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Urlaubsgeld: Definition, Anspruch & Höhe

STAND 02.02.2024 | LESEZEIT 5 MIN

Das Urlaubsgeld gilt als Sonderzahlung und hängt wie kein anderer Faktor bei der Bezahlung von der Tarifbindung ab. Dazu kommt, dass Beschäftigte in Ostdeutschland dieses deutlich seltener erhalten als ihre Kollegen im Westen. Nur 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld, bei den westdeutschen Beschäftigten sind es hingegen 48 Prozent. Detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Vergütungen und die Häufigkeit der Sonderzahlung lassen weitere Aufschlüsse zu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahlung von Urlaubsgeld ist stark von der Branche und individuellem Verhandlungsgeschick abhängig.
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten eine Jahressonderzahlung.
  • Je größer das Unternehmen, umso häufiger wird Urlaubsgeld gezahlt.
  • Am wenigsten Urlaubsgeld gibt es in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Das höchste Urlaubsgeld wird in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, im Einzelhandel, Baugewerbe sowie in der Metallindustrie gezahlt.
  • Das Gebot der Gleichbehandlung als Prinzip der Lohngerechtigkeit greift auch beim Urlaubsgeld (BAG v. 24.1.2006 - Az. 3 AZR 484/04).

Was versteht man arbeitsrechtlich unter dem Urlaubsgeld?

Als freiwillige Sonderzahlung ist das Urlaubsgeld genauso wie das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. In der Regel wird die Zahlung von Urlaubsgeld schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten. Auch ein übergreifender Tarifvertrag oder eine interne Betriebsvereinbarung sind Möglichkeiten, die Zahlung von Urlaubsgeld zu regeln.

Da das Urlaubsgeld eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Zahlung ist, sondern als Bonus verstanden wird, erfolgt die Höhe der Auszahlung nach eigenem Ermessen des Arbeitgebers. Wegen der fehlenden rechtlichen Verbindlichkeiten kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld jederzeit streichen. Es gibt allerdings Ausnahmen, und zwar dann, wenn das Urlaubsgeld in den Tarifvertrag aufgenommen wurde.

Als klassische Lösung zur Auszahlung erhalten Beschäftigte das Urlaubsgeld einmal im Jahr. In vielen Betrieben erfolgt die Zahlung im Juni. So erhalten die betreffenden Beschäftigten zweimal im Jahr mit einem Abstand von sechs Monaten eine Sonderzahlung, zusätzlich zu ihrem regulären Verdienst. Für viele Beschäftigte stellen die Sonderzahlungen in Form von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld wichtige Einnahmequellen dar.

Wie hoch fällt das Urlaubsgeld aus?

Nicht jeder Tarifvertrag führt automatisch zu Urlaubsgeld, die genauen vertraglichen Vorgaben und die Bedingungen für die Zahlungen variieren stark. Für Beschäftigte mit Tarifverträgen gelten grundsätzlich andere Maßgaben. Mitarbeiter mit Verträgen ohne tarifliche Bindung haben demgegenüber weniger Chancen auf ein Urlaubsgeld. Es existieren keine gesetzlichen Bindungen, was die Höhe des Urlaubsgeldes angeht.

Als Faustregel gilt, dass ein Arbeitnehmer, der im Kalenderjahr 30 Urlaubstage hat, ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 69 Prozent seines monatlichen Entgelts erhält.

Das Urlaubsgeld lässt sich nicht konkret berechnen, weil es keine standardisierte Formel zur Berechnung gibt. Am Ende sind vielfältige individuelle Vertragsbedingungen möglich, die zur Zahlung von Urlaubsgeld führen können.

Ausschlaggebend für die Berechnung, die bei Tarifverträgen transparent dargelegt werden muss, sind diese Faktoren:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Tage pro Woche.
  • Relevant ist auch, ob es sich um den Lohn oder um das Gehalt handelt.
  • Die Branche sowie die Existenz eines Betriebsrates sind mit entscheidend.
  • Werden Sie übertariflich bezahlt oder haben Sie extra Urlaubstage?
  • Gilt das Urlaubsgeld als Teil einer einmal jährlichen Sonderzahlung?
  • Hat Ihr Arbeitgeber Bedingungen für die Auszahlung gestellt, wie die Firmenbindung über die Zahlung hinaus von etwa 6 oder 12 Monaten?

