Das solltest du beachten Nebenjob neben Hauptjob: Muss ich ihn anmelden?
Erwerbstätige im mittleren Alter gehen in Deutschland am häufigsten einer Nebentätigkeit nach. Junge Menschen unter 25 und Personen über 65 Jahren hatten 2022 seltener zwei oder mehr Tätigkeiten als die 25- bis 45-Jährigen. Frauen haben deutlich häufiger einen Nebenjob, wenn sie in der Haupttätigkeit lediglich in Teilzeit arbeiten. Im Nebenjob werden durchschnittlich rund 8,2 Stunden pro Woche gearbeitet. Häufig bergen die Nebentätigkeiten jedoch auch Konfliktpotenzial, vor allem im Verhältnis zum Arbeitgeber der Haupttätigkeit.
Nebenjob neben Hauptjob Das Wichtigste in Kürze
Zu einer Nebentätigkeit können auch unentgeltliche Arbeiten und Ehrenamt gehören.
Den Umgang mit Nebenjobs regeln häufig Tarifverträge oder Arbeitsverträge.
Eine Nebentätigkeit muss nicht zwangsläufig vergütet werden, ein Nebenjob schon.
Verletzt der Nebenjob Arbeitgeberinteressen des Hauptjobs, kann dieser sein Veto aussprechen.
Verstößt der Nebenjob gegen die Interessen, kann es auch zur Kündigung kommen.
Definition Was ist ein Nebenjob?
Normalerweise handelt es sich bei einem Nebenjob um einen Minijob auf Basis von 538 Euro monatlich, der zusätzlich zu einem Hauptjob, und zwar unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit, ausgeübt wird. Der Nebenjob ist von einer Nebentätigkeit per definitionem zu unterscheiden, denn letztere kann zum Beispiel das ehrenamtliche Engagement im Sportverein sein. Sowohl die Nebentätigkeit als auch der Nebenjob können der Anmeldung oder Genehmigung des Arbeitgebers unterliegen.
Das Arbeitsverhältnis unterliegt speziellen Meldepflichten und Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz sowie der Genehmigung durch den Arbeitgeber des Hauptjobs. Wer sich ohne Genehmigung einen Zweitjob sucht, kann unter Umständen Probleme bekommen, die zu ernsthaften Konsequenzen führen. Auch die Ausübung einer Nebentätigkeit als Ehrenamtlicher oder Selbstständiger fordern spezielle Verhaltensregeln von Arbeitnehmern.
Nebenjobgesetzeslage – Was muss ich beachten?
Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern führen regelmäßig zu Streitigkeiten, die teilweise auch vor Gericht enden. Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ihre geplante Nebentätigkeit dem Arbeitgeber im Hauptarbeitsverhältnis melden müssen. Eine Genehmigung muss nicht eingeholt werden, aber der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, von dem Nebenjob zu erfahren.
Ist allerdings keine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag über den Umgang mit einem Nebenjob enthalten, müssen Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die geplante Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren und seine Einwilligung dazu erhalten. Grund dafür ist die Regelung, dass der Arbeitgeber entscheiden darf, ob die geplante Nebentätigkeit im Widerspruch zu den eigenen Interessen steht. Das wäre unter anderem der Fall, wenn der Nebenjob beim Hauptkonkurrenten des Arbeitgebers stattfinden soll.
Artikel 12 des Grundgesetzes regelt die Freiheit der Berufsausübung, bei der Arbeitnehmer sogar beim Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit nachgehen können, wenn diese gesondert bezahlt wird. Jeder Arbeitnehmer kann demnach einer Nebentätigkeit nachgehen oder sogar einen Zweitjob ausüben. Das betrifft auch selbstständige oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
Kann ich neben meinem Hauptjob einen Nebenjob ausüben?
Gemäß der Freiheit zur Berufsausübung wird dir als Arbeitnehmer in Deutschland auf Basis des Grundgesetzes das Recht zur Berufsausübung und freien Wahl des Berufs zugestanden. Dazu gehört auch, dass du einem oder mehreren Nebenjobs nachgehen darfst. Genauso wie du wählen kannst, ob du in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten möchtest, oder in welcher Branche du tätig sein willst, kannst du auch frei über die Aufnahme einer oder sogar mehrerer Nebentätigkeiten entscheiden.
