Du wurdest gekündigt? Fristlose Kündigung in der Probezeit: Wir helfen dir beim Einspruch
Bist du während der Probezeit fristlos gekündigt worden und weißt nicht, wie du reagieren sollst? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen deine Chancen auf Einspruch. Nutze unsere Erstberatung und erhalte individuelle Unterstützung und rechtliche Klarheit über deine Möglichkeiten.
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Wenn du in der Probezeit von deinem Arbeitgeber fristlos gekündigt wirst, kann das ein harter Schlag sein. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, die eine Kündigungsfrist hat, kann eine fristlose Kündigung sofortige und schwerwiegende Konsequenzen haben, wie den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Erfahre hier mehr über die Hintergründe und deine Handlungsmöglichkeiten.
Fristlose Kündigung in der Probezeit Das Wichtigste in Kürze
Eine fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.
Bei einer fristlosen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis noch am selben Tag beendet.
Fristlose Kündigungen erweisen sich vor Gericht häufig als rechtswidrig.
Zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen.
So kannst du dich gegen eine fristlose Kündigung in der Probezeit wehren
In der Probezeit oder bei Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine ordentliche Kündigung leichter umzusetzen als bei Arbeitnehmern, die bereits länger im Unternehmen sind. Besonders während der Probezeit wird verstärkt auf Fehler und mögliche Hürden für eine künftige Zusammenarbeit geachtet. Wichtig zu wissen: Eine fristlose Kündigung gilt als Ultima Ratio, also als „letztes Mittel“. Sie ist die Erklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden zu wollen. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Hast du eine fristlose Kündigung erhalten und Zweifel an deren Wirksamkeit oder möchtest du eine Sperrzeit umgehen? Folgende Schritte können dir helfen:
Unterschreibe weder die Kündigung noch Ausgleichsquittungen.
Prüfe das Kündigungsschreiben gründlich. Es muss schriftlich erfolgen, eine Begründung enthalten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Melde dich umgehend bei deinem zuständigen Arbeitsamt als arbeitssuchend. Dort erfährst du auch, ob eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt wird.
Kontaktiere in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fristlose Kündigung in der Probezeit So hilft dir ein Rechtsexperte weiter
Bei einer unrechtmäßigen Kündigung unterstützten dich unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten bei er Kündigungsklage. Alternativ helfen sie dir bei Verhandlungen mit deinem Arbeitgeber, um eine Einigung zu erzielen, und kümmern sich um offene Ansprüche wie ausstehende Lohnzahlungen oder Überstunden.
In der Erstberatung erhältst du erste Handlungsempfehlungen und wertvolle Tipps für dein weiteres Vorgehen.
Wenn du nach Erhalt einer fristlosen Kündigung einen Anwalt kontaktiert hast, bleiben dir grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Du reichst eine Kündigungsschutzklage ein oder
Du versuchst, dich mit deinem Arbeitgeber außergerichtlich zu einigen.
Mit einem Anwalt oder Rechtsexperten kannst du eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und die Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden, andernfalls wird die fristlose Kündigung rechtskräftig. Ca. zwei bis sechs Wochen später beginnt der Prozess, einschließlich der sogenannten Güteverhandlung.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
Beide Parteien einigen sich auf eine Abfindungszahlung und beenden das Arbeitsverhältnis.
Die Parteien einigen sich nicht, und es folgt ein Kammertermin. Dieser wird entweder mit einem Abfindungsausgleich oder mit einem Urteil beendet, gegen das du Berufung einlegen kannst.
KLUGO Tipp:
Du kannst deinen Arbeitgeber bitten, die außerordentliche Kündigung zurückzuziehen und stattdessen eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Damit umgehst du das Risiko, bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame fristlose Kündigung in der Probezeit erfüllt sein?
Du bist während der ersten 6 Monate oder in Kleinbetrieben (nicht anwendbar für das Kündigungsschutzgesetz, vgl. § 1 Abs. 1 KSchG) nicht durch den gesetzlichen Kündigungsschutz geschützt. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind gesetzlich geregelt und gelten jederzeit, um sicherzustellen, dass keine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgt. Konkret wird dies in § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund – § 626 Abs. 1 BGB
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Eine fristlose Kündigung während der Probezeit muss nicht zwangsläufig vom Arbeitgeber ausgehen. Auch du als Arbeitnehmer darfst innerhalb der Probezeit fristlos kündigen. Wichtig ist, dass eine fristlose Kündigung immer in Schriftform erfolgt. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündigung ausschlaggebenden Tatsache erfolgt.
