Außerordentliche Kündigung Fristlose Kündigung erhalten? Diese Möglichkeiten hast du.
Wenn du eine fristlose Kündigung bekommen hast, kannst du entweder eine Kündigungsschutzklage einreichen oder versuchen, dich außergerichtlich mit deinem Arbeitgeber zu einigen. Wenn du unsicher bist, wie du am besten vorgehen sollst oder welche Optionen für dich sinnvoll sind, kann eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreich sein. Dort erhältst du individuelle Unterstützung und rechtliche Klarheit über deine Möglichkeiten.
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Eine fristlose Kündigung kann für dich ein Schock sein. Obwohl Kündigungen oft nicht unerwartet kommen, kann der Gedanke, deine Lebensgrundlage zu verlieren, Panik auslösen. Emotionale Reaktionen sind normal, aber sie können deine rechtliche Position gegenüber deinem Arbeitgeber verschlechtern. Hier erfährst du, welche Schritte du jetzt unternehmen solltest.
Fristlose Kündigung Das Wichtigste in Kürze
Eine fristlose Kündigung ist nur gültig, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt (§ 626 Abs. 1 BGB).
Bevor dein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, muss er dir in der Regel eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, kannst du mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen.
Voraussetzung ist, dass du länger als sechs Monate im Betrieb bist und mindestens zehn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind.
So reagierst du richtig bei einer fristlosen Kündigung
Erhältst du eine fristlose Kündigung, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Lass dich auf keinen Fall zu negativen Kommentaren hinreißen und ziehe nicht über deinen Arbeitgeber her. Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt und andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Checkliste hilft dir, die nächsten Schritte zu planen
Ruhig bleiben: Bewahre Ruhe und lass dich nicht zu impulsiven Reaktionen hinreißen.
Arbeitsverhältnis prüfen: Überprüfe, ob du deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachgekommen bist. Wurde dein Verhalten bereits in einer Mahnung beanstandet?
Sofortige Meldung: Melde dich umgehend bei deinem zuständigen Arbeitsamt als arbeitssuchend. So sicherst du dir mögliche Leistungen.
Sperrzeiten klären: Informiere dich, ob eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt wird. Oftmals kann die Sperre vermieden werden.
Kündigungsschutzklage: Überlege, ob du eine Kündigungsschutzklage einreichen möchtest. Du hast dafür nur drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Zeit.
Anwalt kontaktieren: Kontaktiere innerhalb der Frist einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um deine Optionen zu besprechen.
Unterlagen sorgfältig prüfen: Unterschreibe nur die Bestätigung des Erhalts des Kündigungsschreibens, aber keine Ausgleichsquittungen.
Zugang dokumentieren: Notiere dir das tatsächliche Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens, insbesondere auf dem Briefumschlag.
Wichtig:
Wenn du eine Kündigungsschutzklage einreichen möchtest, hast du dafür nur drei Wochen Zeit nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Es ist ratsam, innerhalb dieser Frist einen Anwalt zu kontaktieren.
Fristlos kündigen ist immer das letzte Mittel
Eine fristlose Kündigung kommt wirklich nur als letztes Mittel infrage. Bevor es dazu kommt, musst du in der Regel eine schriftliche Abmahnung erhalten haben, in der dir dein Fehlverhalten aufgezeigt wird. Du wirst dabei ermahnt und darauf hingewiesen, dass bei weiteren Verstößen eine Kündigung drohen kann. Dein Arbeitgeber muss außerdem prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, wie eine Versetzung in eine andere Abteilung oder eine ordentliche Kündigung, bevor er eine fristlose Kündigung aussprechen darf.
Fristlose Kündigung erhalten? Diese Optionen hast du
Hast du eine fristlose Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten, gibt es verschiedene Wege, wie du reagieren kannst:
- Du reichst eine Kündigungsschutzklage ein.
- Du versuchst, dich außergerichtlich mit deinem Arbeitgeber zu einigen.
Eine Kündigungsschutzklage ist sinnvoll, wenn du an deinem Arbeitsverhältnis festhalten möchtest oder auf einen Vergleich abzielst. Wenn du ohnehin nicht mehr dort arbeiten möchtest, kannst du versuchen, dich außergerichtlich zu einigen. Nach Erhalt der Kündigung solltest du alle Optionen gut durchdenken. In vielen Fällen enden Kündigungsschutzklagen mit einem Abfindungsvergleich: Der Arbeitgeber hält an der Kündigung fest, zahlt dir aber eine Abfindung. Bei einer außergerichtlichen Einigung kann ein Anwalt dir dabei helfen, eine faire Abfindung auszuhandeln.
Kündigungsschutz: In diesen Fällen greift das Gesetz nicht
Normalerweise bist du als Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer unrechtmäßigen Kündigung geschützt. Das gilt allerdings nicht für Beschäftigte, die weniger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten, und auch nicht für Betriebe mit höchstens zehn dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern (§ 1 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Greift das Kündigungsschutzgesetz, darf eine ordentliche Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden. Außerdem muss dein Arbeitgeber die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB.