Mindesttemperatur Arbeitsplatz

Das gilt arbeitsrechtlich Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Was gilt laut Gesetz?

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Um gut arbeiten zu können, braucht es das richtige Klima. Das gilt nicht nur für das Betriebsklima, sondern auch für die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz. Wird diese unterschritten, kann es schnell unangenehm oder sogar gesundheitsschädigend werden.

Erfahre hier alles Wichtige zur Mindesttemperatur am Arbeitsplatz, gesetzliche Vorgaben, praktische Tipps für den Arbeitsschutz bei Kälte und was du von deinem Arbeitgeber bei zu niedrigen Temperaturen verlangen kannst.

von KLUGO
09.06.2025
7 Min Lesezeit

Mindesttemperatur am Arbeitsplatz ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Die empfohlene Mindesttemperatur beträgt 19–20 °C bei leichter, 17–19 °C bei mittelschwerer und mindestens 12 °C bei schwerer Arbeit.

  • Unterschreiten die Temperaturen diesen Wert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

  • Erfolgt keine ausreichende Reaktion, dürfen Beschäftigte nach Absprache mit dem Betriebsrat die Arbeit niederlegen.

Mindesttemperatur am Arbeitsplatz – Aktuelle gesetzliche Vorgaben

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass „eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“ (§ 4 ArbSchG). Darunter versteht das Arbeitsschutzgesetz auch das Verhindern von nicht zumutbarer Kälte und zu niedrigen Temperaturen am Arbeitsplatz.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert Mindesttemperaturen abhängig von der körperlichen Belastung in drei Stufen.

Körperliche Belastung

Beispiel

Mindesttemperatur (°C)

Leicht

Büroarbeit

19–20

Mittel

Handwerk

17–19

Schwer

körperlich fordernd

ab 12

Für jeden Schweregrad wird noch einmal unterschieden, ob die jeweilige Person in ihrer Tätigkeit viel sitzt oder mehr in Bewegung ist. Es gilt: Je weniger sich Mitarbeitende bewegen, desto höher muss die Raumtemperatur sein. Deshalb muss die Mindesttemperatur in Büros höher als in Werkstätten sein.

In  Pausen- oder Sanitärräumen muss die Temperatur bei mindestens 21 Grad liegen.

💡 KLUGO Tipp:

Dokumentiere ungewöhnlich niedrige Temperaturen z. B. mit einem Thermometerfoto und führe ein Protokoll über Beschwerden (z. B. kalte Finger, Konzentrationsprobleme).

Praktische Tipps bei Kälte am Arbeitsplatz

Schon leichte niedrige Temperaturen können zu erschwerten Arbeitsbedingungen beitragen: Sind die Finger zu kalt, kann bereits das Tippen auf der Computertastatur schmerzhaft sein. Wenn die empfohlene Mindesttemperatur für das Büro oder jeden anderen Arbeitsplatz unterschritten wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.

Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, kommen beispielsweise folgende Maßnahmen infrage:

  • Zusätzliche Heizkörper oder mobile Wärmespender

  • Regelmäßige Aufwärmpausen und angepasste Arbeitszeiten

  • Bereitstellen von passender Schutzkleidung wie Thermojacken oder Handschuhen

💡 KLUGO Tipp:

Du kannst solche oder ähnliche Maßnahmen direkt von deinem Arbeitgeber einfordern oder dich mit dem Betriebsrat verständigen. Dieser kann die Zumutbarkeit prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Sonderregelungen für Arbeiten im Freien und gekühlten Räumen

Für Arbeitsplätze im Freien und in gekühlten Räumen gelten Sonderregelungen, denn hier sind Mitarbeitende der Witterung bzw. sehr niedrigen Temperaturen ausgesetzt.

Arbeiten in gekühlten Räumen: Gesundheit und Schutzmaßnahmen

In technisch gekühlten Räumen wie etwa Kühl- oder Frischeräume kann die Lufttemperatur nicht auf eine „gesundheitlich verträgliche“ Höhe geregelt werden. Hier muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, damit Mitarbeiter unter diesen schwierigen Bedingungen gut und ohne Gesundheitsgefährdung arbeiten können.

Kälteschutzkleidung und Aufwärmmöglichkeiten:

  • Bereitstellung von spezieller Kälteschutzkleidung

  • Räume zum Aufwärmen und Umkleiden

  • Trockenschränke oder Trocknungssysteme bei Temperaturen unter -5 °C für das Erwärmen der Kälteschutzkleidung

Medizinische Vorsorge bei extremen Temperaturen

Arbeiten bei Temperaturen unter -25 °C erfordern regelmäßig medizinische Vorsorgeuntersuchungen, die vom Arbeitgeber organisiert werden müssen.

