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Welche Rechte hat er? Betriebsrat & Mitbestimmung

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Der Betriebsrat kümmert sich um die Interessen der Beschäftigten. Er bestimmt bei Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen mit und hat einen besonderen Kündigungsschutz. Erfahre mehr dazu im Beitrag.

von KLUGO
25.03.2025
5 Min Lesezeit

Betriebsrat & Mitbestimmung Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Betriebsrat kann ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden.

  • Der Betriebsrat hat ein Recht, bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitzubestimmen.

  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassen über geplante Maßnahmen informieren.

  • Der Betriebsrat hat einen besonderen Kündigungsschutz, der während seiner Amtszeit und bis zu einem Jahr danach gilt.

  • Schulungen, die für Betriebsratsmitglieder notwendig sind, müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Gründung eines Betriebsrats

Ein Betriebsrat kann unter folgenden Bedingungen gewählt werden:

  • es gibt fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer im Unternehmen

  • drei von den fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern sind wählbar

  • die Initiative kann entweder von Arbeitnehmern oder von Gewerkschaften ausgehen

  • die Einladungen zur Betriebsratsversammlung und die Wahl müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden.

In unserem Beitrag "Betriebsrat gründen" erhältst du mehr Informationen zum Thema.

Wahl eines Betriebsrats

Folgende Regeln gibt es bei der Betriebsratswahl:

  • eine Betriebsratswahl findet alle vier Jahre statt und immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai

  • bei Gründung eines Betriebsrats oder vorzeitiger Amtszeitbeendigung kann eine außerordentliche Wahl erforderlich sein

  • der dreiköpfige Wahlvorstand, bestehend aus Wahlberechtigten, organisiert die Wahl

  • die Betriebsratswahl ist geheim und frei

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Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat & Arbeitgeber

Grundsätzliche soll der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten, um die Interessen von Arbeitnehmern und die des Unternehmens zu vertreten.

Der Betriebsrat hat dabei zu folgenden Themen ein betriebliches Mitbestimmungsrecht:

  • Festlegung der Arbeitszeiten

  • Gestaltung der Pausen

  • Einführung neuer Technologien

  • Regelungen von Urlaubsgrundsätzen

Der Betriebsrat muss bei folgenden Themen vom Arbeitgeber angehört werden:

  • Einstellung neuer Mitarbeiter

  • Versetzung von Mitarbeitern

  • Kündigung von Mitarbeitern

Wichtig: Ohne Zustimmung des Betriebsrats sind diese Maßnahmen nicht rechtmäßig.

Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht, bspw. bei Entscheidungen über Stilllegungen von Abteilungen oder Rationalisierungsmaßnahmen.

Informationsrechte

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat unter anderem über folgende geplante wirtschaftliche Maßnahmen rechtzeitig und umfassend informieren:

  • Betriebsänderung

  • Umstrukturierungen

  • Einführung neuer Arbeitsmethoden

Beratungsrechte

Der Betriebsrat hat zu folgenden Angelegenheiten ein Beratungsrecht:

  • Fragen der betrieblichen Ausbildung

  • Formulierung von betrieblichen Grundsätzen

  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit

Betriebsvereinbarungen

Durch Betriebsvereinbarungen können verbindliche Regelungen für Arbeitsbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat erfolgen. Diese Regelungen betreffen alle Arbeitnehmer des Betriebes unmittelbar und haben eine ähnliche Wirkung wie gesetzliche Bestimmungen.

Betriebsratsmitglieder und Schutz

Kündigungsschutz: Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz, der während der gesamten Amtszeit bis ein Jahr danach gilt. In der Zeit dürfen sie nur aus wichtigen Gründen und mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden.

Freistellung: Um eine ordnungsgemäße Durchführung ihrer Betriebsratstätigkeit möglich zu machen, haben sie einen Anspruch von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt zu werden. Die Freistellung ist in kleinen Betrieben begrenzt.

Schulungsanspruch

Betriebsratsmitglieder können an Schulungen und Seminaren teilnehmen, die für ihre Arbeit erforderlich sind. Die Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen.

Kosten & Ausstattung

Folgende Kosten und Auslagen muss der Arbeitgeber für den Betriebsrat tragen:

  • Büromaterialien

  • Schulungskosten

  • ggf. IT-Ausstattung

Einführung von Betriebsvereinbarungen und Konfliktlösung

Zur Regelung der inneren Angelegenheiten des Betriebsrats kann dieser Geschäftsordnungen aufstellen. Kommt es zu einem Konflikt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, wird meist eine Einigungsstelle angehört, die aus Vertretern beider Seiten und einem neutralen Vorsitzenden besteht.

Welche Probleme können auftauchen und wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt kann dich rechtlich in folgenden Fällen unterstützen und deine Rechte sichern:

  • Gründung eines Betriebsrats: Der Arbeitgeber will die Gründung des Betriebsrats verhindern oder er erschwert die Wahl? Dann kann dir ein Anwalt helfen, rechtliche Schritte einzuleiten, die Behinderung der Wahl zu stoppen und die Rechte der Arbeitnehmer durchzusetzen.

  • Mitbestimmungsrechte: Maßnahmen werden vom Arbeitgeber umgesetzt, ohne dass der Betriebsrat informiert oder beteiligt wird? Ein Anwalt kann den Betriebsrat bei Verhandlungen unterstützen und bei Bedarf mit einer einstweiligen Verfügung zur Einhaltung der Mitbestimmungsrechte zwingen.

  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: Ein Betriebsratsmitglied wird trotz besonderem Kündigungsschutz entlassen? Du kannst als Betriebsrat mithilfe eines Anwalts die Kündigung anfechten und vor dem Arbeitsgericht klagen.

  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Betriebsvereinbarung? Ein Anwalt kann dich als Betriebsrat dabei unterstützen, eine Einhaltung der Betriebsvereinbarung und Schadensersatz oder eine Unterlassung gerichtlich durchzusetzen bzw. einzuklagen.

  • Konflikte und Einigungsstellenverfahren: Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber können nicht einvernehmlich gelöst werden? Du kannst dich als Betriebsrat von einem Anwalt beim Einigungsstellenverfahren vertreten lassen und gemeinsam mit einem neutralen Vorsitzenden eine Lösung finden.

  • Beratung und Schulung: Es bestehen Unklarheiten über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats? Du kannst dich als Betriebsrat von einem Anwalt zu rechtlichen Fragen beraten lassen und dir Schulungen zu rechtlichen Themen anbieten lassen, damit du die Rechtslage und Handlungsoptionen besser verstehst.

Zögere nicht bei rechtlichen Angelegenheiten einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte in der Erstberatung um einer Ersteinschätzung zu deinem rechtlichen Problem zu fragen.

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