Habe ich Anspruch auf Abfindung? Kündigung bei Insolvenzverfahren
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Auch bei einer Unternehmensinsolvenz kannst du eine Abfindung erhalten. Die Höhe hängt jedoch maßgeblich mit dem Zeitpunkt der Kündigung zusammen.
Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir telefonisch Auskunft geben, wie deine Chancen stehen. Lass dich jetzt in der Erstberatung beraten.
Auf dieser Seite
Wenn dein Unternehmen in die Insolvenz geht, verlierst du als Arbeitnehmer häufig deinen Job. Hier steht nun die Hoffnung im Raum, dass du zumindest Anspruch auf eine Abfindung hast. Grundsätzlich hast du auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz Anspruch auf eine Abfindung – allerdings nur unter bestimmten Umständen.
Abfindung bei Kündigung im Insolvenzverfahren Das Wichtigste in Kürze
Auch im Insolvenzfall besteht ein Anspruch auf Abfindung.
Ob sich deine Forderung durchsetzen lässt, hängt von den Finanzen deines Unternehmens ab.
Abfindungsansprüche kannst du als Insolvenzforderung oder Masseforderung geltend machen.
Bei Masseforderungen wird deine Abfindung bevorzugt ausgezahlt.
Im Falle einer Insolvenzforderung erfolgt die Zahlung aus dem verbliebenen Betriebsvermögen.
Die Zahlung wird bei einer Insolvenzforderung mit allen anderen Gläubigern geteilt.
Besteht bei einem Insolvenzverfahren Anspruch auf Abfindung?
Du hast auch dann Anspruch auf eine Abfindung, wenn die Kündigung im Unternehmen aufgrund einer Insolvenz erfolgt. Aber: Ein Insolvenzverfahren geht immer mit einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung deines Unternehmens einher. Damit die Abfindung für dich auch im Insolvenzfall gezahlt werden kann, müssen also entsprechende Finanzen vorhanden sein. Weitere Besonderheiten gelten für die Abfindung in Kleinbetrieben.
Es ist nicht üblich, dass Abfindungszahlungen durch deinen Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter im Falle eines Insolvenzverfahrens gezahlt werden. Dein Unternehmen steht ohnehin finanziell bereits schlecht dar und jede zusätzliche Belastung – und dazu zählt auch eine Abfindungszahlung – gilt es zu vermeiden.
Die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung bei einer Kündigung wegen eines Insolvenzverfahrens zu erhalten, ist größer, wenn der Anspruch nach Eintritt in das Insolvenzverfahren entstanden ist und er zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten zählt.
Jan Reilbach Rechtsanwalt
Ob für dich ein Anspruch auf Abfindung im Insolvenzverfahren besteht, hängt davon ab, ob deine Forderung zu den Insolvenzforderungen oder den Masseforderungen zählt.
Zusammenfassung:
Grundsätzlich besteht auch im Falle einer Insolvenz Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Das hängt allerdings maßgeblich davon ab, aus welchen Gründen du gekündigt wurdest.
Abfindungsanspruch Welchen Unterschied gibt es zwischen Masseforderung und Insolvenzforderung?
Ob dein Abfindungsanspruch im Falle eines Insolvenzverfahrens besteht, hängt davon ab, wann dein Anspruch entstanden ist. So unterscheidet man zwischen sogenannten Insolvenzforderungen und Masseforderungen:
Insolvenzforderung: Wurde deine Kündigung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen, handelt es sich um eine sogenannte Insolvenzforderung. Je nach Anzahl der Gläubiger und verbliebenem Vermögen im Betrieb gibt es keine Garantie auf Zahlung der Abfindung. Wenn überhaupt, bekommst du lediglich einen prozentualen Anteil aus dem Restvermögen.
Masseforderung: Wurde deine Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen, fällt der Abfindungsanspruch in die sogenannten Masseforderungen. Der Insolvenzverwalter ist also dazu verpflichtet, die Abfindung umgehend an dich auszuzahlen.
Damit im Rahmen einer Betriebsinsolvenz eine Abfindung gezahlt werden kann, sollte dein Anspruch im günstigsten Fall erst nach Eintritt des Insolvenzverfahrens entstanden sein. Ist dies nicht der Fall, kannst du in der Regel nicht mit einer Abfindungszahlung rechnen.
