von dem Ausbildungsbetrieb das Streichen der Klauseln verlangen.

KLUGO Tipp: Bemerkst du solche fragwürdigen Klauseln erst später, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann dir Informationen zum richtigen Vorgehen geben.

Welche Rechte und Pflichten haben Azubi und Ausbilder?

Ein Ausbildungsvertrag ist sowohl für den auszubildenden Betrieb wie auch für dich als auszubildende Person mit Verpflichtungen und Rechten verbunden.

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

  • Vermittlung aller erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Ausbildungsordnung (§ 14 BBiG)

  • Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, z. B. Werkzeuge, Sicherheitskleidung

  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen (§ 15 BBiG)

  • Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 17 BBiG)

  • Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses nach Abschluss (§ 16 BBiG)

Pflichten der Auszubildenden

  • Lernpflicht und aktive Mitarbeit

  • Sorgfältige Ausführung übertragener Aufgaben

  • Besuch der Berufsschule und Führung des Berichtshefts

  • Betriebsordnung beachten und Weisungen folgen

  • Schweigepflicht und pfleglicher Umgang mit Arbeitsmitteln

Schutzrechte für minderjährige Auszubildende

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Schutzrechte nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

  • Vertragsschluss nur mit Zustimmung der Eltern: Der Ausbildungsvertrag darf nur mit den zustimmungspflichtigen gesetzlichen Vertretern abgeschlossen werden. In der Regel müssen beide Elternteile oder das sorgeberechtigte Elternteil mitunterzeichnen.

  • Kündigungen und Abmahnungen: Diese sind nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vertretern zugehen.

  • Kündigung durch den Azubi: Minderjährige benötigen vorher die Einwilligung der Eltern, um wirksam kündigen zu können.

  • Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz: Spezielle Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe und Gefahrenverboten (§ 8§ 18 JArbSchG).

  • Schutz bei Krankheit und Unfall: Besondere Mitteilungspflichten gegenüber den Eltern und dem Betrieb.

Gibt es einen Anspruch auf Freistellung für Berufsschule und Prüfungen?

Ja, Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für:

  • Unterricht an der Berufsschule

  • vorgeschriebene überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

  • Zwischen- und Abschlussprüfungen

⚠️ Wichtig: Diese Freistellung muss vollständig bezahlt werden.

Gibt es in der Ausbildungszeit eine Probezeit oder eine Kündigung?

Ja, die Probezeit muss im Ausbildungsvertrag geregelt werden. Sie beträgt mindestens einen Monat, maximal vier Monate. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Kündigung beiderseits jederzeit und ohne Frist oder Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Dasselbe gilt für das Kündigen des Ausbildungsvertrages vor Antritt der Ausbildung.

Nach der Probezeit kannst du als Azubi mit vierwöchiger Frist den Ausbildungsvertrag kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder dich umorientieren möchtest. Eine einseitige Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nur unter bestimmten Bedingungen wie etwa einer signifikanten Pflichtverletzung möglich (§ 22 BBiG).

Jedoch ist es jederzeit möglich, den Ausbildungsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Das ermöglicht die Beendigung der Ausbildung ohne Einhaltung von Fristen, insofern beide Seiten zustimmen.

Wenn eine Ausbildung abgebrochen wird, endet das Ausbildungsverhältnis. Der Azubi kann eine neue Ausbildung beginnen oder sich anderweitig beruflich orientieren. Du möchtest deinen Ausbildungsvertrag kündigen? Dann nutze unser Musteranschreiben.

Krankheit oder Unfall während der Ausbildung

Für Azubis gelten die normalen Regeln des Arbeitsrechts. Wirst du krank oder hast einen Unfall, musst du den Betrieb sofort informieren. Und hast du währenddessen Urlaub, bleiben diese Tage mit Attest erhalten – du kannst sie bis zu 15 Monate später nehmen.

Besonderheiten bei befristeten Verträgen oder Teilzeit-Ausbildungen

Grundsätzlich ist jeder Ausbildungsvertrag befristet und die Dauer der Berufsausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Beginn und Dauer der Ausbildung werden deshalb im Ausbildungsvertrag festgehalten. Wenn du deine Ausbildung durch eine bestandene Prüfung abgeschlossen hast, endet auch das Ausbildungsverhältnis. Musst du Prüfungen wiederholen, kannst du mit deinem Ausbildungsbetrieb ggf. eine Verlängerung des Ausbildungsvertrages vereinbaren.

Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich, wenn die persönlichen Umstände es verlangen (z. B. wegen Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen). In diesem Fall vereinbaren du und der Betrieb eine verkürzte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, die im Ausbildungsvertrag festgehalten wird (§ 7a BBiG). Die Ausbildungsdauer verlängert sich dementsprechend.

Möchtest du deinen Ausbildungsvertrag checken lassen? Perfekt – das ist der erste Schritt zu einem fairen und sicheren Start ins Berufsleben. Unsere Rechtsexperten helfen dir dabei, Klauseln und Bedingungen zu verstehen, damit du bestens informiert bist und keine bösen Überraschungen erlebst.

Das könnte dich auch interessieren

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

christiane kürschner