
Das solltest du wissen Elterngeld – Was gilt rechtlich?
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Wenn du Elterngeld beziehst oder planst, es zu beantragen, bist du wahrscheinlich auf der Suche nach Klarheit und Unterstützung, um Familie und Beruf bestmöglich miteinander zu vereinbaren. Der Staat hat mit dem Elterngeld ein finanzielles Hilfsmittel geschaffen, das dich dabei unterstützt, nach der Geburt deines Kindes für eine bestimmte Zeit in der Erwerbstätigkeit kürzerzutreten.
In diesem Beitrag erklären wir dir, was du über Elterngeld wissen musst, welche rechtlichen Regelungen gelten und wie du deine Ansprüche optimal geltend machen kannst.
Elterngeld ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes teilen.
Die Höhe des Elterngeldes wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet und liegt höchstens bei 1.800 Euro monatlich.
Es gibt drei Arten von Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Eltern können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.
Seit dem 1. April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze – ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro besteht kein Anspruch mehr.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützt, nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder ganz auszusetzen, ohne dabei zu hohe finanzielle Einbußen hinzunehmen. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen und dir helfen, dich auf die Betreuung und Erziehung deines Kindes zu konzentrieren.
Die Höhe des Elterngeldes wird auf Grundlage deines Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes berechnet. Es gibt verschiedene Arten von Elterngeld, die je nach Bedarf und Lebenssituation unterschiedliche Vorteile bieten.
Wie hoch ist das Elterngeld und wie lange wird es gezahlt?
Beim Elterngeld unterscheidet man zwischen drei Leistungsarten, die je nach Lebenssituation und Arbeitsmodell kombiniert werden können:
Basiselterngeld: Wird für maximal 12 Monate gezahlt und entspricht in der Regel 65 % deines bisherigen Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich.
ElterngeldPlus: Hierbei wird nur die Hälfte des Basiselterngeldes gezahlt, aber dafür kannst du es bis zu 24 Monate erhalten.
Partnerschaftsbonus: Dieser Bonus besteht aus vier ElterngeldPlus-Monaten und wird gewährt, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit (24 bis 32 Stunden pro Woche) arbeiten.
Elterngeld Bezugsdauer und Voraussetzungen
Du kannst insgesamt bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn sich beide Elternteile die Betreuung teilen. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, sind es maximal 12 Monate.
Neue Regelungen für Teilzeit-Eltern
Vor der Elterngeldreform mussten Eltern, die in Teilzeit Elterngeld beziehen, Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Diese Nachweispflicht ist bis auf wenige Ausnahmen entfallen, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Berücksichtigung von Nebeneinkünften
Auch Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit werden beim Elterngeld nun besser berücksichtigt.
Bei geringen Nebeneinkünften unter durchschnittlich 35 Euro monatlich können Eltern nur die Berücksichtigung der Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit beantragen und es wird nicht wie bisher pauschal mit dem Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt gerechnet.
Erhöhter Elterngeldanspruch bei Mehrlingen
Bei der Geburt von Mehrlingen erhöht sich der Anspruch auf Elterngeld. Neben dem regulären Elterngeld steht dir für jedes zusätzliche Kind ein Erhöhungsbetrag von 300 Euro monatlich zu. Dieses finanzielle Plus hilft, den erhöhten Aufwand bei der Betreuung zu bewältigen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die genauen Konditionen zu informieren, um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können.
Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Eine der häufigsten Fragen, die sich Eltern stellen, ist, ob sie während des Elterngeldbezugs weiterhin arbeiten können. Die Antwort: Ja, du kannst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne deinen Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.
Mit der Elterngeldreform 2021 wurden die Regelungen flexibler gestaltet. Vor der Reform durften Eltern nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie Elterngeld beziehen wollten. Diese Grenze wurde auf 32 Stunden pro Woche angehoben, was mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft.
Der neue Partnerschaftsbonus
Ein weiteres Highlight der Reform ist der flexiblere Partnerschaftsbonus. Zuvor musste dieser für vier Monate am Stück bezogen werden. Jetzt kannst du den Partnerschaftsbonus zwischen zwei und vier Monaten flexibel nehmen, was dir mehr Freiheiten bei der Planung deiner Elternzeit lässt.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld und wie wird der Anspruch berechnet?
Elterngeld steht grundsätzlich allen Eltern offen, die sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind kümmern und deshalb ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren.
Die Voraussetzungen im Überblick:
Ihr lebt mit eurem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland,
Ihr betreut und erzieht das Kind überwiegend selbst,
Ihr arbeitet nach der Geburt höchstens 32 Stunden pro Woche,
und euer zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb der geltenden Einkommensgrenzen (seit April 2025: max. 175.000 Euro jährlich).
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).
Dabei gilt:
In der Regel werden 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens ersetzt.
Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro erhalten bis zu 100 % ersetzt – gestaffelt je nach Einkommen.