Zusammenfassung:
Wie hoch die Chancen auf Auszahlung der Abfindung sind, hängt davon ab, ob der Abfindungsanspruch bei Insolvenz zu den Insolvenzforderungen oder den Masseforderungen zählt. Nur bei den Masseforderungen ist es wirklich realistisch, dass du eine Abfindung erhältst.
In welchen Fällen ist eine Abfindungszahlung bei Betriebsinsolvenz möglich?
Wurde dir aufgrund der Insolvenz gekündigt, so hast du durchaus Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Nur die Insolvenz in der Kündigung als Grund aufzuführen, ist rechtlich jedoch nicht zulässig. Weitere Gründe, die einen Austritt aus dem Unternehmen rechtfertigen, können deine Kündigung jedoch rechtswirksam machen. In einem solchen Fall handelt es sich dann um eine betriebsbedingte Kündigung.
Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung
Diese Fälle rechtfertigen deine betriebsbedingte Kündigung:
Rationalisierungsmaßnahmen: z. B. dann, wenn Abteilungen zusammengelegt oder aus dem Unternehmen gestrichen werden
Umstrukturierungsmaßnahmen: z. B. dann, wenn künftig Freelancer oder andere Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen betraut werden, auch als Outsourcing bezeichnet
Stilllegungsmaßnahmen: z. B. dann, wenn bestimmte Abteilungen des Unternehmens gänzlich schließen müssen, um Kosten einzusparen
Deine Kündigung ist aber in solchen Fällen auch nur dann möglich, wenn du an keiner anderen Stelle des Unternehmens beschäftigt werden kannst. Außerdem ist die Grundlage deiner Kündigung immer eine zuvor zu treffende korrekte Sozialauswahl.
Trifft auf deine Kündigung keiner dieser Fälle zu und du wirst dennoch entlassen, hast du auch im Falle einer Insolvenz Anspruch auf eine Abfindung. Damit dieser Anspruch durchgesetzt werden kann, musst du beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer dreiwöchigen Frist nach Kündigungszugang eine Kündigungsschutzklage einreichen. Durch das Gericht wird im Anschluss geprüft, ob deine Kündigung rechtmäßig war und ob du Anspruch auf eine Abfindungszahlung hast. Du kannst alternativ mit deinem Arbeitgeber sprechen und anbieten, die Kündigungsschutzklage zurückzuziehen, wenn du im Gegenzug eine Abfindung erhältst.
KLUGO Tipp:
Wenn du im Falle einer betriebsbedingten Kündigung deinen Anspruch auf Abfindung durchsetzen möchtest, musst du in der Regel vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Dazu reichst du innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein.
Abfindung nach einem Aufhebungsvertrag
Wurdest du nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dazu aufgefordert, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterzeichnen, so ist die Kündigung ebenfalls rechtmäßig – denn du hast der Kündigung explizit zugestimmt. Ist dies der Fall, fällt der Anspruch auf Abfindungszahlungen unter die sogenannten Masseverbindlichkeiten. Masseverbindlichkeiten müssen gemäß § 53 InsO bevorzugt ausgezahlt werden. Damit wird dein Anspruch höher eingestuft als der Anspruch anderer Gläubiger. Du bist nicht von einer prozentualen Abfindung vom übrigen Betriebsvermögen abhängig, sondern hast Anspruch auf die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Summe. Aber Achtung: Lässt du dich auf einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber ein, wird dir möglicherweise zunächst das Arbeitslosengeld gekürzt und eine Sperrzeit eingeräumt. Wäge daher ab, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung die bessere Wahl ist.
Wer zahlt die Abfindung als Masseverbindlichkeit aus?
Die Auszahlung der Abfindung als Masseverbindlichkeit findet im Falle einer Insolvenz nicht mehr durch deinen Arbeitgeber statt, sondern wird direkt durch den Insolvenzverwalter an dich ausgezahlt. Der Insolvenzverwalter muss dir die Abfindung in voller Höhe auszahlen. Falls der Insolvenzverwalter die Auszahlung aus finanziellen Gründen verweigert, kannst du deinen Anspruch vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Hierbei ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an deiner Seite zu haben, der sich mit den Besonderheiten eines Abfindungsanspruches im Insolvenzfall auskennt.
Wann ist keine Abfindungszahlung bei Insolvenz möglich?