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Um die Anerkennung und Wertschätzung gegenüber seinen Beschäftigten auszudrücken, gibt es viele Möglichkeiten. Die Zahlung von Urlaubsgeld ist eine Form davon und wird von vielen nicht nur freudig erwartet, sondern auch häufig dringend benötigt. Dennoch gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld durch den Arbeitgeber.

Wenn Sie kein Urlaubsgeld erhalten haben, obwohl Ihr Arbeitsvertrag dieses vorsieht oder Ihr Arbeitgeber es Ihnen zugesagt hat, stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Sie sollten hierfür einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, der sich mit der komplexen Materie auskennt.

Was sagt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz aus?

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten Anspruch auf die gleichen Leistungen. Das gilt auch für Zusatzzahlungen wie das Urlaubsgeld. Hergeleitet wird dieser Grundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und § 75 Abs. 1 BetrVG.

Bei neu eingestellten Beschäftigten können Arbeitgeber nicht mehr wie in der Vergangenheit eine sogenannte betriebliche Übung beseitigen und die Zahlung von Urlaubsgeld ausdrücklich im Vertrag ausschließen. Zu einer betrieblichen Übung kommt es immer dann, wenn die Zahlung von Urlaubsgeld regelmäßig wiederholt wurde. In diesem Fall können Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass die Zahlung auf Dauer gewährt wird.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz schließt aus, dass Arbeitgeber einzelne Mitarbeiter, unabhängig davon, ob es sich um Neueinstellungen handelt oder nicht, bei der Zahlung von Sondervergütungen benachteiligen.

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Zahlung von Weihnachtsgeld § 87 BetrVG verweigern, wenn er denkt, dass der Arbeitgeber die Vorgaben zur Gleichstellung nicht einhält.

Wie kann ich die Zahlung von Urlaubsgeld erreichen?

Eine betriebliche Übung ist ein Beispiel für eine Möglichkeit, an die Zahlung von Urlaubsgeld zu kommen. Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit über mehrere Jahre Urlaubsgeld gezahlt, können es auch diejenigen Beschäftigten fordern, die keinen arbeitsvertraglichen oder aus einem Tarifvertrag folgenden Anspruch haben.

Die regelmäßige Zahlung von Urlaubsgeld wird zur betrieblichen Übung, wenn:

  • das Urlaubsgeld stets dieselbe Höhe hatte, zum Beispiel 1.000 Euro oder
  • das Urlaubsgeld immer in derselben Weise berechnet wird, zum Beispiel ein halbes Monatsgehalt

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld ohne Absprache kürzen?

Laut der IHK München und Oberbayern kann der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld im Rahmen von Sondervergütungen in einzelnen Fällen begrenzt oder abgeschafft werden.

Das sind die Bedingungen:

  1. Gibt der Arbeitgeber klar an, dass die Zahlung des Urlaubsgeldes eine freiwillige Zahlung ist und der Rechtsanspruch für die Zukunft ausgeschlossen ist, besteht keine Pflicht zur Auszahlung von Urlaubsgeld an den Beschäftigten. Dies ist jedoch nur eine individuelle Regelung mit einem konkreten Mitarbeiter und die Freiwilligkeitserklärung muss klar und konkret formuliert sein.
  2. Arbeitgeber können nicht mehr durch die sogenannte entgegengesetzte betriebliche Übung einzelne Mitarbeiter von der Zahlung ausschließen. Es ist jedoch möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Vereinbarung treffen, die die Ansprüche auf Urlaubsgeld beseitigt oder kürzt. Das gilt auch bei einer Änderungskündigung, wenn beide Seiten dieser zustimmen.
  3. Ist im Tarifvertrag ausdrücklich die Streichung oder Kürzung von Urlaubsgeld als Option enthalten, kann der Arbeitgeber davon auch jederzeit Gebrauch machen.
  4. Betriebsvereinbarungen sind ebenfalls eine Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Zahlung von Urlaubsgeld verweigern. Und zwar dann, wenn die Möglichkeit dazu in der Betriebsvereinbarung aufgenommen wurde oder eine neue Betriebsvereinbarung die alten Regeln außer Kraft setzt.

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