In der Probezeit sollst und darfst du dein Können unter Beweis stellen. Eine fristlose Kündigung erfolgt in der Regel nur bei einem Fehlverhalten, das eine künftige Zusammenarbeit unzumutbar macht (wichtiger Grund). Vor einer fristlosen Kündigung sollte grundsätzlich eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, der Pflichtverstoß ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Dazu zählen beispielsweise Arbeitszeitbetrug, Diebstahl oder Verdacht auf Straftaten (vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2010, Az. 2 AZR 485/08). In solchen Fällen kann das Vertrauensverhältnis so stark beeinträchtigt sein, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
Dies gilt auch für dich als Arbeitnehmer: Findet z. B. eine erhebliche Demütigung oder Mobbing durch den Arbeitgeber statt, bist auch du berechtigt, aus gutem Grund fristlos zu kündigen.
Welche Gründe können für eine fristlose Kündigung in der Probezeit vorliegen?
Jede Kündigung, ob ordentlich oder außerordentlich, muss gerechtfertigt sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss zudem ein wichtiger Grund vorliegen. Im Gesetz gibt es jedoch keine konkrete Liste von Kündigungsgründen.
Hier findest du eine Liste von Gründen für eine fristlose Kündigung, die auf bisherigen Gerichtsurteilen basieren:
Kündigungsgrund | Gerichtsurteil |
---|---|
Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot | LAG Hessen, Urteil vom 10. Juni 2013, Az. 21 Sa 850/12 |
Geschäftsschädigendes Verhalten | LAG Hamm, Urteil vom 15. März 2013, Az. 13 Sa 6/13 |
Wiederholte Arbeitsverweigerung | BAG, Urteil vom 21. November 1996, Az. 2 AZR 357/95 |
Mobbing | LAG Hamm, Urteil vom 25. Mai 2012, Az. 7 Sa 2/12 |
Sexuelle Belästigung | LAG Niedersachsen, Urteil vom 6. Dezember 2013, Az. 6 Sa 391/13 |
Arbeitszeitbetrug | LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2019, Az. 5 Sa 246/18 |
Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit | LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2019, Az. 5 Sa 246/18 |
Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung während der Probezeit?
Grundsätzlich ist eine Kündigung von beiden Seiten in der Probezeit nicht dramatisch. Wie der Name schon sagt, ist die Probezeit eine Art Anstellung auf Probe, damit beide Seiten prüfen können, ob eine künftige Zusammenarbeit sinnvoll ist. Nach einer wirksamen ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Bei einer fristlosen Kündigung musst du jedoch am selben Tag deinen Arbeitsplatz verlassen.
Wird das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt, droht möglicherweise eine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit, und du hast bis zu 12 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur begründet dies damit, dass du dich vertragswidrig verhalten hast und somit selbst für deine Arbeitslosigkeit verantwortlich bist. Unter bestimmten Umständen kann dies auch bei einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich der Fall sein.
Außerdem stellen Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung in der Regel die Gehaltszahlung ein, was dich finanziell schwerwiegend beeinträchtigen kann. Es ist daher umso wichtiger, dass du deine fristlose Kündigung genau prüfen lässt. Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte berät dich in einem vertrauensvollen Rahmen zu deiner fristlosen Kündigung und den weiteren Schritten.
Häufige Fragen
Kann man in der Probezeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden?
Normalerweise dürfen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Liegt ein wichtiger Grund vor, darf auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Welche Gründe sprechen für eine fristlose Kündigung in der Probezeit?
Legt ein Arbeitnehmer ein gravierendes Fehlverhalten an den Tag, durch das eine künftige Zusammenarbeit unzumutbar wird, kann fristlos gekündigt werden. Beispiele dafür sind Arbeitszeitbetrug oder sexuelle Belästigung. Erfährt ein Arbeitnehmer Mobbing oder ähnliches, ist auch dieser berechtigt, fristlos zu kündigen.
Wie sollte man sich bei einer fristlosen Kündigung verhalten?
Bewahre zunächst Ruhe, unterschreibe nichts und kontaktiere umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht. Es kann sinnvoll sein, innerhalb der Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Welche Möglichkeiten habe ich nach einer fristlosen Kündigung in der Probezeit?
Ist die fristlose Kündigung in der Probezeit wirksam, kannst du versuchen, dich außergerichtlich mit deinem Arbeitgeber zu einigen. Möglicherweise zieht er die fristlose Kündigung zurück und spricht stattdessen eine ordentliche Kündigung aus. Dadurch kannst du die Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit umgehen.
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