Dennoch unterliegt die Nebentätigkeit gesonderten Regelungen, die du beachten musst. Gemäß der Informationspflicht kann dein Arbeitgeber die Angabe folgender Details über die Nebentätigkeit verlangen:
Stundenanzahl pro Woche
Arbeitszeit allgemein
Name des Arbeitgebers für den Nebenjob
Umgang einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit
Art der Tätigkeit
Anders als häufig vermutet, musst du deinem Arbeitgeber keine Informationen über den zu erwartenden oder tatsächlichen Verdienst im Nebenjob mitteilen.
Aber beachte bitte folgende Ausnahme:
Übst du bereits eine Nebenbeschäftigung auf 538 Euro Basis aus und willst einen zweiten Nebenjob mit 538 Euro monatlich ausüben, kann dein Arbeitgeber dies ablehnen. Du würdest mit der Aufnahme einer weiteren Nebenbeschäftigung die Grenze der Versicherungsfreiheit überschreiten, wovon das Unternehmen direkt betroffen wäre.
Nebenjob für Jugendliche – was sagt das Jugendschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Gesetze für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, die einen Nebenjob ausüben wollen. Sie dürfen zum Schutz des Heranwachsenden nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten und das an nur fünf Tagen pro Woche, mit einem Arbeitstag von bis zu 8 Stunden. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen Ausbildung, Beruf, Nebenjob oder Praktikum bei dieser Altersgruppe. Wenn du 18 Jahre alt bist, unterliegst du nicht mehr den Jugendschutzgesetzen.
Sollte sich ein Jugendlicher in einem Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnis befinden und will einen Nebenjob ausüben, so gelten für ihn die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem Erwachsenen. Die tägliche Arbeitszeit ist jedoch von frühestens 6 Uhr bis maximal 20 Uhr gestattet. Das gilt auch für die Nebentätigkeit. Zusätzlich darf der Jugendliche weder im Hauptjob noch im Nebenjob gemäß § 22 JArbSchG gefährliche Arbeiten ausführen.
Muss mein Arbeitgeber den Nebenjob genehmigen?
Im Tarif- oder Arbeitsvertrag kann der Umgang mit einem Nebenjob geregelt sein. Eine häufig verwendete Formulierung lautet etwa: „Die Aufnahme einer Nebentätigkeit bedarf der schriftlichen Einwilligung des Arbeitgebers. Diese wird erteilt, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden.“
Ist die Aufnahme einer möglichen Nebentätigkeit im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, ist eine Genehmigung zur Ausübung eines Nebenjobs durch den Arbeitgeber nicht notwendig. Als Arbeitnehmer musst du in diesem Fall deinem Arbeitgeber nicht mal davon erzählen, dass du einen solchen Nebenjob ausüben willst oder bereits ausübst. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn die Interessen des Arbeitgebers durch den Nebenjob verletzt werden könnten.
Das sind Beispiele für eine Untersagung von Nebenjobs durch deinen Arbeitgeber:
Durch die Nebentätigkeit ist die Gefahr gegeben, dass du die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes nicht einhältst.
Die geplante Nebentätigkeit soll bei der Konkurrenz ausgeübt werden, was gegen das Wettbewerbsgesetz verstößt.
Der Arbeitgeber sieht die Möglichkeit, dass durch die Nebentätigkeit deine arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet sind.
Es kommt zu einer sozialversicherungsrechtlichen Überschreitung.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Nebenjob ohne Genehmigung des Arbeitgebers ausübe?
Verstößt du gegen die oben angegebenen Regeln, hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das schließt die generelle Untersagung zur Ausübung ein, kann aber auch andere Konsequenzen nach sich ziehen, wie die Kündigung deines Hauptarbeitsverhältnisses.
Welche Steuern muss ich auf den Nebenjob zahlen?
Bei der Ausübung eines Nebenjobs fällt eine pauschale Steuer an die Minijob-Zentrale an. Sie beträgt bis zu 2 Prozent und wird meistens vom Arbeitgeber gezahlt. Ist dein Nebenjob nur kurzfristig, kann dein Einkommen daraus nach der individuellen Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 24 Prozent versteuert werden.
Nebenjob neben Hauptjob So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
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Arbeitgeber untersagt Nebenjob
Kündigung wegen Nebenjob
vertraglichen Verpflichtung der Leistungserbringung
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