Hast du den Aufhebungsvertrag schon vor Beginn des Insolvenzverfahrens vereinbart und bisher noch keine Auszahlung erhalten? Dann stehen die Chancen, die Abfindungszahlung noch zu erhalten, sehr schlecht. In diesem Fall zählt dein Abfindungsanspruch nicht zur Masseverbindlichkeit, sondern wird als herkömmliche Insolvenzforderung betrachtet – also als einer von zahlreichen Ansprüchen innerhalb der Insolvenzmasse. Deine Forderungen befinden sich nun auf einer langen Liste mit zahlreichen weiteren Gläubigern, die ebenfalls Zahlungen des Unternehmens einfordern. Damit erhältst du aus dem verbliebenen Vermögen des Unternehmens einen prozentualen Anteil, ebenso wie alle anderen Gläubiger.
Zusammenfassung:
Wenn die Abfindungszahlung vor der Insolvenz des Betriebes vereinbart wurde, ist dein Arbeitgeber mit großer Sicherheit nicht mehr dazu in der Lage, Ihre Abfindungszahlung zu begleichen. Lediglich ein prozentualer Anteil aus dem Restvermögen kann noch an dich ausgezahlt werden.
Wie kannst du trotz Zahlungsunfähigkeit des Arbeitnehmers doch noch eine Abfindung erhalten?
Achte im Unternehmen auf Anzeichen für eine drohende Insolvenz. Das können zum Beispiel verspätete oder ausbleibende Lohnzahlungen sein, aber auch vermehrte Forderungen durch Lieferanten oder Dienstleister. Sofern du bereits Anzeichen für eine drohende Insolvenz wahrnehmen kannst, fordere von deinem Arbeitgeber beim Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages oder im Falle einer betriebsbedingten Kündigung die frühzeitige Auszahlung der Abfindung ein.
Ist das nicht möglich, kannst du dir im Aufhebungsvertrag eine sogenannte Rücktrittsklausel einräumen lassen: Sofern die vereinbarte Abfindungszahlung nicht rechtzeitig erfolgt, hast du damit das Recht, vom Aufhebungsvertrag zurückzutreten. Damit giltst du wieder offiziell und rechtswirksam als Angestellter des Unternehmens und hast dementsprechend auch Anspruch auf Lohn- oder Gehaltszahlungen.
Alternativ vereinbare mit deinem Arbeitgeber eine sogenannte Ausstiegsklausel, die dich dazu berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Fall steht dir ab dem Zeitpunkt der Kündigung die vertraglich vereinbarte Abfindung zu.
KLUGO Tipp:
Damit du im Falle einer Insolvenz nicht auf deine Abfindung verzichten musst, solltest du schon vor dem Unterzeichnen von Aufhebungsvertrag oder der Kündigung Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten. So bist du im Zweifelsfall auf der sicheren Seite und kannst einen Anspruch auf Abfindungszahlung bei Insolvenz durchsetzen.
Kündigung bei Unternehmensinsolvenz Wie kann dir ein Anwalt helfen?
Du möchtest deinen Abfindungsanspruch trotz Insolvenz deines Arbeitgebers durchsetzen? Dann solltest du zunächst von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob du Anspruch auf eine Abfindungszahlung hast und wie die Chancen stehen, diese Zahlung tatsächlich zu erhalten. Zunächst solltest du prüfen, ob dein Abfindungsanspruch aus den Masseforderungen oder den Insolvenzforderungen des Unternehmens beglichen wird. Hier hilft dir ein erfahrener KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Arbeitsrecht weiter, der sich auf Abfindungsansprüche spezialisiert hat.
Häufige Fragen: Kündigung bei Insolvenz
Besteht bei Insolvenz Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Insolvenz allein ist kein Kündigungsgrund. Ob Anspruch auf eine Abfindung besteht, hängt daher von anderen Faktoren ab.
Wie kann ich eine Abfindung bei Insolvenz einfordern?
Du kannst dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen, der eine Abfindungszahlung enthält. Wurdest du nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens regulär gekündigt, kannst du die Abfindungszahlung vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen.
Erhalte ich bei einer Insolvenz die volle Abfindungshöhe?
Das hängt von den Umständen ab. Fällt deine Forderung zu den Masseforderungen, steht dir die Abfindungssumme in voller Höhe zu. Fällt deine Forderung allerdings zu den Insolvenzforderungen, wirst du nur einen prozentualen Anteil am verbliebenen Betriebsvermögen erhalten.
Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, meine Abfindung auszuzahlen?
Wenn deine Forderung zu den Masseforderungen zählt, ist der Insolvenzverwalter dazu verpflichtet, die Abfindung in voller Höhe umgehend an dich auszuzahlen. Bei Insolvenzforderungen ist dies nicht der Fall.