Abmahnung und Kündigung wegen fehlender oder verspäteter Krankmeldung Ist eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung wirksam?

Im Arbeitsleben kann es vorkommen, dass du krank wirst und nicht zur Arbeit erscheinen kannst. In solchen Fällen ist es wichtig, deinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und eine Krankmeldung vorzulegen. Doch was passiert, wenn du vergisst, dich krankzumelden oder die Krankmeldung verspätet einreichst? Kannst du dann eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung erhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema bekommst du hier.

von N. Haussmann
11.10.2024
2 Min Lesezeit

Kündigung wegen fehlender Krankmeldung Das Wichtigste in Kürze

  • Eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ist in der Regel nicht ohne vorherige Abmahnung wirksam.

  • Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.

  • Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen.

  • Wenn du es versäumst, dich krankzumelden, kannst du eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung erhalten.

  • Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine Krankmeldung ist die mündliche oder schriftliche Information an deinen Arbeitgeber, dass du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist hingegen ein offizielles Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird. Es bestätigt deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Die AU musst du deinem Arbeitgeber in der Regel vorlegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist.

Bis wann muss ich mich bei meinem Arbeitgeber krankmelden?

Du musst dich bei deinem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet das, dass du dich am ersten Tag deiner Erkrankung melden solltest, idealerweise vor deinem üblichen Arbeitsbeginn oder zumindest so früh wie möglich an diesem Tag.

Wie lange habe ich Zeit, meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben?

Grundsätzlich muss deinem Arbeitgeber deine AU spätestens am vierten Kalendertag deiner Erkrankung vorliegen. Wenn du also beispielsweise an einem Montag erkrankst, muss dein Arbeitgeber die AU spätestens am Donnerstag erhalten.

Von dieser allgemeinen Regelung kann es jedoch Ausnahmen geben:

  • Dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du die AU früher vorlegst. Das muss allerdings im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

  • Das Wochenende und Feiertage zählen bei der Berechnung der Frist mit. Wenn der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, musst du die AU am nächsten Werktag vorlegen.

  • Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als in der ersten AU angegeben, musst du unverzüglich eine Folgebescheinigung einreichen.

Wichtig!

Seit 2023 gilt in Deutschland die elektronische AU. Dein Arzt übermittelt die Daten elektronisch an deine Krankenkasse, die sie wiederum an deinen Arbeitgeber weiterleitet. Du musst in diesem Fall keine Papierbescheinigung mehr beim Arbeitgeber einreichen, es sei denn, dein Arbeitgeber verlangt dies ausdrücklich.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich mich nicht oder verspätet krankmelde?

Wenn du dich nicht oder zu spät krankmeldest, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst einmal riskierst du eine Abmahnung von deinem Arbeitgeber. Zudem kann es zu einer Gehaltskürzung für die Zeit des unentschuldigten Fehlens kommen, da dein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dich für Zeiten zu bezahlen, in denen du unentschuldigt deiner Arbeit fernbleibst.

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Meldepflicht droht möglicherweise sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. In besonders schwerwiegenden Fällen könnte theoretisch auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wobei dies in der Regel nicht ohne vorherige Abmahnung geschieht.

Kann ich eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung erhalten?

Wenn du einmalig keine AU bei deinem Arbeitgeber vorlegst, kannst du dafür in der Regel nicht gekündigt werden. Allerdings kann dein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Solltest du dann erneut keine AU vorlegen, obwohl du länger als drei Tage krank bist, kann dein Arbeitgeber eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung in Betracht ziehen.

Kann ich eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung erhalten?

Auch hier gilt: Eine einmalig verspätete Krankmeldung rechtfertigt in der Regel keine Kündigung. Bei wiederholtem Verstoß und nach vorheriger Abmahnung könnte jedoch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich sein.

Kann ich eine Abmahnung bei fehlender Krankmeldung erhalten?

Ja, sowohl bei fehlender als auch bei verspäteter Krankmeldung kann dein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen.

Abmahnungen dienen als Warnung und geben dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren, bevor ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Ist eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ohne Abmahnung möglich?

Eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ohne vorherige Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht rechtmäßig. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei vorsätzlichem Fernbleiben von der Arbeit ohne jegliche Mitteilung über einen längeren Zeitraum, könnte eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ohne Abmahnung gerechtfertigt sein.

Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung erhalten habe?

Du hast eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung erhalten? Dann solltest du wie folgt vorgehen:

  1. Prüfe die Kündigung wegen fehlender Krankmeldung auf Formfehler (zum Beispiel fehlende Schriftform, fehlende Unterschrift).

  2. Überprüfe, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

  3. Kontaktiere einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen. Es ist immer ratsam, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, damit du deine Rechte bestmöglich durchsetzen kannst.

  4. Reiche innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, wenn du die Kündigung für ungerechtfertigt hältst.

  5. Sammle Beweise, die deine Position stützen, zum Beispiel Nachweise über deine Krankheit.

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Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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