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Rechtliches Vorgehen gegen Mobbing am Arbeitsplatz.
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Rechtliches Vorgehen gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Wird jemand am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen gemobbt, stellt dies eine ungeheure Belastung dar. Rechtlich dagegen vorzugehen, ist hingegen schwierig – schließlich ist Mobbing kein Rechtsbegriff und somit kein Straftatbestand an sich. Erfahren Sie, was für die Glaubhaftmachung von Mobbing-Sachverhalten wichtig ist und welche Maßnahmen ratsam sind.

Mobbing am Arbeitsplatz: was darunterfällt und was rechtlich möglich ist

Egal, ob durch Vorgesetzte oder durch Kollegen, Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Phänomen, das den Betroffenen nicht nur in seiner Arbeit einschränkt, sondern ihn auch psychisch und körperlich krankmachen kann. Da das Schikanieren zumeist sehr subtil stattfindet, ist ein (rechtliches) Vorgehen oftmals schwierig. Bei guter Beweislage ist ein Durchsetzen rechtlicher Ansprüche aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz jedoch durchaus möglich.

Definition von Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen

Bislang gibt es noch keine feste, arbeitsrechtliche Definition von Mobbing. Es lassen sich jedoch Merkmale finden, die dieses Phänomen bzw. diesen langanhaltenden Konflikt zwischen Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmer und -geber charakterisieren.

Typische Mobbingmerkmale:

  • Klare Täter-Opfer-Beziehung
  • Ein systematischer, länger andauernder Zeitraum (mindestens sechs Monate lang bei mindestens einer Handlung pro Woche)
  • Eine eindeutig schikanöse Tendenz der Handlung (Anfeindung, Beschimpfung, Demütigung, Ausgrenzung, sexistische oder rassistische Äußerung)
  • Eine klare Verbindung zwischen diesen Handlungen und dem Leiden des Betroffenen

Geht das Mobbing am Arbeitsplatz vom Vorgesetzten aus, also passiert dies hierarchisch „von oben nach unten“, wird vom sogenannten Bossing gesprochen. In mehr als der Hälfte aller Fälle handelt es sich um diese Mobbingform. Sind beide Parteien auf der hierarchisch gleichen Ebene, wird vom horizontalen Mobbing gesprochen. Bei der „von unten nach oben“-Variante, die weitaus weniger verbreitet ist, spricht man vom Staffing.

Rechtliche Situation und mögliches rechtliches Vorgehen

Mobbing ist kein eigener Rechtsbegriff und bietet demnach keine direkte Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht – gerade das macht das rechtliche Vorgehen gegen Mobbing am Arbeitsplatz so schwierig. Da es dementsprechend auch keinen Mobbing-Straftatbestand gibt, muss bei einer rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen auf andere strafrechtlich verfolgbare Handlungen ‚zurückgegriffen‘ werden. Dazu gehören unter anderem Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder fahrlässige bzw. vorsätzliche Körperverletzung.

Relativ gängig ist eine Schadensersatzklage, wobei auch hier die Erfolgsquote eher gering ist. Gerichte sind hinsichtlich der Beweise sehr anspruchsvoll und machen es Betroffenen nicht leicht. Wichtig ist eine detaillierte Dokumentierung der Mobbingvorfälle, eine klare Darstellung der aus ihnen resultierenden Schäden (psychisch, physisch) sowie die Zuweisung zu einem tatsächlichen Straftatbestand. Wenn der Arbeitgeber im Zuge des Mobbings am Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten oder durch Kollegen nachweislich seine Fürsorgepflicht (gemäß § 241 BGB) verletzt, kann zudem beispielsweise auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder eine Entschädigung geklagt werden.

Mobbing am Arbeitsplatz: Folgen und Maßnahmen

Häufig kommt es aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder durch Kollegen beim Betroffenen zu einer großen Verunsicherung, zu Demotivation, Stress, Leistungsabfall oder Krankheit. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Maßnahmen gegen das Mobbing zu ergreifen. Hierzu zählen das Aufsuchen einer unabhängigen Mobbingberatung, das Thematisieren von Mobbing im Unternehmen oder ein Gespräch mit dem Chef. Handelt es sich um Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen, kann die erste und hilfreichste Maßnahme gegen die Mobbingsituation die Versetzung in eine andere Abteilung sein.

Erste Schritte gegen Mobbing einleiten:

  • Suchen Sie eine Vertrauensperson unter Ihren Kollegen.
  • Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch mit detaillierten Beschreibungen der Vorfälle und deren Wirkung auf Sie. Es hilft Ihnen dabei, Lösungen zu erarbeiten und kann bei juristischen Auseinandersetzungen ein wichtiges Beweismittel sein.
  • Vertrauen Sie sich Ihrem Betriebsrat an und bitten Sie um Unterstützung.
  • Holen Sie sich weitere Unterstüzung bei Ihrer Gewerkschaft oder einer Mobbingberatungsstelle.

Häufige Fehler vermeiden:

  • Verharmlosen Sie die Angriffe nicht.
  • Isolieren Sie sich nicht.
  • Warten Sie nicht ab.
  • Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst.

Am allerwichtigsten ist die Dokumentation, am besten in Form eines Mobbing-Tagebuchs. Dies ist essenziell für rechtliches Vorgehen und erleichtert eventuell auch das Konfrontieren des Täters mit den Vorwürfen. Schließlich kann für diesen, sofern eine Anspruchsgrundlage besteht, das Mobben zumindest teuer werden.

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich Mobbing am Arbeitsplatz haben, nehmen Sie unsere telefonische Erstberatung in Anspruch! Wir helfen Ihnen gern weiter. Zusätzlich können Sie mit Hilfe des Schmerzensgeldrechners ganz einfach die Höhe einer Möglichen Entschädigung bei Schadensersatzansprüchen berechnen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.