Arbeitnehmerrechte bei Betriebsschließung Betriebsschließungen: Wann kommt es zu einer endgültigen Stilllegung des Betriebs?
Bei einer Betriebsschließung kommt es unweigerlich zu betriebsbedingten Kündigungen. In einem solchen Fall steht dir eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust deines Arbeitsplatzes zu. Lass dich von vorneherein von einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten unterstützen, um das beste für die herauszuholen.
Auf dieser Seite
Eine Betriebsschließung kann unerwartet kommen und bringt oft große Unsicherheit für Arbeitnehmer mit sich. Doch das Arbeitsrecht bietet dir wichtige Schutzmechanismen.
In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Facetten einer Betriebsschließung und zeigen dir, welche Schritte du unternehmen kannst, um deine Rechte zu wahren.
Betriebsschließung ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Dauerhafte Stilllegung: Eine Betriebsschließung liegt vor, wenn der Betrieb dauerhaft seine Tätigkeit einstellt und keine Fortführung beabsichtigt ist.
Betriebsbedingte Kündigungen: Bei einer Schließung entstehen oft Kündigungen, da der Bedarf an Arbeitskräften entfällt.
Betriebsratsbeteiligung: Bei größeren Unternehmen muss der Betriebsrat in den Prozess einbezogen werden, was Einfluss auf soziale Auswahlkriterien haben kann.
Rechtliche Einordnung: Eine Betriebsschließung gilt als Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG, was bestimmte Mitspracherechte des Betriebsrats nach sich zieht.
Sozialauswahl: Bei der Entscheidung über Kündigungen müssen Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und soziale Faktoren berücksichtigt werden.
Wann ist es eine Betriebsschließung?
Eine Betriebsschließung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein bestimmter Teil davon dauerhaft stillgelegt wird. Hierbei wird die gesamte Produktion oder der Geschäftsbetrieb in einer "umschlossenen Einheit" eingestellt. Man unterscheidet zwischen einer kompletten Schließung des gesamten Unternehmens und der Schließung eines einzelnen Betriebs oder Betriebsteils.
Wichtige Merkmale, die auf eine Betriebsschließung hinweisen, sind:
Dauerhafte Stilllegung: Der Betrieb wird nicht nur vorübergehend, sondern endgültig geschlossen.
Einstellung der Geschäftstätigkeit: Alle wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des betroffenen Betriebs oder Betriebsteils werden eingestellt.
Gesetzliche Kriterien: Die Schließung eines Betriebs wird im Arbeitsrecht als Betriebsänderung im Sinne von § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes betrachtet.
Der § 111 BetrVG verpflichtet Unternehmen, die mehr als 20 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen, bei solchen Betriebsänderungen den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren. Ziel ist es, den Betriebsrat in die Planungen einzubeziehen, damit er die Interessen der Arbeitnehmer vertreten kann. Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu führen, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft abzufedern.
👉 Nicht jede Schließung eines Teilbereichs eines Unternehmens gilt automatisch als Betriebsschließung. Bei der Schließung von Filialen oder einzelnen Abteilungen wird darauf geachtet, ob diese Einheiten als eigenständiger Betrieb angesehen werden können. Maßgeblich für diese Einordnung ist der Grad der Autonomie und Eigenständigkeit innerhalb des Unternehmens.
⚠️ Wichtig: Wenn eine Filiale komplett eigenständig organisiert ist und eigenverantwortlich handelt, kann ihre Schließung als Betriebsschließung betrachtet werden.
Wann ist es eine dauerhafte Betriebsschließung?
Eine dauerhafte Betriebsschließung liegt vor, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeiten endgültig einstellt und keine Absicht besteht, den Betrieb in der Zukunft wieder aufzunehmen. Dies kann zum Beispiel durch finanzielle Schwierigkeiten, eine strategische Neuausrichtung oder den Rückzug aus einem bestimmten Markt geschehen.
Einige Indikatoren für eine dauerhafte Betriebsschließung sind:
Auflösung des Unternehmens: Das Unternehmen wird im Handelsregister abgemeldet.
Verkauf oder Liquidation von Vermögenswerten: Maschinen, Inventar oder Immobilien werden verkauft, um Verbindlichkeiten zu tilgen.
Kündigung der gesamten Belegschaft: Alle Arbeitsverträge werden beendet, und es besteht keine Absicht, neue Mitarbeiter einzustellen.
Einstellung des Geschäftsbetriebs: Geschäftsprozesse wie Produktion, Verkauf und Service werden komplett eingestellt.
Kommunikation an Kunden und Lieferanten: Kunden und Lieferanten werden informiert, dass der Betrieb auf Dauer geschlossen wird.
Welche Folgen hat eine Betriebsschließung für Arbeitnehmer?
Eine Betriebsschließung kann für Arbeitnehmer erhebliche Folgen haben. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:
Kündigungen: Bei einer Betriebsschließung sind betriebsbedingte Kündigungen häufig unvermeidbar, da der Bedarf an Arbeitskräften entfällt.
Abfindungen: In manchen Fällen bieten Arbeitgeber Abfindungen an, insbesondere wenn ein Sozialplan oder Interessenausgleich mit dem Betriebsrat verhandelt wird.
Arbeitslosigkeit: Eine Betriebsschließung kann zu Arbeitslosigkeit führen. Wichtig ist, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.
Wechselmöglichkeiten: Bei größeren Unternehmen besteht manchmal die Möglichkeit, in andere Unternehmensbereiche oder Filialen zu wechseln, sofern freie Stellen vorhanden sind.
Sozialplan und Unterstützung: Betriebe mit Betriebsrat können Sozialpläne aushandeln, die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Fortbildungsmaßnahmen vorsehen.
Bist du von einer Betriebsschließung betroffen? Dann solltest du dir rechtliche Unterstützung einholen, um deine Rechte bestmöglich durchzusetzen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir in der Erstberatung erste Handlungsempfehlungen geben und dich auch langfristig begleiten.
Das könnte dich auch interessieren