Arbeitszeitregelungen in kalten Umgebungen

Für das Arbeiten in gekühlten Räumen gibt es auch spezielle Regelungen für die Arbeitszeit.

  • Bei Temperaturen bis zu -5 Grad Celsius sollten Mitarbeitende nach zweieinhalb Stunden Arbeit eine kurze Pause einlegen.

  • Liegen die Temperaturen zwischen -5 Grad und -30 Grad, ist Arbeiten nur in Zeitintervalleb von max. 90 Minuten erlaubt.

Arbeiten im Freien: Schutz vor Witterung und Gefahren

Wer unter freiem Himmel arbeitet, kann nicht immer nur mit Sonnenschein rechnen. Oftmals erschweren ungünstige Wetterbedingungen wie Wind und Niederschläge die Arbeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass Beschäftigte dabei bestmöglich geschützt sind.

Schutzkleidung und Ausrüstung

  • Bereitstellung wetterfester, angepasster Schutzkleidung, um vor Kälte, Nässe und Wind zu schützen

  • Persönliche Schutzausrüstung je nach Gefährdungsbeurteilung (z. B. rutschfeste Schuhe bei Glatteis)

  • Möglichkeit zum Unterstellen bei schlechten Wetterbedingungen

Arbeitsplatzpräparation und Sicherheit

  • Räumung von Schnee und sicheren Untergrund schaffen, zum Beispiel durch Streuen gegen Glatteis

  • Sicherstellung sicherer Verkehrs- und Arbeitswege bei Eis und Schnee

  • Unterbrechung der Arbeit bei extremen Wetterlagen wie Sturm oder starkem Regen

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Arbeitgebers

  • Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Witterung durchführen

  • Geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen müssen bereitgestellt werden (§ 23 DGUV Vorschrift 1)

  • Arbeitsplätze im Freien sind so einzurichten, dass sie sicher und ohne Gesundheitsgefährdung bei jeder Witterung benutzt werden können

Darf ich die Arbeit verweigern, wenn es am Arbeitsplatz zu kalt ist?

Wenn die Mindesttemperatur für den Arbeitsplatz nicht eingehalten wird, können Mitarbeiter nicht einfach die Arbeit niederlegen. Auch wenn der Arbeitgeber die geforderten Maßnahmen nicht umsetzt, kann es riskant sein, die Arbeit zu verweigern. Hier ist immer eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat empfohlen, der die Situation einzuschätzen hat. Kommt er zu dem Fazit, dass die empfundene Kälte am Arbeitsplatz die Gesundheit beeinträchtigten könnte, dürfen die Mitarbeiter die Arbeit niederlegen. Jedoch sollte das Gesundheitsrisiko nachweisbar sein. Ist das nicht möglich, kann eine Abmahnung und unter speziellen Umständen sogar eine Kündigung die Folge sein.

Ohne Betriebsrat solltest du als Arbeitnehmer zunächst den Arbeitgeber direkt auffordern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und im Zweifel ärztliche Atteste einholen sowie rechtlichen Rat suchen.

Wenn du Fragen zu deinen Rechten als Arbeitnehmer hast, dann wende dich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht und erhalte schnell und unkompliziert Antworten.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Schutzkleidung gegen Kälte?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendige Schutzkleidung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Welche Schutzkleidung muss der Arbeitgeber bereitstellen?

Üblich sind wetterfeste Jacken, Handschuhe, warme Socken, Mützen und gegebenenfalls spezielle Kälteschutzkleidung je nach Tätigkeit.

Haben Bauarbeiter und andere Saisonarbeiter im Winter automatisch frei?

Nein, es gibt keine automatische Winterpause. Die Arbeit kann nur eingestellt werden, wenn die Temperaturen oder Arbeitsbedingungen die Gesundheit ernsthaft gefährden.

Ab wann darf die Arbeit aufgrund von zu geringen Temperaturen nicht mehr ausgeführt werden?

Wenn die Kälte die Gesundheit erheblich gefährdet darf die Arbeit verweigert werden – dies muss jedoch durch den Betriebsrat und ggf. medizinische Gutachten bestätigt werden.

Was kann ich tun, wenn es am Arbeitsplatz zu kalt ist?

Du kannst vom Arbeitgeber Maßnahmen wie Heizungen, Aufwärmzeiten oder Schutzkleidung verlangen. Bei anhaltenden Problemen sollte der Betriebsrat eingeschaltet werden.

Welche Regeln gelten für Fahrradkuriere im Winter?

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Kälte zu treffen – dazu zählen wetterfeste, wärmende Kleidung (z. B. Thermojacken, winddichte Handschuhe, Überschuhe) und ggf. verkürzte Einsatzzeiten oder mehr Pausen. Bei extremer Witterung (Eis, Glätte, Sturm, Schneefall) kann ein Einsatz unter Umständen unzumutbar sein.

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