Das Elterngeld ist gedeckelt auf 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld) und beträgt mindestens 300 Euro – auch wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest.
⚠️ Wichtig:
Mutterschaftsleistungen wie das Mutterschaftsgeld werden auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass der Zeitraum des Mutterschutzes beim Basiselterngeld als Elterngeldmonat zählt. Das Elterngeld wird also für den gleichen Zeitraum wie das Mutterschaftsgeld gezahlt, jedoch nicht zusätzlich.
Erhalten Alleinerziehende auch Elterngeld?
Ja, auch Alleinerziehende erhalten Elterngeld, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Für Alleinerziehende gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Elternpaare, mit einigen Besonderheiten:
Höhe des Elterngeldes: Die Berechnung erfolgt wie bei Paaren. Bei geringem Einkommen wird eine höhere Ersetzungsquote gewährt.
Bezugsdauer: Als Alleinerziehende kannst du bis zu 12 oder 14 Monate Elterngeld erhalten, je nachdem, ob du die Betreuung alleine übernimmst oder mit einer anderen Person teilst. Wenn keine andere Betreuungsperson vorhanden ist, kannst du die vollen 12 oder 14 Monate allein in Anspruch nehmen.
💡 Zusätzliche Unterstützung: Es gibt auch zusätzliche Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel den Alleinerziehenden-Mehrbedarf, der eine steuerliche Entlastung oder weitere Sozialleistungen umfassen kann.
Was passiert, wenn mein Kind zu früh zur Welt kommt? Gibt es zusätzliche Monate Elterngeld?
Ja, bei einer Frühgeburt hast du Anspruch auf zusätzliche Monate Basiselterngeld, um die besondere Belastung und den Verdienstausfall besser auszugleichen. Diese Regelung gilt, wenn dein Kind vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (also vor SSW 37+0) geboren wurde.
Die Anzahl der zusätzlichen Elterngeld-Monate richtet sich danach, wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dein Kind geboren wurde:
1 zusätzlicher Monat: bei Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin (ab SSW 35+0 oder früher),
2 zusätzliche Monate: bei Geburt mindestens 8 Wochen zu früh (ab SSW 33+0 oder früher),
3 zusätzliche Monate: bei Geburt mindestens 12 Wochen zu früh (ab SSW 29+0 oder früher),
4 zusätzliche Monate: bei Geburt mindestens 16 Wochen zu früh (ab SSW 25+0 oder früher).
Diese Monate werden zusätzlich zum regulären Elterngeldanspruch gewährt, also über die üblichen 12 oder 14 Monate hinaus. Du kannst sie als Basiselterngeld oder – mit entsprechend geringerer monatlicher Auszahlung – als ElterngeldPlus nutzen, um die Gesamtdauer der Zahlungen zu verlängern.
👉 Beispiel: Wenn euer Kind 8 Wochen zu früh kommt (z. B. SSW 31+4), stehen euch 2 zusätzliche Basiselterngeld-Monate zu – also bis zu 16 Monate Elterngeld bei geteilter Betreuung (statt 14).
Was ist der Partnerschaftsbonus und wie funktioniert er?
Der Partnerschaftsbonus wird gezahlt, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Um den Bonus zu erhalten, müssen beide Eltern mindestens 24 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Zuvor war es erforderlich, den Partnerschaftsbonus für genau vier Monate am Stück zu beziehen. Ab 2021 wurde diese Regelung flexibler: Der Bonus kann nun auch zwischen zwei und vier Monaten flexibel genommen werden, was es für Eltern einfacher macht, ihn nach ihren Bedürfnissen zu gestalten.
⚠️ Wichtig:
Für den Partnerschaftsbonus gelten strikte Nachweispflichten. In der Regel müssen Arbeitgeberbescheinigungen über den Umfang der Arbeitszeit vorgelegt werden. Wenn du selbstständig bist, genügt eine entsprechende Eigenerklärung mit glaubhaften Nachweisen.
Welche Änderungen gibt es 2025 für Elterngeld?
Seit dem 1. April 2025 gibt es eine neue Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro hat, verliert ab diesem Zeitpunkt seinen Anspruch auf Elterngeld. Diese Änderung betrifft alle Eltern, deren Einkommen ab dem 1. April 2025 über dieser Grenze liegt.
Zuvor lag die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro. Die Absenkung auf 175.000 Euro bedeutet, dass künftig ein größerer Teil der einkommensstärkeren Haushalte von der Elterngeldleistung ausgeschlossen wird.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Ein Anwalt für Familienrecht oder Sozialrecht hilft dir beim Elterngeld, indem er die Antragstellung erleichtert, typische Fehler vermeidet, bei Ablehnungen Einsprüche einlegt und besondere Lösungen für komplizierte Situationen wie bei Selbstständigen oder Alleinerziehenden findet. So kannst du dir sicher sein, dass du das volle Spektrum deiner Elterngeldansprüche ausschöpfst.
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