Arbeitsvertrag Checkliste

Wichtige Vertragsdetails auf einen Blick Checkliste für den Arbeitsvertrag: Diese 10 Punkte solltest du beachten

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Du hattest ein gutes Bewerbungsgespräch und gemeinsam mit deinem Gegenüber deine zukünftige Tätigkeit im Unternehmen skizziert. Das klingt toll, aber überprüf unbedingt, ob deine Absprachen mit den schriftlichen Bedingungen im Arbeitsvertrag übereinstimmen. Dabei hilft dir diese Checkliste für den Arbeitsvertrag.

von C. Kürschner
10.11.2021
4 Min Lesezeit

Checkliste für den Arbeitsvertrag Das Wichtigste in Kürze

  • Achte darauf, dass sich alle mündlichen Absprachen im Arbeitsvertrag wiederfinden.

  • Versuch möglichst gute Bedingungen für dich auszuhandeln, indem beispielsweise auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verzichtet wird.

  • Wenn du dir unsicher bist, ob die im Arbeitsvertrag erläuterten Bedingungen dich benachteiligen, lass das Dokument vorab von einem Rechtsexperten prüfen lassen.

1. Aufgabenbeschreibung

Achte im Arbeitsvertrag auf die Formulierungen zu deinem Aufgabengebiet. Wenn du im Bewerbungsprozess eine leitende Tätigkeit mit Personalverantwortung verhandelt hast, dann sollte das auch genau so im Arbeitsvertrag stehen. Findet sich dort nur eine Formulierung für eine einfache Tätigkeit als „Mitarbeiter“, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts auch dementsprechend einfache Aufgaben an dich übertragen.

2. Länge der Probezeit

In einem Arbeitsvertrag sollte sich nicht die Formulierung finden, dass das Arbeitsverhältnis „zum Zwecke der Erprobung befristet“ ist und nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit „endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf“. Das bedeutet, dass du einen befristeten Vertrag unterschrieben hast. Eine neutrale Formulierung definiert die ersten sechs Monate als Probezeit. In diesem Zeitraum ist die beidseitige Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt.

3. Festlegung des Gehalts

Es ist nicht automatisch gegeben, dass die vereinbarte Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen wie dem Erreichen von höheren Qualifikationsstufen oder bei steigenden Lebenshaltungskosten erhöht wird. Dies geschieht nur bei tariflich geregelten Verträgen. Die Möglichkeit einer solchen Anpassung sollte aber auch in allen anderen Arbeitsverträgen unbedingt genannt werden.

4. Arbeitgeberleistungen

In dem Arbeitsvertrag sollten alle zusätzlichen Arbeitgeberleistungen und Sonderzahlungen schriftlich fixiert und genau definiert werden.

Dazu gehören die folgenden:

  • Zusatzleistungen

  • Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

  • Kindergartenzuschüsse

  • Sachzuwendungen wie Waren- oder Benzingutscheine

  • Nutzung eines Firmenwagens

5. Arbeitszeit und Überstunden

Es gibt in jedem Beruf übliche Arbeitszeiten, aber eines sollte klar sein: Wird die vereinbarte Arbeitszeitverteilung im Arbeitsvertrag nicht schriftlich fixiert, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen, wie sich die 40 Stunden einer Vollzeitstelle auf die Woche verteilen. Die Arbeitszeiten richten sich dann „nach den betrieblichen Erfordernissen“. Wenn es dir wichtig ist, bereits um 6 Uhr mit der Arbeit zu beginnen, weil du am Nachmittag deine Kinder betreuen musst, dann solltest du das schriftlich fixieren. Zudem sollte im Arbeitsvertrag genau definiert werden, wie Überstunden abgegolten werden.

6. Kündigungsfristen

Die Länge der Kündigungsfrist ist gesetzlich festgelegt und richtet sich auch nach der Länge der Unternehmenszugehörigkeit. Wurde dir nach fünf Jahren gekündigt, liegt die Frist bei zwei Monaten. Hat der Arbeitgeber dir nach vier Jahren und elf Monaten gekündigt, liegt die Frist hingegen nur bei einem Monat. Versuch also im besten Fall eine längere Kündigungsfrist auszuhandeln. Dabei kannst du dich an tarifvertraglichen Regelungen orientieren.

7. Feste Regelungen zu Nebentätigkeiten

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist oder dein Gehalt gern durch Gelegenheitsjobs aufbesserst, solltest du darauf achten, dass es im Arbeitsvertrag kein Verbot von Nebentätigkeiten gibt.

8. Ausschlussfristen

Ausschlussklauseln machen Sinn, wenn Arbeitnehmer beispielsweise monatlich Stundenzettel ausfüllen oder Tankbelege einreichen müssen, damit die Buchhaltung ordentlich geführt werden kann. Dann kann eine solche Ausschlussklausel besagen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer festgesetzten Frist angemahnt werden müssen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch. Reicht ein Außendienstmitarbeiter seine Belege ein halbes Jahr zu spät ein, kann er nicht mehr damit rechnen, dass diese anerkannt werden.

Wenn du dir unsicher bist, ob die Ausschlussfristen in dem dir vorliegenden Vertrag zu einseitig formuliert sind, solltest du Rat bei einem Rechtsexperten für Arbeitsrecht einholen.

9. Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt

Alle Regelungen und zusätzlichen Leistungen, die du mit deinem neuen Arbeitgeber abgesprochen hast, sollten im Vertrag möglichst klar formuliert sein. Achte darauf, dass diese nicht unter einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt stehen. Dann könnten diese Vereinbarungen einseitig zurückgenommen werden.

10. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

In besonders konkurrenzlastigen Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck wird von Arbeitgebern gern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gefordert. Das bedeutet, dass der ehemalige Mitarbeiter für maximal zwei Jahre nach Vertragsende nicht in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten und auch kein konkurrierendes Unternehmen gründen darf.

Das ist insbesondere für motivierte Führungskräfte ein langer – und verlorener – Zeitraum, weshalb sich ein solches Verbot möglichst nicht im Arbeitsvertrag finden sollte. Achte außerdem auf zu eng formulierte Geheimhaltungspflichten, die dich in der Ausübung deiner neuen Tätigkeit einschränken könnten.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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